Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.
Beide Seiten, vorherige Überarbeitung Vorherige Überarbeitung Nächste Überarbeitung | Vorherige Überarbeitung Nächste Überarbeitung Beide Seiten, nächste Überarbeitung | ||
aufgkonvbea [2017/09/29 11:25] brodesser [Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten] |
aufgkonvbea [2017/10/20 10:47] brodesser [Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen] |
||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
=====" | =====" | ||
====== Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten im Deutschen Roten Kreuz ====== | ====== Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten im Deutschen Roten Kreuz ====== | ||
- | ===== Interne | + | Der Kreiskonventionsbeauftragte hat die Aufgabe, im Rahmen seiner satzungsgemäßen Funktion und Stellung sicherzustellen, |
- | ==== Präsidium ==== | + | * **Wo spielt das humanitäre Völkerrecht heute innerhalb |
- | ==== Vorstand ==== | + | * **Welche Bedeutung haben die Grundsätze und Ideale der Bewegung in Staat und Gesellschaft heute?** |
+ | * **Welche aktuellen Entwicklungen nimmt das humanitäre Völkerrecht und die Ideenwelt der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung? | ||
+ | Im einzelnen: | ||
+ | ==== Präsidium | ||
+ | * Mindestens einmal jährlich Berichterstattung über den Stand der Verbreitungsarbeit im Kreisverbandgebiet | ||
+ | * Beratung des Präsidiums in allen Fragen, die für die Ideenwelt und Rechtsnatur der Nationalen Rotkreuzgesellschaft von Belang sind | ||
+ | * Teilnahme an den Präsidiumssitzungen (entsprechend den Regelungen in der Satzung des Kreisverbandes) | ||
+ | |||
+ | |||
+ | ==== Vorstand | ||
+ | * regelmäßige gegenseitige Information über aktuelle operative Fragen der Rotkreuzarbeit im Kreisverband (" | ||
+ | * Bewertung insbesondere neuer operativer Aufgabenfelder des Kreisverbands auf Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Relevanz für die Verbreitungsarbeit | ||
+ | * Beratung und Unterstützung((der Begriff der " | ||
==== Gemeinschaften ==== | ==== Gemeinschaften ==== | ||
+ | * regelmäßige Teilnahme an den Dienstbesprechungen der Leitungskräfte der Gemeinschaften (mindestens einmal jährlich) | ||
+ | * Information der Leitungskräfte der Gemeinschaften über aktuelle Entwicklungen in der Verbreitungsarbeit | ||
+ | * Unterstützung der Information der Angehörigen der Gemeinschaften über die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze, | ||
+ | * Beratung der Führungskräfte über Fragen der humanitären Grundsätze vor und ggf. während laufender Einsätze | ||
==== Einrichtungen und Dienste ==== | ==== Einrichtungen und Dienste ==== | ||
+ | * Beratung der Leitungen von Einrichtungen und Diensten über die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze und deren Auswirkungen auf die Arbeit der Einrichtungen und Dienste | ||
==== Öffentlichkeitsarbeiter ==== | ==== Öffentlichkeitsarbeiter ==== | ||
+ | * Beratung der Öffentlichkeitsarbeiter bei der Abgabe von Stellungnahmen und Presseerklärungen, | ||
+ | |||
Zeile 12: | Zeile 31: | ||
- | ===== Externe Zielgruppen und Aufgaben ===== | ||
==== Fördermitglieder ==== | ==== Fördermitglieder ==== | ||
+ | Im Rahmen der regelmäßigen Information der Fördermitglieder, | ||
+ | ==== Blutspender ==== | ||
+ | * Unterstützung und Beratung der für die Förderung der Blutspende im Kreisverband Verantwortlichen insbesondere bei öffentlichen Diskussionen über die Bedeutung der freiwilligen, | ||
+ | * gelegentliche Teilnahme an Veranstaltungen für Blutspender (z.B. Ehrungen) und Information über aktuelle Entwicklungen humanitärer Aufgaben | ||
==== Freiwilligendienste ==== | ==== Freiwilligendienste ==== | ||
+ | * Beratung der Praxisanleiter und Schulungskräfte für Freiwilligendienstleistende bei deren Vermittlung von Rotkreuz-Grundlagenwissen an die Teilnehmer | ||
+ | * ggf. Übernahme von Themen zur Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze in Seminaren für Freiwilligendienstleistende | ||
+ | ==== ungebundene Helfer ==== | ||
+ | * Unterstützung der für die Zusammenarbeit und Praxiseinweisung ungebundener Helfer eingesetzten Führungskräfte bei der Vermittlung grundlegender Kenntnisse über die Grundsätze der Rotkreuz-/ | ||
+ | |||
==== Schulen und Hochschulen ==== | ==== Schulen und Hochschulen ==== | ||
- | ==== Kommunalpolitik | + | * Kontakthalten mit Schulen und Hochschulen im Verbandsbereich, |
+ | ==== Kommunen | ||
+ | Die Zusammenarbeit mit kommunalen Einrichtungen und Gremien ist eine Aufgabe der Präsidien und Vorstände, im Bereich des Bevölkerungsschutzes auch des Katastrophenschutzbeauftragten((der Katastrophenschutzbeauftragte wird im LV Westfalen-Lippe auf Kreisebene " | ||
+ | Zu beachten ist, dass sowohl die Verwaltungen als auch die kommunalpolitischen Repräsentanten ([Ober-]Bürgermeister, | ||
+ | * Beratung der für den Kontakt zu kommunalpolitischen Akteuren zuständigen Vertreter des Verbandes im Hinblick auf die Berücksichtigung der Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze bei Gesprächen und Verhandlungen | ||
+ | * Bei grundlegenden Gesprächsterminen sollte der Konventionsbeauftragte die Verhandlungsführer des Verbandes möglichst als Berater zu den Gesprächen begleiten. | ||
==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ==== | ==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ==== | ||
- | ==== Verbände | + | Der Kontakt zu Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet obliegt zunächst und primär dem zuständigen Landes- bzw. Bundesverband. Der Konventionsbeauftragte des Kreisverbandes sollte jedoch rechtzeitig vor einem solchen Termin den Konventionsbeauftragten des Landesverbandes über aktuelle grundsatzrelevante Fragestellungen aus dem lokalen Bereich informieren, |
+ | ==== Wohlfahrtsverbände | ||
+ | Der Kontakt zu anderen Wohlfahrtsverbänden und Hilfsorganisationen obliegt den Präsidien und Vorständen, | ||
+ | Die Aufgaben des Konventionsbeauftragten entsprechen hier den schon bei den Kontakten mit den Kommunen aufgeführten. | ||
==== Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften ==== | ==== Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften ==== | ||
==== Bundeswehr und verbündete Streitkräfte ==== | ==== Bundeswehr und verbündete Streitkräfte ==== | ||
Zeile 31: | Zeile 66: | ||
===== Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)? | ===== Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)? | ||
+ | In den Kreisverbänden, | ||