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aufgkonvbea

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.

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aufgkonvbea [2017/10/20 10:58]
brodesser [Kommunen]
aufgkonvbea [2017/10/23 12:31]
lueder [Blutspender]
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 ====="Durch Menschlichkeit zum Frieden"===== ====="Durch Menschlichkeit zum Frieden"=====
 ====== Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten im Deutschen Roten Kreuz ====== ====== Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten im Deutschen Roten Kreuz ======
 +**in Bezug auf die für ihn relevanten Zielgruppen**
 +
 Der Kreiskonventionsbeauftragte hat die Aufgabe, im Rahmen seiner satzungsgemäßen Funktion und Stellung sicherzustellen, dass folgende Inhalte an die Zielgruppen vermittelt werden: Der Kreiskonventionsbeauftragte hat die Aufgabe, im Rahmen seiner satzungsgemäßen Funktion und Stellung sicherzustellen, dass folgende Inhalte an die Zielgruppen vermittelt werden:
   * **Wo spielt das humanitäre Völkerrecht heute innerhalb und außerhalb der Rotkreuz-Arbeit eine Rolle?**   * **Wo spielt das humanitäre Völkerrecht heute innerhalb und außerhalb der Rotkreuz-Arbeit eine Rolle?**
-  * **Welche Bedeutung haben die Grundsätze und Ideale der Bewegung in Staat und Gesellschaft heute?** +  * **Welche Bedeutung haben die humanitären Grundsätze und Ideale der Bewegung in Staat und Gesellschaft heute?** 
-  * **Welche aktuellen Entwicklungen nimmt das humanitäre Völkerrecht und die Ideenwelt der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung?**+  * **Welche aktuellen Entwicklungen nimmt das humanitäre Völkerrecht und die Ideenwelt der Bewegung?**
 Im einzelnen: Im einzelnen:
-==== Präsidium / ea. Vorstand ==== +==== Präsidium / ehrenamtlicher Vorstand ==== 
-  * Mindestens einmal jährlich Berichterstattung über den Stand der Verbreitungsarbeit im Kreisverbandgebiet +  * Mindestens einmal jährlich Berichterstattung über den Stand der Verbreitungsarbeit im Kreisverbandsbereich 
-  * Beratung des Präsidiums in allen Fragen, die für die Ideenwelt und Rechtsnatur der Nationalen Rotkreuzgesellschaft von Belang sind+  * Beratung des Präsidiums in allen Fragen, die für die Ideenwelt und die Rechtsnatur der Nationalen Rotkreuz-Gesellschaft von Belang sind
   * Teilnahme an den Präsidiumssitzungen (entsprechend den Regelungen in der Satzung des Kreisverbandes)   * Teilnahme an den Präsidiumssitzungen (entsprechend den Regelungen in der Satzung des Kreisverbandes)
  
