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aufgkonvbea

Unterschiede

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aufgkonvbea [2017/10/20 10:13]
brodesser [Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet]
aufgkonvbea [2017/10/20 10:51]
brodesser [Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften]
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 ====== Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten im Deutschen Roten Kreuz ====== ====== Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten im Deutschen Roten Kreuz ======
 Der Kreiskonventionsbeauftragte hat die Aufgabe, im Rahmen seiner satzungsgemäßen Funktion und Stellung sicherzustellen, dass folgende Inhalte an die Zielgruppen vermittelt werden: Der Kreiskonventionsbeauftragte hat die Aufgabe, im Rahmen seiner satzungsgemäßen Funktion und Stellung sicherzustellen, dass folgende Inhalte an die Zielgruppen vermittelt werden:
-  * Wo spielt das humanitäre Völkerrecht heute innerhalb und außerhalb der Rotkreuz-Arbeit eine Rolle? +  * **Wo spielt das humanitäre Völkerrecht heute innerhalb und außerhalb der Rotkreuz-Arbeit eine Rolle?** 
-  * Welche Bedeutung haben die Grundsätze und Ideale der Bewegung in Staat und Gesellschaft heute? +  * **Welche Bedeutung haben die Grundsätze und Ideale der Bewegung in Staat und Gesellschaft heute?** 
-  * Welche aktuellen Entwicklungen nimmt das humanitäre Völkerrecht und die Ideenwelt der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung? +  * **Welche aktuellen Entwicklungen nimmt das humanitäre Völkerrecht und die Ideenwelt der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung?**
 Im einzelnen: Im einzelnen:
 ==== Präsidium / ea. Vorstand ==== ==== Präsidium / ea. Vorstand ====
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   * regelmäßige gegenseitige Information über aktuelle operative Fragen der Rotkreuzarbeit im Kreisverband ("Jour-fixe Verbreitungsarbeit")   * regelmäßige gegenseitige Information über aktuelle operative Fragen der Rotkreuzarbeit im Kreisverband ("Jour-fixe Verbreitungsarbeit")
   * Bewertung insbesondere neuer operativer Aufgabenfelder des Kreisverbands auf Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Relevanz für die Verbreitungsarbeit   * Bewertung insbesondere neuer operativer Aufgabenfelder des Kreisverbands auf Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Relevanz für die Verbreitungsarbeit
-  * Beratung und Unterstützung des Vorstands / Kreisgeschäftsführers in Fragen der Grundsätze und der Verbreitungsarbeit+  * Beratung und Unterstützung((der Begriff der "Unterstützung" bedeutet hier und im Folgenden nicht notwendig ein persönliches Tätigwerden; es kann und wird sich vielfach auch um eine persönliche oder telefonische Kontaktaufnahme oder die Bereitstellung von Unterlagen handeln können.)) des Vorstands / Kreisgeschäftsführers in Fragen der Grundsätze und der Verbreitungsarbeit
 ==== Gemeinschaften ==== ==== Gemeinschaften ====
   * regelmäßige Teilnahme an den Dienstbesprechungen der Leitungskräfte der Gemeinschaften (mindestens einmal jährlich)   * regelmäßige Teilnahme an den Dienstbesprechungen der Leitungskräfte der Gemeinschaften (mindestens einmal jährlich)
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 ==== Fördermitglieder ==== ==== Fördermitglieder ====
-Im Rahmen der regelmäßigen Information der Fördermitglieder, besonders aber im Umfeld von Werbemaßnahmen, achtet der Konventionsbeauftragte darauf, dass Fragen der humanitären Grundsätze angesprochen und vermittelt werden.+Im Rahmen der regelmäßigen Information der Fördermitglieder, besonders aber im Umfeld von Werbemaßnahmen, achtet der Konventionsbeauftragte darauf, dass aktuelle Fragen der humanitären Grundsätze angesprochen und vermittelt werden.
 ==== Blutspender ==== ==== Blutspender ====
-  * Beratung der für die Förderung der Blutspende im Kreisverband Verantwortlichen über die Bedeutung der freiwilligen, unentgeltlichen Blutspende für die Aufgabenstellung des Roten Kreuzes+  * Unterstützung und Beratung der für die Förderung der Blutspende im Kreisverband Verantwortlichen insbesondere bei öffentlichen Diskussionen über die Bedeutung der freiwilligen, unentgeltlichen Blutspende für die Aufgabenstellung des Roten Kreuzes
   * gelegentliche Teilnahme an Veranstaltungen für Blutspender (z.B. Ehrungen) und Information über aktuelle Entwicklungen humanitärer Aufgaben   * gelegentliche Teilnahme an Veranstaltungen für Blutspender (z.B. Ehrungen) und Information über aktuelle Entwicklungen humanitärer Aufgaben
 ==== Freiwilligendienste ==== ==== Freiwilligendienste ====
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 ==== Schulen und Hochschulen ==== ==== Schulen und Hochschulen ====
