Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


aufgkonvbea

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige Überarbeitung Vorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung Beide Seiten, nächste Überarbeitung
aufgkonvbea [2017/10/20 10:04]
brodesser [ungebundene Helfer]
aufgkonvbea [2017/10/23 12:25]
lueder [Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten im Deutschen Roten Kreuz]
Zeile 1: Zeile 1:
 ====="Durch Menschlichkeit zum Frieden"===== ====="Durch Menschlichkeit zum Frieden"=====
 ====== Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten im Deutschen Roten Kreuz ====== ====== Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten im Deutschen Roten Kreuz ======
-Der Kreiskonventionsbeauftragte hat die Aufgabe, im Rahmen seiner satzungsgemäßen Funktion und Stellung sicherzustellen, dass folgende Inhalte an die Zielgruppen vermittelt werden: +**in Bezug auf die für ihn relevanten Zielgruppen**
-  Wo spielt das humanitäre Völkerrecht heute innerhalb und außerhalb der Rotkreuz-Arbeit eine Rolle? +
-  Welche Bedeutung haben die Grundsätze und Ideale der Bewegung in Staat und Gesellschaft heute? +
-  * Welche aktuellen Entwicklungen nimmt das humanitäre Völkerrecht und die Ideenwelt der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung?+
  
 +Der Kreiskonventionsbeauftragte hat die Aufgabe, im Rahmen seiner satzungsgemäßen Funktion und Stellung sicherzustellen, dass folgende Inhalte an die Zielgruppen vermittelt werden:
 +  * **Wo spielt das humanitäre Völkerrecht heute innerhalb und außerhalb der Rotkreuz-Arbeit eine Rolle?**
 +  * **Welche Bedeutung haben die Grundsätze und Ideale der Bewegung in Staat und Gesellschaft heute?**
 +  * **Welche aktuellen Entwicklungen nimmt das humanitäre Völkerrecht und die Ideenwelt der Bewegung?**
 Im einzelnen: Im einzelnen:
 ==== Präsidium / ea. Vorstand ==== ==== Präsidium / ea. Vorstand ====
Zeile 16: Zeile 17:
   * regelmäßige gegenseitige Information über aktuelle operative Fragen der Rotkreuzarbeit im Kreisverband ("Jour-fixe Verbreitungsarbeit")   * regelmäßige gegenseitige Information über aktuelle operative Fragen der Rotkreuzarbeit im Kreisverband ("Jour-fixe Verbreitungsarbeit")
   * Bewertung insbesondere neuer operativer Aufgabenfelder des Kreisverbands auf Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Relevanz für die Verbreitungsarbeit   * Bewertung insbesondere neuer operativer Aufgabenfelder des Kreisverbands auf Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Relevanz für die Verbreitungsarbeit
-  * Beratung und Unterstützung des Vorstands / Kreisgeschäftsführers in Fragen der Grundsätze und der Verbreitungsarbeit+  * Beratung und Unterstützung((der Begriff der "Unterstützung" bedeutet hier und im Folgenden nicht notwendig ein persönliches Tätigwerden; es kann und wird sich vielfach auch um eine persönliche oder telefonische Kontaktaufnahme oder die Bereitstellung von Unterlagen handeln können.)) des Vorstands / Kreisgeschäftsführers in Fragen der Grundsätze und der Verbreitungsarbeit
 ==== Gemeinschaften ==== ==== Gemeinschaften ====
   * regelmäßige Teilnahme an den Dienstbesprechungen der Leitungskräfte der Gemeinschaften (mindestens einmal jährlich)   * regelmäßige Teilnahme an den Dienstbesprechungen der Leitungskräfte der Gemeinschaften (mindestens einmal jährlich)
Zeile 24: Zeile 25:
 ==== Einrichtungen und Dienste ==== ==== Einrichtungen und Dienste ====
   * Beratung der Leitungen von Einrichtungen und Diensten über die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze und deren Auswirkungen auf die Arbeit der Einrichtungen und Dienste   * Beratung der Leitungen von Einrichtungen und Diensten über die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze und deren Auswirkungen auf die Arbeit der Einrichtungen und Dienste
-==== Öffentlichkeitsarbeiter ====+==== Öffentlichkeitsarbeit ==== 
   * Beratung der Öffentlichkeitsarbeiter bei der Abgabe von Stellungnahmen und Presseerklärungen, die für die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze relevant sind   * Beratung der Öffentlichkeitsarbeiter bei der Abgabe von Stellungnahmen und Presseerklärungen, die für die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze relevant sind
 +  * Der Konventionsbeauftragte sollte gemeinsam mit dem Präsidium des Kreisverbandes prüfen, ob eine regelmäßige Information der Presse und Öffentlichkeit - z. B. zum Weltrotkreuztag - über die humanitären Grundsätze des Roten Kreuzes erfolgen kann. Weitere Anlässe für solche Aktionen können z.B. die internationalen Rotkreuzkonferenzen oder wichtige, für das DRK relevante Gesetzesinitiativen oder Gesetzesänderungen sein.
  
