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aufgkonvbea [2017/10/20 09:48] brodesser [Gemeinschaften] |
aufgkonvbea [2017/10/23 12:48] lueder [Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet] |
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- | ====="Durch Menschlichkeit zum Frieden"===== | + | =====Durch Menschlichkeit zum Frieden===== |
====== Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten im Deutschen Roten Kreuz ====== | ====== Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten im Deutschen Roten Kreuz ====== | ||
- | Der Kreiskonventionsbeauftragte hat die Aufgabe, im Rahmen seiner satzungsgemäßen Funktion und Stellung sicherzustellen, | + | **in Bezug auf die für ihn relevanten |
- | | + | |
- | | + | |
- | * Welche aktuellen Entwicklungen nimmt das humanitäre Völkerrecht und die Ideenwelt der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung? | + | |
+ | Der Kreiskonventionsbeauftragte hat die Aufgabe, im Rahmen seiner satzungsgemäßen Funktion und Stellung sicherzustellen, | ||
+ | * **Wo spielt das humanitäre Völkerrecht heute innerhalb und außerhalb der Rotkreuz-Arbeit eine Rolle?** | ||
+ | * **Welche Bedeutung haben die humanitären Grundsätze und Ideale der Bewegung in Staat und Gesellschaft heute?** | ||
+ | * **Welche aktuellen Entwicklungen nimmt das humanitäre Völkerrecht und die Ideenwelt der Bewegung?** | ||
Im einzelnen: | Im einzelnen: | ||
- | ==== Präsidium / ea. Vorstand ==== | + | ==== Präsidium / ehrenamtlicher |
- | * Mindestens einmal jährlich Berichterstattung über den Stand der Verbreitungsarbeit im Kreisverbandgebiet | + | * Mindestens einmal jährlich Berichterstattung über den Stand der Verbreitungsarbeit im Kreisverbandsbereich |
- | * Beratung des Präsidiums in allen Fragen, für die Ideenwelt und Rechtsnatur der Nationalen | + | * Beratung des Präsidiums in allen Fragen, |
* Teilnahme an den Präsidiumssitzungen (entsprechend den Regelungen in der Satzung des Kreisverbandes) | * Teilnahme an den Präsidiumssitzungen (entsprechend den Regelungen in der Satzung des Kreisverbandes) | ||
- | ==== Vorstand / Kreisgeschäftsführung ==== | + | ==== Hauptamtlicher |
* regelmäßige gegenseitige Information über aktuelle operative Fragen der Rotkreuzarbeit im Kreisverband (" | * regelmäßige gegenseitige Information über aktuelle operative Fragen der Rotkreuzarbeit im Kreisverband (" | ||
- | * Bewertung insbesondere neuer operativer Aufgabenfelder des Kreisverbands | + | * Bewertung insbesondere neuer operativer Aufgabenfelder des Kreisverbandes |
- | * Beratung und Unterstützung des Vorstands / Kreisgeschäftsführers in Fragen | + | * Beratung und Unterstützung((Der Begriff der " |
==== Gemeinschaften ==== | ==== Gemeinschaften ==== | ||
* regelmäßige Teilnahme an den Dienstbesprechungen der Leitungskräfte der Gemeinschaften (mindestens einmal jährlich) | * regelmäßige Teilnahme an den Dienstbesprechungen der Leitungskräfte der Gemeinschaften (mindestens einmal jährlich) | ||
* Information der Leitungskräfte der Gemeinschaften über aktuelle Entwicklungen in der Verbreitungsarbeit | * Information der Leitungskräfte der Gemeinschaften über aktuelle Entwicklungen in der Verbreitungsarbeit | ||
- | * Unterstützung der Information der Angehörigen der Gemeinschaften über die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung | + | * Unterstützung der Information der Angehörigen der Gemeinschaften über die Rechtsnatur der Bewegung |
* Beratung der Führungskräfte über Fragen der humanitären Grundsätze vor und ggf. während laufender Einsätze | * Beratung der Führungskräfte über Fragen der humanitären Grundsätze vor und ggf. während laufender Einsätze | ||
==== Einrichtungen und Dienste ==== | ==== Einrichtungen und Dienste ==== | ||
- | ==== Öffentlichkeitsarbeiter | + | * Beratung der Leitungen von Einrichtungen und Diensten über die Rechtsnatur der Bewegung und die humanitären Grundsätze und deren Auswirkungen auf die Arbeit der Einrichtungen und Dienste |
+ | ==== Öffentlichkeitsarbeit | ||
+ | |||
+ | * Beratung der Öffentlichkeitsarbeiter bei der Abgabe von Stellungnahmen und Presseerklärungen, | ||
+ | * Der Konventionsbeauftragte sollte gemeinsam mit dem Präsidium des Kreisverbandes prüfen, ob eine regelmäßige Information der Presse und Öffentlichkeit, | ||
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==== Fördermitglieder ==== | ==== Fördermitglieder ==== | ||
+ | Im Rahmen der regelmäßigen Information der Fördermitglieder, | ||
==== Blutspender ==== | ==== Blutspender ==== | ||
+ | * Unterstützung und Beratung der für die Förderung der Blutspende im Kreisverbandsbereich Verantwortlichen, | ||
