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aufgkonvbea [2017/10/20 10:36] brodesser [Kommunalpolitik] |
aufgkonvbea [2017/10/20 10:47] brodesser [Bundeswehr und verbündete Streitkräfte] |
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==== Schulen und Hochschulen ==== | ==== Schulen und Hochschulen ==== | ||
* Kontakthalten mit Schulen und Hochschulen im Verbandsbereich, | * Kontakthalten mit Schulen und Hochschulen im Verbandsbereich, | ||
- | ==== Kommunalpolitik | + | ==== Kommunen |
- | Die Zusammenarbeit mit kommunalen Einrichtungen und Gremien ist eine Aufgabe der Präsidien und Vorstände, im Bereich des Bevölkerungsschutzes auch des Katastrophenschutzbeauftragten((der Katastrophenschutzbeauftragte wird im LV Westfalen-Lippe auf Kreisebene " | + | Die Zusammenarbeit mit kommunalen Einrichtungen und Gremien ist eine Aufgabe der Präsidien und Vorstände, im Bereich des Bevölkerungsschutzes auch des Katastrophenschutzbeauftragten((der Katastrophenschutzbeauftragte wird im LV Westfalen-Lippe auf Kreisebene " |
+ | Zu beachten ist, dass sowohl die Verwaltungen als auch die kommunalpolitischen Repräsentanten ([Ober-]Bürgermeister, | ||
* Beratung der für den Kontakt zu kommunalpolitischen Akteuren zuständigen Vertreter des Verbandes im Hinblick auf die Berücksichtigung der Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze bei Gesprächen und Verhandlungen | * Beratung der für den Kontakt zu kommunalpolitischen Akteuren zuständigen Vertreter des Verbandes im Hinblick auf die Berücksichtigung der Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze bei Gesprächen und Verhandlungen | ||
* Bei grundlegenden Gesprächsterminen sollte der Konventionsbeauftragte die Verhandlungsführer des Verbandes möglichst als Berater zu den Gesprächen begleiten. | * Bei grundlegenden Gesprächsterminen sollte der Konventionsbeauftragte die Verhandlungsführer des Verbandes möglichst als Berater zu den Gesprächen begleiten. | ||
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Der Kontakt zu Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet obliegt zunächst und primär dem zuständigen Landes- bzw. Bundesverband. Der Konventionsbeauftragte des Kreisverbandes sollte jedoch rechtzeitig vor einem solchen Termin den Konventionsbeauftragten des Landesverbandes über aktuelle grundsatzrelevante Fragestellungen aus dem lokalen Bereich informieren, | Der Kontakt zu Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet obliegt zunächst und primär dem zuständigen Landes- bzw. Bundesverband. Der Konventionsbeauftragte des Kreisverbandes sollte jedoch rechtzeitig vor einem solchen Termin den Konventionsbeauftragten des Landesverbandes über aktuelle grundsatzrelevante Fragestellungen aus dem lokalen Bereich informieren, | ||
==== Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen ==== | ==== Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen ==== | ||
- | Auch der Kontakt zu anderen Wohlfahrtsverbänden und Hilfsorganisationen obliegt den Präsidien und Vorständen, | + | Der Kontakt zu anderen Wohlfahrtsverbänden und Hilfsorganisationen obliegt den Präsidien und Vorständen, |
+ | Die Aufgaben des Konventionsbeauftragten entsprechen hier den schon bei den Kontakten mit den Kommunen aufgeführten. | ||
==== Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften ==== | ==== Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften ==== | ||
==== Bundeswehr und verbündete Streitkräfte ==== | ==== Bundeswehr und verbündete Streitkräfte ==== | ||
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+ | ==== weitere gesellschaftlich relevante Kräfte ==== | ||