   * Kontakthalten mit Schulen und Hochschulen im Verbandsbereich, insbesondere juristischer, sozialwissenschaftlicher, pädagogischer und medizinischer Fachrichtungen   * Kontakthalten mit Schulen und Hochschulen im Verbandsbereich, insbesondere juristischer, sozialwissenschaftlicher, pädagogischer und medizinischer Fachrichtungen
-==== Kommunalpolitik ====+==== Kommunen ==== 
 +Die Zusammenarbeit mit kommunalen Einrichtungen und Gremien ist eine Aufgabe der Präsidien und Vorstände, im Bereich des Bevölkerungsschutzes auch des Katastrophenschutzbeauftragten((der Katastrophenschutzbeauftragte wird im LV Westfalen-Lippe auf Kreisebene "Rotkreuzbeauftragter" genannt)). \\ 
 +Zu beachten ist, dass sowohl die Verwaltungen als auch die kommunalpolitischen Repräsentanten ([Ober-]Bürgermeister, Landrat, Mitglieder von Kreis-, Stadt- und Gemeinderäten, Fraktionen) Ansprechpartner sein können. 
   * Beratung der für den Kontakt zu kommunalpolitischen Akteuren zuständigen Vertreter des Verbandes im Hinblick auf die Berücksichtigung der Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze bei Gesprächen und Verhandlungen   * Beratung der für den Kontakt zu kommunalpolitischen Akteuren zuständigen Vertreter des Verbandes im Hinblick auf die Berücksichtigung der Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze bei Gesprächen und Verhandlungen
   * Bei grundlegenden Gesprächsterminen sollte der Konventionsbeauftragte die Verhandlungsführer des Verbandes möglichst als Berater zu den Gesprächen begleiten.   * Bei grundlegenden Gesprächsterminen sollte der Konventionsbeauftragte die Verhandlungsführer des Verbandes möglichst als Berater zu den Gesprächen begleiten.
 ==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ==== ==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ====
 Der Kontakt zu Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet obliegt zunächst und primär dem zuständigen Landes- bzw. Bundesverband. Der Konventionsbeauftragte des Kreisverbandes sollte jedoch rechtzeitig vor einem solchen Termin den Konventionsbeauftragten des Landesverbandes über aktuelle grundsatzrelevante Fragestellungen aus dem lokalen Bereich informieren, um diesem die Möglichkeit zu geben, wiederum bei seiner Beratungstätigkeit diese Sachverhalte zu berücksichtigen. Der Kontakt zu Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet obliegt zunächst und primär dem zuständigen Landes- bzw. Bundesverband. Der Konventionsbeauftragte des Kreisverbandes sollte jedoch rechtzeitig vor einem solchen Termin den Konventionsbeauftragten des Landesverbandes über aktuelle grundsatzrelevante Fragestellungen aus dem lokalen Bereich informieren, um diesem die Möglichkeit zu geben, wiederum bei seiner Beratungstätigkeit diese Sachverhalte zu berücksichtigen.
-==== Verbände und Hilfsorganisationen ====+==== Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen ==== 
 +Der Kontakt zu anderen Wohlfahrtsverbänden und Hilfsorganisationen obliegt den Präsidien und Vorständen, aber auch den Leitungskräften der Gemeinschaften und den Katastrophenschutzbeauftragten. Die besondere Bedeutung dieser Kontakte liegt darin, dass eine relative Nähe in der Aufgabenstellung und Zielsetzung hier mit der Notwendigkeit der Differenzierung in den grundlegenden Sachverhalten ("Verbandsideologie") einhergehen muss.  
 +Die Aufgaben des Konventionsbeauftragten entsprechen hier den schon bei den Kontakten mit den Kommunen aufgeführten.
 ==== Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften ==== ==== Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften ====
 +
 +In Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften besteht häufig hohes Interesse gerade an Fragen der humanitären Grundsätze der Rotkreuz-/Rothalbmondbewegung. Der Konventionsbeauftragte sollte daher Möglichkeiten nutzen, z.B. im Rahmen von Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen o.ä. über die Rechtsnatur
 ==== Bundeswehr und verbündete Streitkräfte ==== ==== Bundeswehr und verbündete Streitkräfte ====
 +
 +==== weitere gesellschaftlich relevante Kräfte ====
  
  
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 ===== Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)? ===== ===== Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)? =====
-In den Kreisverbänden, die (noch) nicht über einen Kreiskonventionsbeauftragten verfügen, nimmt der Kreisverbandsjustiziar diese Aufgabe ad interim wahr.+In den Kreisverbänden, die (noch) nicht über einen Kreiskonventionsbeauftragten verfügen, nimmt der Kreisverbandsjustiziar diese Aufgabe ad Interim((Interim (lat. „inzwischen“) ist die Bezeichnung für eine provisorische Regelung)) wahr.
  
  
  
  
aufgkonvbea.txt · Zuletzt geändert: 2017/10/28 12:20 (Externe Bearbeitung)