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aufgkonvbea [2017/10/20 10:21] brodesser [Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten im Deutschen Roten Kreuz] |
aufgkonvbea [2017/10/20 10:31] brodesser [Kommunalpolitik] |
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* regelmäßige gegenseitige Information über aktuelle operative Fragen der Rotkreuzarbeit im Kreisverband (" | * regelmäßige gegenseitige Information über aktuelle operative Fragen der Rotkreuzarbeit im Kreisverband (" | ||
* Bewertung insbesondere neuer operativer Aufgabenfelder des Kreisverbands auf Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Relevanz für die Verbreitungsarbeit | * Bewertung insbesondere neuer operativer Aufgabenfelder des Kreisverbands auf Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Relevanz für die Verbreitungsarbeit | ||
- | * Beratung und Unterstützung des Vorstands / Kreisgeschäftsführers in Fragen der Grundsätze und der Verbreitungsarbeit | + | * Beratung und Unterstützung((der Begriff der " |
==== Gemeinschaften ==== | ==== Gemeinschaften ==== | ||
* regelmäßige Teilnahme an den Dienstbesprechungen der Leitungskräfte der Gemeinschaften (mindestens einmal jährlich) | * regelmäßige Teilnahme an den Dienstbesprechungen der Leitungskräfte der Gemeinschaften (mindestens einmal jährlich) | ||
Zeile 32: | Zeile 32: | ||
==== Fördermitglieder ==== | ==== Fördermitglieder ==== | ||
- | Im Rahmen der regelmäßigen Information der Fördermitglieder, | + | Im Rahmen der regelmäßigen Information der Fördermitglieder, |
==== Blutspender ==== | ==== Blutspender ==== | ||
* Beratung der für die Förderung der Blutspende im Kreisverband Verantwortlichen über die Bedeutung der freiwilligen, | * Beratung der für die Förderung der Blutspende im Kreisverband Verantwortlichen über die Bedeutung der freiwilligen, | ||
Zeile 45: | Zeile 45: | ||
* Kontakthalten mit Schulen und Hochschulen im Verbandsbereich, | * Kontakthalten mit Schulen und Hochschulen im Verbandsbereich, | ||
==== Kommunalpolitik ==== | ==== Kommunalpolitik ==== | ||
+ | Die Zusammenarbeit mit kommunalen Einrichtungen und Gremien ist eine Aufgabe der Präsidien und Vorstände, im Bereich des Bevölkerungsschutzes auch des Katastrophenschutzbeauftragten (" | ||
* Beratung der für den Kontakt zu kommunalpolitischen Akteuren zuständigen Vertreter des Verbandes im Hinblick auf die Berücksichtigung der Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze bei Gesprächen und Verhandlungen | * Beratung der für den Kontakt zu kommunalpolitischen Akteuren zuständigen Vertreter des Verbandes im Hinblick auf die Berücksichtigung der Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze bei Gesprächen und Verhandlungen | ||
* Bei grundlegenden Gesprächsterminen sollte der Konventionsbeauftragte die Verhandlungsführer des Verbandes möglichst als Berater zu den Gesprächen begleiten. | * Bei grundlegenden Gesprächsterminen sollte der Konventionsbeauftragte die Verhandlungsführer des Verbandes möglichst als Berater zu den Gesprächen begleiten. |