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aufgkonvbea [2017/10/20 10:06] brodesser [Schulen und Hochschulen] |
aufgkonvbea [2017/10/20 10:35] brodesser [Verbände und Hilfsorganisationen] |
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====== Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten im Deutschen Roten Kreuz ====== | ====== Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten im Deutschen Roten Kreuz ====== | ||
Der Kreiskonventionsbeauftragte hat die Aufgabe, im Rahmen seiner satzungsgemäßen Funktion und Stellung sicherzustellen, | Der Kreiskonventionsbeauftragte hat die Aufgabe, im Rahmen seiner satzungsgemäßen Funktion und Stellung sicherzustellen, | ||
- | * Wo spielt das humanitäre Völkerrecht heute innerhalb und außerhalb der Rotkreuz-Arbeit eine Rolle? | + | |
- | * Welche Bedeutung haben die Grundsätze und Ideale der Bewegung in Staat und Gesellschaft heute? | + | |
- | * Welche aktuellen Entwicklungen nimmt das humanitäre Völkerrecht und die Ideenwelt der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung? | + | |
Im einzelnen: | Im einzelnen: | ||
==== Präsidium / ea. Vorstand ==== | ==== Präsidium / ea. Vorstand ==== | ||
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* regelmäßige gegenseitige Information über aktuelle operative Fragen der Rotkreuzarbeit im Kreisverband (" | * regelmäßige gegenseitige Information über aktuelle operative Fragen der Rotkreuzarbeit im Kreisverband (" | ||
* Bewertung insbesondere neuer operativer Aufgabenfelder des Kreisverbands auf Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Relevanz für die Verbreitungsarbeit | * Bewertung insbesondere neuer operativer Aufgabenfelder des Kreisverbands auf Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Relevanz für die Verbreitungsarbeit | ||
- | * Beratung und Unterstützung des Vorstands / Kreisgeschäftsführers in Fragen der Grundsätze und der Verbreitungsarbeit | + | * Beratung und Unterstützung((der Begriff der " |
==== Gemeinschaften ==== | ==== Gemeinschaften ==== | ||
* regelmäßige Teilnahme an den Dienstbesprechungen der Leitungskräfte der Gemeinschaften (mindestens einmal jährlich) | * regelmäßige Teilnahme an den Dienstbesprechungen der Leitungskräfte der Gemeinschaften (mindestens einmal jährlich) | ||
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==== Fördermitglieder ==== | ==== Fördermitglieder ==== | ||
- | Im Rahmen der regelmäßigen Information der Fördermitglieder, | + | Im Rahmen der regelmäßigen Information der Fördermitglieder, |
==== Blutspender ==== | ==== Blutspender ==== | ||
- | * Beratung der für die Förderung der Blutspende im Kreisverband Verantwortlichen über die Bedeutung der freiwilligen, | + | * Unterstützung und Beratung der für die Förderung der Blutspende im Kreisverband Verantwortlichen |
* gelegentliche Teilnahme an Veranstaltungen für Blutspender (z.B. Ehrungen) und Information über aktuelle Entwicklungen humanitärer Aufgaben | * gelegentliche Teilnahme an Veranstaltungen für Blutspender (z.B. Ehrungen) und Information über aktuelle Entwicklungen humanitärer Aufgaben | ||
==== Freiwilligendienste ==== | ==== Freiwilligendienste ==== | ||
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* Kontakthalten mit Schulen und Hochschulen im Verbandsbereich, | * Kontakthalten mit Schulen und Hochschulen im Verbandsbereich, | ||
==== Kommunalpolitik ==== | ==== Kommunalpolitik ==== | ||
+ | Die Zusammenarbeit mit kommunalen Einrichtungen und Gremien ist eine Aufgabe der Präsidien und Vorstände, im Bereich des Bevölkerungsschutzes auch des Katastrophenschutzbeauftragten (" | ||
+ | * Beratung der für den Kontakt zu kommunalpolitischen Akteuren zuständigen Vertreter des Verbandes im Hinblick auf die Berücksichtigung der Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze bei Gesprächen und Verhandlungen | ||
+ | * Bei grundlegenden Gesprächsterminen sollte der Konventionsbeauftragte die Verhandlungsführer des Verbandes möglichst als Berater zu den Gesprächen begleiten. | ||
==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ==== | ==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ==== | ||
- | ==== Verbände | + | Der Kontakt zu Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet obliegt zunächst und primär dem zuständigen Landes- bzw. Bundesverband. Der Konventionsbeauftragte des Kreisverbandes sollte jedoch rechtzeitig vor einem solchen Termin den Konventionsbeauftragten des Landesverbandes über aktuelle grundsatzrelevante Fragestellungen aus dem lokalen Bereich informieren, |
+ | ==== Wohlfahrtsverbände | ||
+ | Auch der Kontakt zu anderen Wohlfahrtsverbänden und Hilfsorganisationen obliegt den Präsidien und Vorständen, | ||
==== Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften ==== | ==== Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften ==== | ||
==== Bundeswehr und verbündete Streitkräfte ==== | ==== Bundeswehr und verbündete Streitkräfte ==== | ||
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===== Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)? | ===== Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)? | ||
- | In den Kreisverbänden, | + | In den Kreisverbänden, |