+ | * gelegentliche Teilnahme an Veranstaltungen für Blutspender (z.B. Ehrungen) und Information über aktuelle Entwicklungen humanitärer Aufgaben | ||
==== Freiwilligendienste ==== | ==== Freiwilligendienste ==== | ||
- | ==== ungebundene | + | * Beratung der Praxisanleiter und Schulungskräfte für Freiwilligendienstleistende bei deren Vermittlung von Rotkreuz-Grundlagenwissen an die Teilnehmer |
+ | * ggf. Übernahme von Themen zur Rechtsnatur der Bewegung und die humanitären Grundsätze in Seminaren für Freiwilligendienstleistende | ||
+ | ==== Ungebundene | ||
+ | * Unterstützung der für die Zusammenarbeit und Praxiseinweisung ungebundener Helfer eingesetzten Führungskräfte bei der Vermittlung grundlegender Kenntnisse über die humanitären Grundsätze sowie Aufgaben und Grenzen der Rotkreuz-Arbeit | ||
==== Schulen und Hochschulen ==== | ==== Schulen und Hochschulen ==== | ||
- | ==== Kommunalpolitik | + | * Kontaktpflege mit Schulen und Hochschulen im Verbandsbereich, |
+ | ==== Kommunen | ||
+ | Die Zusammenarbeit mit kommunalen Einrichtungen und Gremien ist eine Aufgabe der Präsidien und Vorstände, im Bereich des Bevölkerungsschutzes auch des Katastrophenschutzbeauftragten((Der Katastrophenschutzbeauftragte wird im Landesverband Westfalen-Lippe auf Kreisebene " | ||
+ | Zu beachten ist, dass sowohl die Verwaltungen (Ämter, Feuerwehren) als auch die kommunalpolitischen Repräsentanten ([Ober-]Bürgermeister, | ||
+ | Nicht zuletzt ist hier auch der Kontakt zur Polizei zu sehen (Landräte als Kreispolizeibehörde, | ||
+ | * Beratung der für den Kontakt zu kommunalpolitischen Akteuren zuständigen Vertreter des Verbandes im Hinblick auf die Berücksichtigung der Rechtsnatur der Bewegung und der humanitären Grundsätze bei Gesprächen und Verhandlungen | ||
+ | * Bei grundlegenden Gesprächsterminen sollte der Konventionsbeauftragte die Verhandlungsführer des Verbandes möglichst als Berater zu den Gesprächen begleiten | ||
==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ==== | ==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ==== | ||
- | ==== Verbände | + | Der Kontakt zu Landes- und Bundesbehörden im Verbandsbereich obliegt zunächst und in erster Linie dem zuständigen Landes- bzw. Bundesverband. Der Konventionsbeauftragte des Kreisverbandes sollte jedoch rechtzeitig vor einem solchen Termin den Konventionsbeauftragten des Landesverbandes über aktuelle grundsatzrelevante Fragestellungen aus dem örtlichen Bereich informieren, |
+ | ==== Wohlfahrtsverbände | ||
+ | Der Kontakt zu anderen Wohlfahrtsverbänden und Hilfsorganisationen obliegt den Präsidien und Vorständen, | ||
+ | Die Aufgaben des Konventionsbeauftragten entsprechen hier den schon bei den Kontakten mit den Kommunen aufgeführten. | ||
==== Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften ==== | ==== Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften ==== | ||
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+ | In Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften besteht häufig hohes Interesse gerade an Fragen der humanitären Grundsätze. Der Konventionsbeauftragte sollte daher seine Möglichkeiten nutzen, z.B. im Rahmen von Informationsveranstaltungen, | ||
==== Bundeswehr und verbündete Streitkräfte ==== | ==== Bundeswehr und verbündete Streitkräfte ==== | ||
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+ | Soweit im Kreisverbandsgebiet Einheiten der Bundeswehr oder auch verbündeter Streitkräfte (NATO) stationiert sind, haben diese häufig hohes Interesse an der Zusammenarbeit und gegenseitigen Information mit der lokalen Rotkreuzgliederung. Auch hier kann der Konventionsbeauftragte bei Informationstagungen, | ||
+ | ==== Weitere gesellschaftlich relevante Kräfte ==== | ||
+ | Eine immer wichtigere Rolle in der Verbreitungsarbeit nehmen informelle, aber gleichwohl gesellschaftlich relevante Gruppierungen ein. Serviceclubs (Rotary, Lions, Soroptimisten usw.) sind häufig hoch interessiert an Vorträgen zu gesellschaftlichen Entwicklungen im humanitären Bereich; ähnliches kann auch für studentische Verbindungen, | ||
+ | Der Konventionsbeauftragte wird solche Gesprächseinladungen sicherlich nicht immer selbst übernehmen können; er sollte jedoch über an andere Verantwortungsträger des Verbandes gerichtete Einladungen informiert werden, um diese dann mit aktuellen Informationen versorgen zu können. | ||
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===== Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)? | ===== Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)? | ||
- | In den Kreisverbänden, | + | In den Kreisverbänden, |
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