  
-==== Vorstand / Kreisgeschäftsführung ====+==== Hauptamtlicher Vorstand / Kreisgeschäftsführung ====
   * regelmäßige gegenseitige Information über aktuelle operative Fragen der Rotkreuzarbeit im Kreisverband ("Jour-fixe Verbreitungsarbeit")   * regelmäßige gegenseitige Information über aktuelle operative Fragen der Rotkreuzarbeit im Kreisverband ("Jour-fixe Verbreitungsarbeit")
-  * Bewertung insbesondere neuer operativer Aufgabenfelder des Kreisverbands auf Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Relevanz für die Verbreitungsarbeit +  * Bewertung insbesondere neuer operativer Aufgabenfelder des Kreisverbandes auf Übereinstimmung mit den humanitären Grundsätzen und Relevanz für die Verbreitungsarbeit 
-  * Beratung und Unterstützung((der Begriff der "Unterstützung" bedeutet hier und im Folgenden nicht notwendig ein persönliches Tätigwerden; es kann und wird sich vielfach auch um eine persönliche oder telefonische Kontaktaufnahme oder die Bereitstellung von Unterlagen handeln können.)) des Vorstands / Kreisgeschäftsführers in Fragen der Grundsätze und der Verbreitungsarbeit+  * Beratung und Unterstützung((Der Begriff der "Unterstützung" bedeutet hier und im Folgenden nicht notwendig ein persönliches Tätigwerden; es kann und wird sich vielfach auch um eine persönliche oder telefonische Kontaktaufnahme oder die Bereitstellung von Unterlagen handeln können.)) des Vorstands / Kreisgeschäftsführers in Fragen der Verbreitungsarbeit
 ==== Gemeinschaften ==== ==== Gemeinschaften ====
   * regelmäßige Teilnahme an den Dienstbesprechungen der Leitungskräfte der Gemeinschaften (mindestens einmal jährlich)   * regelmäßige Teilnahme an den Dienstbesprechungen der Leitungskräfte der Gemeinschaften (mindestens einmal jährlich)
   * Information der Leitungskräfte der Gemeinschaften über aktuelle Entwicklungen in der Verbreitungsarbeit   * Information der Leitungskräfte der Gemeinschaften über aktuelle Entwicklungen in der Verbreitungsarbeit
-  * Unterstützung der Information der Angehörigen der Gemeinschaften über die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze, z.B. in den Rotkreuz-Einführungsseminaren. Soweit der Konventionsbeauftragte diese Thematik nicht selbst unterrichtet, leitet er die hierfür vorgesehenen Lehrkräfte an und informiert sie über aktuelle Entwicklungen.+  * Unterstützung der Information der Angehörigen der Gemeinschaften über die Rechtsnatur der Bewegung und die humanitären Grundsätze, z.B. in den Rotkreuz-Einführungsseminaren. Soweit der Konventionsbeauftragte diese Thematik nicht selbst unterrichtet, leitet er die hierfür vorgesehenen Lehrkräfte an und informiert sie über aktuelle Entwicklungen.
   * Beratung der Führungskräfte über Fragen der humanitären Grundsätze vor und ggf. während laufender Einsätze   * Beratung der Führungskräfte über Fragen der humanitären Grundsätze vor und ggf. während laufender Einsätze
 ==== Einrichtungen und Dienste ==== ==== Einrichtungen und Dienste ====
   * Beratung der Leitungen von Einrichtungen und Diensten über die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze und deren Auswirkungen auf die Arbeit der Einrichtungen und Dienste   * Beratung der Leitungen von Einrichtungen und Diensten über die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze und deren Auswirkungen auf die Arbeit der Einrichtungen und Dienste
-==== Öffentlichkeitsarbeiter ==== +==== Öffentlichkeitsarbeit ==== 
-  * Beratung der Öffentlichkeitsarbeiter bei der Abgabe von Stellungnahmen und Presseerklärungen, die für die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze relevant sind+ 
 +  * Beratung der Öffentlichkeitsarbeiter bei der Abgabe von Stellungnahmen und Presseerklärungen, die für die Rechtsnatur der Bewegung und die humanitären Grundsätze relevant sind 
 +  * Der Konventionsbeauftragte sollte gemeinsam mit dem Präsidium des Kreisverbandes prüfen, ob eine regelmäßige Information der Presse und Öffentlichkeit, z.B. zum Weltrotkreuztag, über die humanitären Grundsätze erfolgen kann. Weitere Anlässe für solche Aktionen können z.B. die internationalen Rotkreuzkonferenzen oder wichtige, für das DRK relevante Gesetzesinitiativen oder Gesetzesänderungen sein.
  