  
Zeile 33: Zeile 36:
  
 ==== Fördermitglieder ==== ==== Fördermitglieder ====
-Im Rahmen der regelmäßigen Information der Fördermitglieder, besonders aber im Umfeld von Werbemaßnahmen, achtet der Konventionsbeauftragte darauf, dass Fragen der humanitären Grundsätze angesprochen und vermittelt werden.+Im Rahmen der regelmäßigen Information der Fördermitglieder, besonders aber im Umfeld von Werbemaßnahmen, achtet der Konventionsbeauftragte darauf, dass aktuelle Fragen der humanitären Grundsätze angesprochen und vermittelt werden.
 ==== Blutspender ==== ==== Blutspender ====
-  * Beratung der für die Förderung der Blutspende im Kreisverband Verantwortlichen über die Bedeutung der freiwilligen, unentgeltlichen Blutspende für die Aufgabenstellung des Roten Kreuzes+  * Unterstützung und Beratung der für die Förderung der Blutspende im Kreisverband Verantwortlichen insbesondere bei öffentlichen Diskussionen über die Bedeutung der freiwilligen, unentgeltlichen Blutspende für die Aufgabenstellung des Roten Kreuzes
   * gelegentliche Teilnahme an Veranstaltungen für Blutspender (z.B. Ehrungen) und Information über aktuelle Entwicklungen humanitärer Aufgaben   * gelegentliche Teilnahme an Veranstaltungen für Blutspender (z.B. Ehrungen) und Information über aktuelle Entwicklungen humanitärer Aufgaben
 ==== Freiwilligendienste ==== ==== Freiwilligendienste ====
Zeile 42: Zeile 45:
 ==== ungebundene Helfer ==== ==== ungebundene Helfer ====
   * Unterstützung der für die Zusammenarbeit und Praxiseinweisung ungebundener Helfer eingesetzten Führungskräfte bei der Vermittlung grundlegender Kenntnisse über die Grundsätze der Rotkreuz-/Rothalbmondbewegung sowie Aufgaben und Grenzen der Rotkreuzarbeit   * Unterstützung der für die Zusammenarbeit und Praxiseinweisung ungebundener Helfer eingesetzten Führungskräfte bei der Vermittlung grundlegender Kenntnisse über die Grundsätze der Rotkreuz-/Rothalbmondbewegung sowie Aufgaben und Grenzen der Rotkreuzarbeit
 +
 ==== Schulen und Hochschulen ==== ==== Schulen und Hochschulen ====
-==== Kommunalpolitik ====+  * Kontakthalten mit Schulen und Hochschulen im Verbandsbereich, insbesondere juristischer, sozialwissenschaftlicher, pädagogischer und medizinischer Fachrichtungen 
 +==== Kommunen ==== 
 +Die Zusammenarbeit mit kommunalen Einrichtungen und Gremien ist eine Aufgabe der Präsidien und Vorstände, im Bereich des Bevölkerungsschutzes auch des Katastrophenschutzbeauftragten((der Katastrophenschutzbeauftragte wird im LV Westfalen-Lippe auf Kreisebene "Rotkreuzbeauftragter" genannt)). \\ 
 +Zu beachten ist, dass sowohl die Verwaltungen (Ämter, Feuerwehren) als auch die kommunalpolitischen Repräsentanten ([Ober-]Bürgermeister, Landrat, Mitglieder von Kreis-, Stadt- und Gemeinderäten, Fraktionen) Ansprechpartner sein können. \\ 
 +Nicht zuletzt ist hier auch der Kontakt zu den Polizeien zu sehen (Landräte als Kreispolizeibehörden, Polizeipräsidenten). 
 +  * Beratung der für den Kontakt zu kommunalpolitischen Akteuren zuständigen Vertreter des Verbandes im Hinblick auf die Berücksichtigung der Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze bei Gesprächen und Verhandlungen 
 +  * Bei grundlegenden Gesprächsterminen sollte der Konventionsbeauftragte die Verhandlungsführer des Verbandes möglichst als Berater zu den Gesprächen begleiten.
 ==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ==== ==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ====
