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aufgkonvbea [2017/10/20 10:45] brodesser [Kommunen] |
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Die Zusammenarbeit mit kommunalen Einrichtungen und Gremien ist eine Aufgabe der Präsidien und Vorstände, im Bereich des Bevölkerungsschutzes auch des Katastrophenschutzbeauftragten((der Katastrophenschutzbeauftragte wird im LV Westfalen-Lippe auf Kreisebene " | Die Zusammenarbeit mit kommunalen Einrichtungen und Gremien ist eine Aufgabe der Präsidien und Vorstände, im Bereich des Bevölkerungsschutzes auch des Katastrophenschutzbeauftragten((der Katastrophenschutzbeauftragte wird im LV Westfalen-Lippe auf Kreisebene " | ||
- | Zu beachten ist, dass sowohl die Verwaltungen als auch die kommunalpolitischen Repräsentanten ((Ober-)Bürgermeister, | + | Zu beachten ist, dass sowohl die Verwaltungen als auch die kommunalpolitischen Repräsentanten ( (Ober-)Bürgermeister, |
* Beratung der für den Kontakt zu kommunalpolitischen Akteuren zuständigen Vertreter des Verbandes im Hinblick auf die Berücksichtigung der Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze bei Gesprächen und Verhandlungen | * Beratung der für den Kontakt zu kommunalpolitischen Akteuren zuständigen Vertreter des Verbandes im Hinblick auf die Berücksichtigung der Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze bei Gesprächen und Verhandlungen | ||
* Bei grundlegenden Gesprächsterminen sollte der Konventionsbeauftragte die Verhandlungsführer des Verbandes möglichst als Berater zu den Gesprächen begleiten. | * Bei grundlegenden Gesprächsterminen sollte der Konventionsbeauftragte die Verhandlungsführer des Verbandes möglichst als Berater zu den Gesprächen begleiten. |