  
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 Im Rahmen der regelmäßigen Information der Fördermitglieder, besonders aber im Umfeld von Werbemaßnahmen, achtet der Konventionsbeauftragte darauf, dass aktuelle Fragen der humanitären Grundsätze angesprochen und vermittelt werden. Im Rahmen der regelmäßigen Information der Fördermitglieder, besonders aber im Umfeld von Werbemaßnahmen, achtet der Konventionsbeauftragte darauf, dass aktuelle Fragen der humanitären Grundsätze angesprochen und vermittelt werden.
 ==== Blutspender ==== ==== Blutspender ====
-  * Unterstützung und Beratung der für die Förderung der Blutspende im Kreisverband Verantwortlichen insbesondere bei öffentlichen Diskussionen über die Bedeutung der freiwilligenunentgeltlichen Blutspende für die Aufgabenstellung des Roten Kreuzes+  * Unterstützung und Beratung der für die Förderung der Blutspende im Kreisverbandsbereich Verantwortlichen insbesondere bei öffentlichen Diskussionen über die Bedeutung der freiwilligen unentgeltlichen Blutspende für die Aufgabenstellung des Roten Kreuzes
   * gelegentliche Teilnahme an Veranstaltungen für Blutspender (z.B. Ehrungen) und Information über aktuelle Entwicklungen humanitärer Aufgaben   * gelegentliche Teilnahme an Veranstaltungen für Blutspender (z.B. Ehrungen) und Information über aktuelle Entwicklungen humanitärer Aufgaben
 ==== Freiwilligendienste ==== ==== Freiwilligendienste ====
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 Soweit im Kreisverbandsgebiet Einheiten der Bundeswehr oder auch verbündeter Streitkräfte (NATO) stationiert sind, haben diese häufig hohes Interesse an der Zusammenarbeit und gegenseitigen Information mit der lokalen Rotkreuzgliederung. Auch hier kann der Konventionsbeauftragte bei Informationstagungen, aber auch gesellschaftlichen Anlässen (Jahresempfänge, Kommandoübergaben) gemeinsam mit anderen Vertretern des Rotkreuzverbandes häufig die Gelegenheit nutzen, aktuelle Sachverhalte zu den humanitären Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu vermitteln. Soweit im Kreisverbandsgebiet Einheiten der Bundeswehr oder auch verbündeter Streitkräfte (NATO) stationiert sind, haben diese häufig hohes Interesse an der Zusammenarbeit und gegenseitigen Information mit der lokalen Rotkreuzgliederung. Auch hier kann der Konventionsbeauftragte bei Informationstagungen, aber auch gesellschaftlichen Anlässen (Jahresempfänge, Kommandoübergaben) gemeinsam mit anderen Vertretern des Rotkreuzverbandes häufig die Gelegenheit nutzen, aktuelle Sachverhalte zu den humanitären Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu vermitteln.
 ==== weitere gesellschaftlich relevante Kräfte ==== ==== weitere gesellschaftlich relevante Kräfte ====
 +Eine immer wichtigere Rolle in der Verbreitungsarbeit nehmen informelle, aber gleichwohl gesellschaftlich relevante Gruppierungen ein. Serviceclubs (Rotary, Lions, Soroptimisten etc.) sind häufig hoch interessiert an Vorträgen zu gesellschaftlichen Entwicklungen im humanitären Bereich; ähnliches kann auch für studentische Verbindungen,  Berufsverbände und Frauenvereinigungen gelten. \\
 +Der Konventionsbeauftragte wird solche Gesprächseinladungen sicherlich nicht immer selbst übernehmen können; er sollte jedoch über an andere Verantwortungsträger des Verbandes gerichtete Einladungen informiert werden, um diese dann mit aktuellen Informationen versorgen zu können.
  
  
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 ===== Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)? ===== ===== Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)? =====
 In den Kreisverbänden, die (noch) nicht über einen Kreiskonventionsbeauftragten verfügen, nimmt der Kreisverbandsjustiziar diese Aufgabe ad Interim((Interim (lat. „inzwischen“) ist die Bezeichnung für eine provisorische Regelung)) wahr. In den Kreisverbänden, die (noch) nicht über einen Kreiskonventionsbeauftragten verfügen, nimmt der Kreisverbandsjustiziar diese Aufgabe ad Interim((Interim (lat. „inzwischen“) ist die Bezeichnung für eine provisorische Regelung)) wahr.
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aufgkonvbea.txt · Zuletzt geändert: 2017/10/28 12:20 (Externe Bearbeitung)