Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.
Beide Seiten, vorherige Überarbeitung Vorherige Überarbeitung Nächste Überarbeitung | Vorherige Überarbeitung Nächste Überarbeitung Beide Seiten, nächste Überarbeitung | ||
aufgkonvbea [2017/10/20 11:05] brodesser [weitere gesellschaftlich relevante Kräfte] |
aufgkonvbea [2017/10/23 12:41] lueder [Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen] |
||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
=====" | =====" | ||
====== Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten im Deutschen Roten Kreuz ====== | ====== Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten im Deutschen Roten Kreuz ====== | ||
+ | **in Bezug auf die für ihn relevanten Zielgruppen** | ||
+ | |||
Der Kreiskonventionsbeauftragte hat die Aufgabe, im Rahmen seiner satzungsgemäßen Funktion und Stellung sicherzustellen, | Der Kreiskonventionsbeauftragte hat die Aufgabe, im Rahmen seiner satzungsgemäßen Funktion und Stellung sicherzustellen, | ||
* **Wo spielt das humanitäre Völkerrecht heute innerhalb und außerhalb der Rotkreuz-Arbeit eine Rolle?** | * **Wo spielt das humanitäre Völkerrecht heute innerhalb und außerhalb der Rotkreuz-Arbeit eine Rolle?** | ||
- | * **Welche Bedeutung haben die Grundsätze und Ideale der Bewegung in Staat und Gesellschaft heute?** | + | * **Welche Bedeutung haben die humanitären |
- | * **Welche aktuellen Entwicklungen nimmt das humanitäre Völkerrecht und die Ideenwelt der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung?** | + | * **Welche aktuellen Entwicklungen nimmt das humanitäre Völkerrecht und die Ideenwelt der Bewegung?** |
Im einzelnen: | Im einzelnen: | ||
- | ==== Präsidium / ea. Vorstand ==== | + | ==== Präsidium / ehrenamtlicher |
- | * Mindestens einmal jährlich Berichterstattung über den Stand der Verbreitungsarbeit im Kreisverbandgebiet | + | * Mindestens einmal jährlich Berichterstattung über den Stand der Verbreitungsarbeit im Kreisverbandsbereich |
- | * Beratung des Präsidiums in allen Fragen, die für die Ideenwelt und Rechtsnatur der Nationalen | + | * Beratung des Präsidiums in allen Fragen, die für die Ideenwelt und die Rechtsnatur der Nationalen |
* Teilnahme an den Präsidiumssitzungen (entsprechend den Regelungen in der Satzung des Kreisverbandes) | * Teilnahme an den Präsidiumssitzungen (entsprechend den Regelungen in der Satzung des Kreisverbandes) | ||
- | ==== Vorstand / Kreisgeschäftsführung ==== | + | ==== Hauptamtlicher |
* regelmäßige gegenseitige Information über aktuelle operative Fragen der Rotkreuzarbeit im Kreisverband (" | * regelmäßige gegenseitige Information über aktuelle operative Fragen der Rotkreuzarbeit im Kreisverband (" | ||
- | * Bewertung insbesondere neuer operativer Aufgabenfelder des Kreisverbands | + | * Bewertung insbesondere neuer operativer Aufgabenfelder des Kreisverbandes |
- | * Beratung und Unterstützung((der Begriff der " | + | * Beratung und Unterstützung((Der Begriff der " |
==== Gemeinschaften ==== | ==== Gemeinschaften ==== | ||
* regelmäßige Teilnahme an den Dienstbesprechungen der Leitungskräfte der Gemeinschaften (mindestens einmal jährlich) | * regelmäßige Teilnahme an den Dienstbesprechungen der Leitungskräfte der Gemeinschaften (mindestens einmal jährlich) | ||
* Information der Leitungskräfte der Gemeinschaften über aktuelle Entwicklungen in der Verbreitungsarbeit | * Information der Leitungskräfte der Gemeinschaften über aktuelle Entwicklungen in der Verbreitungsarbeit | ||
- | * Unterstützung der Information der Angehörigen der Gemeinschaften über die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung | + | * Unterstützung der Information der Angehörigen der Gemeinschaften über die Rechtsnatur der Bewegung |
* Beratung der Führungskräfte über Fragen der humanitären Grundsätze vor und ggf. während laufender Einsätze | * Beratung der Führungskräfte über Fragen der humanitären Grundsätze vor und ggf. während laufender Einsätze | ||
==== Einrichtungen und Dienste ==== | ==== Einrichtungen und Dienste ==== | ||
* Beratung der Leitungen von Einrichtungen und Diensten über die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze und deren Auswirkungen auf die Arbeit der Einrichtungen und Dienste | * Beratung der Leitungen von Einrichtungen und Diensten über die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze und deren Auswirkungen auf die Arbeit der Einrichtungen und Dienste | ||
- | ==== Öffentlichkeitsarbeiter | + | ==== Öffentlichkeitsarbeit |
- | * Beratung der Öffentlichkeitsarbeiter bei der Abgabe von Stellungnahmen und Presseerklärungen, | + | |
+ | * Beratung der Öffentlichkeitsarbeiter bei der Abgabe von Stellungnahmen und Presseerklärungen, | ||
+ | * Der Konventionsbeauftragte sollte gemeinsam mit dem Präsidium des Kreisverbandes prüfen, ob eine regelmäßige Information der Presse und Öffentlichkeit, | ||
Zeile 34: | Zeile 38: | ||
Im Rahmen der regelmäßigen Information der Fördermitglieder, | Im Rahmen der regelmäßigen Information der Fördermitglieder, | ||
==== Blutspender ==== | ==== Blutspender ==== | ||
