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aufgkonvbea [2017/10/20 10:00] brodesser [Blutspender] |
aufgkonvbea [2017/10/20 10:18] brodesser [Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)?] |
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* gelegentliche Teilnahme an Veranstaltungen für Blutspender (z.B. Ehrungen) und Information über aktuelle Entwicklungen humanitärer Aufgaben | * gelegentliche Teilnahme an Veranstaltungen für Blutspender (z.B. Ehrungen) und Information über aktuelle Entwicklungen humanitärer Aufgaben | ||
==== Freiwilligendienste ==== | ==== Freiwilligendienste ==== | ||
+ | * Beratung der Praxisanleiter und Schulungskräfte für Freiwilligendienstleistende bei deren Vermittlung von Rotkreuz-Grundlagenwissen an die Teilnehmer | ||
+ | * ggf. Übernahme von Themen zur Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze in Seminaren für Freiwilligendienstleistende | ||
==== ungebundene Helfer ==== | ==== ungebundene Helfer ==== | ||
+ | * Unterstützung der für die Zusammenarbeit und Praxiseinweisung ungebundener Helfer eingesetzten Führungskräfte bei der Vermittlung grundlegender Kenntnisse über die Grundsätze der Rotkreuz-/ | ||
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==== Schulen und Hochschulen ==== | ==== Schulen und Hochschulen ==== | ||
+ | * Kontakthalten mit Schulen und Hochschulen im Verbandsbereich, | ||
==== Kommunalpolitik ==== | ==== Kommunalpolitik ==== | ||
+ | * Beratung der für den Kontakt zu kommunalpolitischen Akteuren zuständigen Vertreter des Verbandes im Hinblick auf die Berücksichtigung der Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze bei Gesprächen und Verhandlungen | ||
+ | * Bei grundlegenden Gesprächsterminen sollte der Konventionsbeauftragte die Verhandlungsführer des Verbandes möglichst als Berater zu den Gesprächen begleiten. | ||
==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ==== | ==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ==== | ||
+ | Der Kontakt zu Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet obliegt zunächst und primär dem zuständigen Landes- bzw. Bundesverband. Der Konventionsbeauftragte des Kreisverbandes sollte jedoch rechtzeitig vor einem solchen Termin den Konventionsbeauftragten des Landesverbandes über aktuelle grundsatzrelevante Fragestellungen aus dem lokalen Bereich informieren, | ||
==== Verbände und Hilfsorganisationen ==== | ==== Verbände und Hilfsorganisationen ==== | ||
==== Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften ==== | ==== Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften ==== | ||
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===== Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)? | ===== Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)? | ||
- | In den Kreisverbänden, | + | In den Kreisverbänden, |