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aufgkonvbea [2017/10/20 10:02] brodesser [Freiwilligendienste] |
aufgkonvbea [2017/10/20 10:21] brodesser [Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten im Deutschen Roten Kreuz] |
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====== Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten im Deutschen Roten Kreuz ====== | ====== Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten im Deutschen Roten Kreuz ====== | ||
Der Kreiskonventionsbeauftragte hat die Aufgabe, im Rahmen seiner satzungsgemäßen Funktion und Stellung sicherzustellen, | Der Kreiskonventionsbeauftragte hat die Aufgabe, im Rahmen seiner satzungsgemäßen Funktion und Stellung sicherzustellen, | ||
- | * Wo spielt das humanitäre Völkerrecht heute innerhalb und außerhalb der Rotkreuz-Arbeit eine Rolle? | + | |
- | * Welche Bedeutung haben die Grundsätze und Ideale der Bewegung in Staat und Gesellschaft heute? | + | |
- | * Welche aktuellen Entwicklungen nimmt das humanitäre Völkerrecht und die Ideenwelt der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung? | + | |
Im einzelnen: | Im einzelnen: | ||
==== Präsidium / ea. Vorstand ==== | ==== Präsidium / ea. Vorstand ==== | ||
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* ggf. Übernahme von Themen zur Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze in Seminaren für Freiwilligendienstleistende | * ggf. Übernahme von Themen zur Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze in Seminaren für Freiwilligendienstleistende | ||
==== ungebundene Helfer ==== | ==== ungebundene Helfer ==== | ||
+ | * Unterstützung der für die Zusammenarbeit und Praxiseinweisung ungebundener Helfer eingesetzten Führungskräfte bei der Vermittlung grundlegender Kenntnisse über die Grundsätze der Rotkreuz-/ | ||
+ | |||
==== Schulen und Hochschulen ==== | ==== Schulen und Hochschulen ==== | ||
+ | * Kontakthalten mit Schulen und Hochschulen im Verbandsbereich, | ||
==== Kommunalpolitik ==== | ==== Kommunalpolitik ==== | ||
+ | * Beratung der für den Kontakt zu kommunalpolitischen Akteuren zuständigen Vertreter des Verbandes im Hinblick auf die Berücksichtigung der Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze bei Gesprächen und Verhandlungen | ||
+ | * Bei grundlegenden Gesprächsterminen sollte der Konventionsbeauftragte die Verhandlungsführer des Verbandes möglichst als Berater zu den Gesprächen begleiten. | ||
==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ==== | ==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ==== | ||
+ | Der Kontakt zu Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet obliegt zunächst und primär dem zuständigen Landes- bzw. Bundesverband. Der Konventionsbeauftragte des Kreisverbandes sollte jedoch rechtzeitig vor einem solchen Termin den Konventionsbeauftragten des Landesverbandes über aktuelle grundsatzrelevante Fragestellungen aus dem lokalen Bereich informieren, | ||
==== Verbände und Hilfsorganisationen ==== | ==== Verbände und Hilfsorganisationen ==== | ||
==== Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften ==== | ==== Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften ==== | ||
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===== Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)? | ===== Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)? | ||
- | In den Kreisverbänden, | + | In den Kreisverbänden, |