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aufgkonvbea [2017/10/20 10:33] brodesser [Blutspender] |
aufgkonvbea [2017/10/20 11:50] brodesser |
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====== Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten im Deutschen Roten Kreuz ====== | ====== Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten im Deutschen Roten Kreuz ====== | ||
+ | **in Bezug auf die für ihn relevanten Zielgruppen** | ||
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Der Kreiskonventionsbeauftragte hat die Aufgabe, im Rahmen seiner satzungsgemäßen Funktion und Stellung sicherzustellen, | Der Kreiskonventionsbeauftragte hat die Aufgabe, im Rahmen seiner satzungsgemäßen Funktion und Stellung sicherzustellen, | ||
* **Wo spielt das humanitäre Völkerrecht heute innerhalb und außerhalb der Rotkreuz-Arbeit eine Rolle?** | * **Wo spielt das humanitäre Völkerrecht heute innerhalb und außerhalb der Rotkreuz-Arbeit eine Rolle?** | ||
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==== Einrichtungen und Dienste ==== | ==== Einrichtungen und Dienste ==== | ||
* Beratung der Leitungen von Einrichtungen und Diensten über die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze und deren Auswirkungen auf die Arbeit der Einrichtungen und Dienste | * Beratung der Leitungen von Einrichtungen und Diensten über die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze und deren Auswirkungen auf die Arbeit der Einrichtungen und Dienste | ||
- | ==== Öffentlichkeitsarbeiter | + | ==== Öffentlichkeitsarbeit |
* Beratung der Öffentlichkeitsarbeiter bei der Abgabe von Stellungnahmen und Presseerklärungen, | * Beratung der Öffentlichkeitsarbeiter bei der Abgabe von Stellungnahmen und Presseerklärungen, | ||
+ | * Der Konventionsbeauftragte sollte gemeinsam mit dem Präsidium des Kreisverbandes prüfen, ob eine regelmäßige Information der Presse und Öffentlichkeit - z. B. zum Weltrotkreuztag - über die humanitären Grundsätze des Roten Kreuzes erfolgen kann. Weitere Anlässe für solche Aktionen können z.B. die internationalen Rotkreuzkonferenzen oder wichtige, für das DRK relevante Gesetzesinitiativen oder Gesetzesänderungen sein. | ||
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==== Schulen und Hochschulen ==== | ==== Schulen und Hochschulen ==== | ||
* Kontakthalten mit Schulen und Hochschulen im Verbandsbereich, | * Kontakthalten mit Schulen und Hochschulen im Verbandsbereich, | ||
- | ==== Kommunalpolitik | + | ==== Kommunen |
- | Die Zusammenarbeit mit kommunalen Einrichtungen und Gremien ist eine Aufgabe der Präsidien und Vorstände, im Bereich des Bevölkerungsschutzes auch des Katastrophenschutzbeauftragten ("Rotkreuzbeauftragten" | + | Die Zusammenarbeit mit kommunalen Einrichtungen und Gremien ist eine Aufgabe der Präsidien und Vorstände, im Bereich des Bevölkerungsschutzes auch des Katastrophenschutzbeauftragten((der Katastrophenschutzbeauftragte wird im LV Westfalen-Lippe auf Kreisebene |
+ | Zu beachten ist, dass sowohl die Verwaltungen (Ämter, Feuerwehren) als auch die kommunalpolitischen Repräsentanten ([Ober-]Bürgermeister, | ||
+ | Nicht zuletzt ist hier auch der Kontakt zu den Polizeien zu sehen (Landräte als Kreispolizeibehörden, | ||
* Beratung der für den Kontakt zu kommunalpolitischen Akteuren zuständigen Vertreter des Verbandes im Hinblick auf die Berücksichtigung der Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze bei Gesprächen und Verhandlungen | * Beratung der für den Kontakt zu kommunalpolitischen Akteuren zuständigen Vertreter des Verbandes im Hinblick auf die Berücksichtigung der Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze bei Gesprächen und Verhandlungen | ||
* Bei grundlegenden Gesprächsterminen sollte der Konventionsbeauftragte die Verhandlungsführer des Verbandes möglichst als Berater zu den Gesprächen begleiten. | * Bei grundlegenden Gesprächsterminen sollte der Konventionsbeauftragte die Verhandlungsführer des Verbandes möglichst als Berater zu den Gesprächen begleiten. | ||
==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ==== | ==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ==== | ||
Der Kontakt zu Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet obliegt zunächst und primär dem zuständigen Landes- bzw. Bundesverband. Der Konventionsbeauftragte des Kreisverbandes sollte jedoch rechtzeitig vor einem solchen Termin den Konventionsbeauftragten des Landesverbandes über aktuelle grundsatzrelevante Fragestellungen aus dem lokalen Bereich informieren, | Der Kontakt zu Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet obliegt zunächst und primär dem zuständigen Landes- bzw. Bundesverband. Der Konventionsbeauftragte des Kreisverbandes sollte jedoch rechtzeitig vor einem solchen Termin den Konventionsbeauftragten des Landesverbandes über aktuelle grundsatzrelevante Fragestellungen aus dem lokalen Bereich informieren, | ||
- | ==== Verbände | + | ==== Wohlfahrtsverbände |
+ | Der Kontakt zu anderen Wohlfahrtsverbänden und Hilfsorganisationen obliegt den Präsidien und Vorständen, | ||
+ | Die Aufgaben des Konventionsbeauftragten entsprechen hier den schon bei den Kontakten mit den Kommunen aufgeführten. | ||
==== Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften ==== | ==== Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften ==== | ||
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+ | In Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften besteht häufig hohes Interesse gerade an Fragen der humanitären Grundsätze der Rotkreuz-/ | ||
==== Bundeswehr und verbündete Streitkräfte ==== | ==== Bundeswehr und verbündete Streitkräfte ==== | ||
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+ | Soweit im Kreisverbandsgebiet Einheiten der Bundeswehr oder auch verbündeter Streitkräfte (NATO) stationiert sind, haben diese häufig hohes Interesse an der Zusammenarbeit und gegenseitigen Information mit der lokalen Rotkreuzgliederung. Auch hier kann der Konventionsbeauftragte bei Informationstagungen, | ||
+ | ==== weitere gesellschaftlich relevante Kräfte ==== | ||
+ | Eine immer wichtigere Rolle in der Verbreitungsarbeit nehmen informelle, aber gleichwohl gesellschaftlich relevante Gruppierungen ein. Serviceclubs (Rotary, Lions, Soroptimisten etc.) sind häufig hoch interessiert an Vorträgen zu gesellschaftlichen Entwicklungen im humanitären Bereich; ähnliches kann auch für studentische Verbindungen, | ||
+ | Der Konventionsbeauftragte wird solche Gesprächseinladungen sicherlich nicht immer selbst übernehmen können; er sollte jedoch über an andere Verantwortungsträger des Verbandes gerichtete Einladungen informiert werden, um diese dann mit aktuellen Informationen versorgen zu können. | ||
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===== Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)? | ===== Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)? | ||
In den Kreisverbänden, | In den Kreisverbänden, | ||
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