- | * Unterstützung und Beratung der für die Förderung der Blutspende im Kreisverband | + | * Unterstützung und Beratung der für die Förderung der Blutspende im Kreisverbandsbereich |
* gelegentliche Teilnahme an Veranstaltungen für Blutspender (z.B. Ehrungen) und Information über aktuelle Entwicklungen humanitärer Aufgaben | * gelegentliche Teilnahme an Veranstaltungen für Blutspender (z.B. Ehrungen) und Information über aktuelle Entwicklungen humanitärer Aufgaben | ||
==== Freiwilligendienste ==== | ==== Freiwilligendienste ==== | ||
* Beratung der Praxisanleiter und Schulungskräfte für Freiwilligendienstleistende bei deren Vermittlung von Rotkreuz-Grundlagenwissen an die Teilnehmer | * Beratung der Praxisanleiter und Schulungskräfte für Freiwilligendienstleistende bei deren Vermittlung von Rotkreuz-Grundlagenwissen an die Teilnehmer | ||
- | * ggf. Übernahme von Themen zur Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung | + | * ggf. Übernahme von Themen zur Rechtsnatur der Bewegung |
- | ==== ungebundene | + | ==== Ungebundene |
- | * Unterstützung der für die Zusammenarbeit und Praxiseinweisung ungebundener Helfer eingesetzten Führungskräfte bei der Vermittlung grundlegender Kenntnisse über die Grundsätze | + | * Unterstützung der für die Zusammenarbeit und Praxiseinweisung ungebundener Helfer eingesetzten Führungskräfte bei der Vermittlung grundlegender Kenntnisse über die humanitären |
==== Schulen und Hochschulen ==== | ==== Schulen und Hochschulen ==== | ||
- | * Kontakthalten | + | * Kontaktpflege |
==== Kommunen ==== | ==== Kommunen ==== | ||
- | Die Zusammenarbeit mit kommunalen Einrichtungen und Gremien ist eine Aufgabe der Präsidien und Vorstände, im Bereich des Bevölkerungsschutzes auch des Katastrophenschutzbeauftragten((der Katastrophenschutzbeauftragte wird im LV Westfalen-Lippe auf Kreisebene " | + | Die Zusammenarbeit mit kommunalen Einrichtungen und Gremien ist eine Aufgabe der Präsidien und Vorstände, im Bereich des Bevölkerungsschutzes auch des Katastrophenschutzbeauftragten((Der Katastrophenschutzbeauftragte wird im LV Westfalen-Lippe auf Kreisebene " |
Zu beachten ist, dass sowohl die Verwaltungen (Ämter, Feuerwehren) als auch die kommunalpolitischen Repräsentanten ([Ober-]Bürgermeister, | Zu beachten ist, dass sowohl die Verwaltungen (Ämter, Feuerwehren) als auch die kommunalpolitischen Repräsentanten ([Ober-]Bürgermeister, | ||
- | Nicht zuletzt ist hier auch der Kontakt | + | Nicht zuletzt ist hier auch der Kontakt |
- | * Beratung der für den Kontakt zu kommunalpolitischen Akteuren zuständigen Vertreter des Verbandes im Hinblick auf die Berücksichtigung der Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung | + | * Beratung der für den Kontakt zu kommunalpolitischen Akteuren zuständigen Vertreter des Verbandes im Hinblick auf die Berücksichtigung der Rechtsnatur der Bewegung |
- | * Bei grundlegenden Gesprächsterminen sollte der Konventionsbeauftragte die Verhandlungsführer des Verbandes möglichst als Berater zu den Gesprächen begleiten. | + | * Bei grundlegenden Gesprächsterminen sollte der Konventionsbeauftragte die Verhandlungsführer des Verbandes möglichst als Berater zu den Gesprächen begleiten |
==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ==== | ==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ==== | ||
Der Kontakt zu Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet obliegt zunächst und primär dem zuständigen Landes- bzw. Bundesverband. Der Konventionsbeauftragte des Kreisverbandes sollte jedoch rechtzeitig vor einem solchen Termin den Konventionsbeauftragten des Landesverbandes über aktuelle grundsatzrelevante Fragestellungen aus dem lokalen Bereich informieren, | Der Kontakt zu Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet obliegt zunächst und primär dem zuständigen Landes- bzw. Bundesverband. Der Konventionsbeauftragte des Kreisverbandes sollte jedoch rechtzeitig vor einem solchen Termin den Konventionsbeauftragten des Landesverbandes über aktuelle grundsatzrelevante Fragestellungen aus dem lokalen Bereich informieren, | ||
==== Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen ==== | ==== Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen ==== | ||
- | Der Kontakt zu anderen Wohlfahrtsverbänden und Hilfsorganisationen obliegt den Präsidien und Vorständen, | + | Der Kontakt zu anderen Wohlfahrtsverbänden und Hilfsorganisationen obliegt den Präsidien und Vorständen, |
Die Aufgaben des Konventionsbeauftragten entsprechen hier den schon bei den Kontakten mit den Kommunen aufgeführten. | Die Aufgaben des Konventionsbeauftragten entsprechen hier den schon bei den Kontakten mit den Kommunen aufgeführten. | ||
==== Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften ==== | ==== Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften ==== | ||
Zeile 75: | Zeile 79: | ||
===== Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)? | ===== Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)? | ||
In den Kreisverbänden, | In den Kreisverbänden, | ||
+ | |||
+ | [[konv|zurück zur Startseite " | ||