-==== Verbände und Hilfsorganisationen ====+Der Kontakt zu Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet obliegt zunächst und primär dem zuständigen Landes- bzw. Bundesverband. Der Konventionsbeauftragte des Kreisverbandes sollte jedoch rechtzeitig vor einem solchen Termin den Konventionsbeauftragten des Landesverbandes über aktuelle grundsatzrelevante Fragestellungen aus dem lokalen Bereich informieren, um diesem die Möglichkeit zu geben, wiederum bei seiner Beratungstätigkeit diese Sachverhalte zu berücksichtigen. 
 +==== Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen ==== 
 +Der Kontakt zu anderen Wohlfahrtsverbänden und Hilfsorganisationen obliegt den Präsidien und Vorständen, aber auch den Leitungskräften der Gemeinschaften und den Katastrophenschutzbeauftragten. Die besondere Bedeutung dieser Kontakte liegt darin, dass eine relative Nähe in der Aufgabenstellung und Zielsetzung hier mit der Notwendigkeit der Differenzierung in den grundlegenden Sachverhalten ("Verbandsideologie") einhergehen muss.  
 +Die Aufgaben des Konventionsbeauftragten entsprechen hier den schon bei den Kontakten mit den Kommunen aufgeführten.
 ==== Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften ==== ==== Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften ====
 +
 +In Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften besteht häufig hohes Interesse gerade an Fragen der humanitären Grundsätze der Rotkreuz-/Rothalbmondbewegung. Der Konventionsbeauftragte sollte daher seine Möglichkeiten nutzen, z.B. im Rahmen von Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen o.ä. über die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze zu berichten.
 ==== Bundeswehr und verbündete Streitkräfte ==== ==== Bundeswehr und verbündete Streitkräfte ====
 +
 +Soweit im Kreisverbandsgebiet Einheiten der Bundeswehr oder auch verbündeter Streitkräfte (NATO) stationiert sind, haben diese häufig hohes Interesse an der Zusammenarbeit und gegenseitigen Information mit der lokalen Rotkreuzgliederung. Auch hier kann der Konventionsbeauftragte bei Informationstagungen, aber auch gesellschaftlichen Anlässen (Jahresempfänge, Kommandoübergaben) gemeinsam mit anderen Vertretern des Rotkreuzverbandes häufig die Gelegenheit nutzen, aktuelle Sachverhalte zu den humanitären Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu vermitteln.
 +==== weitere gesellschaftlich relevante Kräfte ====
 +Eine immer wichtigere Rolle in der Verbreitungsarbeit nehmen informelle, aber gleichwohl gesellschaftlich relevante Gruppierungen ein. Serviceclubs (Rotary, Lions, Soroptimisten etc.) sind häufig hoch interessiert an Vorträgen zu gesellschaftlichen Entwicklungen im humanitären Bereich; ähnliches kann auch für studentische Verbindungen,  Berufsverbände und Frauenvereinigungen gelten. \\
 +Der Konventionsbeauftragte wird solche Gesprächseinladungen sicherlich nicht immer selbst übernehmen können; er sollte jedoch über an andere Verantwortungsträger des Verbandes gerichtete Einladungen informiert werden, um diese dann mit aktuellen Informationen versorgen zu können.
  
  
Zeile 58: Zeile 78:
  
 ===== Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)? ===== ===== Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)? =====
-In den Kreisverbänden, die (noch) nicht über einen Kreiskonventionsbeauftragten verfügen, nimmt der Kreisverbandsjustiziar diese Aufgabe ad interim wahr.+In den Kreisverbänden, die (noch) nicht über einen Kreiskonventionsbeauftragten verfügen, nimmt der Kreisverbandsjustiziar diese Aufgabe ad Interim((Interim (lat. „inzwischen“) ist die Bezeichnung für eine provisorische Regelung)) wahr. 
 + 
 +[[konv|zurück zur Startseite "Verbreitungsarbeit"]]
  
  
  
  
aufgkonvbea.txt · Zuletzt geändert: 2017/10/28 12:20 (Externe Bearbeitung)