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aufgkonvbea

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aufgkonvbea [2017/10/20 10:04]
brodesser [ungebundene Helfer]
aufgkonvbea [2017/10/20 10:18]
brodesser [Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)?]
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 ==== Schulen und Hochschulen ==== ==== Schulen und Hochschulen ====
 +  * Kontakthalten mit Schulen und Hochschulen im Verbandsbereich, insbesondere juristischer, sozialwissenschaftlicher, pädagogischer und medizinischer Fachrichtungen
 ==== Kommunalpolitik ==== ==== Kommunalpolitik ====
 +  * Beratung der für den Kontakt zu kommunalpolitischen Akteuren zuständigen Vertreter des Verbandes im Hinblick auf die Berücksichtigung der Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze bei Gesprächen und Verhandlungen
 +  * Bei grundlegenden Gesprächsterminen sollte der Konventionsbeauftragte die Verhandlungsführer des Verbandes möglichst als Berater zu den Gesprächen begleiten.
 ==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ==== ==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ====
 +Der Kontakt zu Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet obliegt zunächst und primär dem zuständigen Landes- bzw. Bundesverband. Der Konventionsbeauftragte des Kreisverbandes sollte jedoch rechtzeitig vor einem solchen Termin den Konventionsbeauftragten des Landesverbandes über aktuelle grundsatzrelevante Fragestellungen aus dem lokalen Bereich informieren, um diesem die Möglichkeit zu geben, wiederum bei seiner Beratungstätigkeit diese Sachverhalte zu berücksichtigen.
 ==== Verbände und Hilfsorganisationen ==== ==== Verbände und Hilfsorganisationen ====
 ==== Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften ==== ==== Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften ====
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 ===== Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)? ===== ===== Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)? =====
-In den Kreisverbänden, die (noch) nicht über einen Kreiskonventionsbeauftragten verfügen, nimmt der Kreisverbandsjustiziar diese Aufgabe ad interim wahr.+In den Kreisverbänden, die (noch) nicht über einen Kreiskonventionsbeauftragten verfügen, nimmt der Kreisverbandsjustiziar diese Aufgabe ad Interim((Interim (lat. „inzwischen“) ist die Bezeichnung für eine provisorische Regelung)) wahr.
  
  
  
  
aufgkonvbea.txt · Zuletzt geändert: 2017/10/28 12:20 (Externe Bearbeitung)