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aufgkonvbea

Unterschiede

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aufgkonvbea [2017/10/23 12:26]
lueder [Präsidium / ea. Vorstand]
aufgkonvbea [2017/10/23 12:30]
lueder [Hauptamtlicher Vorstand / Kreisgeschäftsführung]
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 Der Kreiskonventionsbeauftragte hat die Aufgabe, im Rahmen seiner satzungsgemäßen Funktion und Stellung sicherzustellen, dass folgende Inhalte an die Zielgruppen vermittelt werden: Der Kreiskonventionsbeauftragte hat die Aufgabe, im Rahmen seiner satzungsgemäßen Funktion und Stellung sicherzustellen, dass folgende Inhalte an die Zielgruppen vermittelt werden:
   * **Wo spielt das humanitäre Völkerrecht heute innerhalb und außerhalb der Rotkreuz-Arbeit eine Rolle?**   * **Wo spielt das humanitäre Völkerrecht heute innerhalb und außerhalb der Rotkreuz-Arbeit eine Rolle?**
-  * **Welche Bedeutung haben die Grundsätze und Ideale der Bewegung in Staat und Gesellschaft heute?**+  * **Welche Bedeutung haben die humanitären Grundsätze und Ideale der Bewegung in Staat und Gesellschaft heute?**
   * **Welche aktuellen Entwicklungen nimmt das humanitäre Völkerrecht und die Ideenwelt der Bewegung?**   * **Welche aktuellen Entwicklungen nimmt das humanitäre Völkerrecht und die Ideenwelt der Bewegung?**
 Im einzelnen: Im einzelnen:
-==== Präsidium / ea. Vorstand ====+==== Präsidium / ehrenamtlicher Vorstand ====
   * Mindestens einmal jährlich Berichterstattung über den Stand der Verbreitungsarbeit im Kreisverbandsbereich   * Mindestens einmal jährlich Berichterstattung über den Stand der Verbreitungsarbeit im Kreisverbandsbereich
-  * Beratung des Präsidiums in allen Fragen, die für die Ideenwelt und Rechtsnatur der Nationalen Rotkreuz-Gesellschaft von Belang sind+  * Beratung des Präsidiums in allen Fragen, die für die Ideenwelt und die Rechtsnatur der Nationalen Rotkreuz-Gesellschaft von Belang sind
   * Teilnahme an den Präsidiumssitzungen (entsprechend den Regelungen in der Satzung des Kreisverbandes)   * Teilnahme an den Präsidiumssitzungen (entsprechend den Regelungen in der Satzung des Kreisverbandes)
  
  
-==== Vorstand / Kreisgeschäftsführung ====+==== Hauptamtlicher Vorstand / Kreisgeschäftsführung ====
   * regelmäßige gegenseitige Information über aktuelle operative Fragen der Rotkreuzarbeit im Kreisverband ("Jour-fixe Verbreitungsarbeit")   * regelmäßige gegenseitige Information über aktuelle operative Fragen der Rotkreuzarbeit im Kreisverband ("Jour-fixe Verbreitungsarbeit")
-  * Bewertung insbesondere neuer operativer Aufgabenfelder des Kreisverbands auf Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Relevanz für die Verbreitungsarbeit +  * Bewertung insbesondere neuer operativer Aufgabenfelder des Kreisverbandes auf Übereinstimmung mit den humanitären Grundsätzen und Relevanz für die Verbreitungsarbeit 
-  * Beratung und Unterstützung((der Begriff der "Unterstützung" bedeutet hier und im Folgenden nicht notwendig ein persönliches Tätigwerden; es kann und wird sich vielfach auch um eine persönliche oder telefonische Kontaktaufnahme oder die Bereitstellung von Unterlagen handeln können.)) des Vorstands / Kreisgeschäftsführers in Fragen der Grundsätze und der Verbreitungsarbeit+  * Beratung und Unterstützung((Der Begriff der "Unterstützung" bedeutet hier und im Folgenden nicht notwendig ein persönliches Tätigwerden; es kann und wird sich vielfach auch um eine persönliche oder telefonische Kontaktaufnahme oder die Bereitstellung von Unterlagen handeln können.)) des Vorstands / Kreisgeschäftsführers in Fragen der Verbreitungsarbeit
 ==== Gemeinschaften ==== ==== Gemeinschaften ====
   * regelmäßige Teilnahme an den Dienstbesprechungen der Leitungskräfte der Gemeinschaften (mindestens einmal jährlich)   * regelmäßige Teilnahme an den Dienstbesprechungen der Leitungskräfte der Gemeinschaften (mindestens einmal jährlich)
   * Information der Leitungskräfte der Gemeinschaften über aktuelle Entwicklungen in der Verbreitungsarbeit   * Information der Leitungskräfte der Gemeinschaften über aktuelle Entwicklungen in der Verbreitungsarbeit
-  * Unterstützung der Information der Angehörigen der Gemeinschaften über die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze, z.B. in den Rotkreuz-Einführungsseminaren. Soweit der Konventionsbeauftragte diese Thematik nicht selbst unterrichtet, leitet er die hierfür vorgesehenen Lehrkräfte an und informiert sie über aktuelle Entwicklungen. +  * Unterstützung der Information der Angehörigen der Gemeinschaften über die Rechtsnatur der Bewegung und die Grundsätze, z.B. in den Rotkreuz-Einführungsseminaren. Soweit der Konventionsbeauftragte diese Thematik nicht selbst unterrichtet, leitet er die hierfür vorgesehenen Lehrkräfte an und informiert sie über aktuelle Entwicklungen. 
-  * Beratung der Führungskräfte über Fragen der humanitären Grundsätze vor und ggf. während laufender Einsätze+  * Beratung der Führungskräfte über Fragen der Grundsätze vor und ggf. während laufender Einsätze
 ==== Einrichtungen und Dienste ==== ==== Einrichtungen und Dienste ====
   * Beratung der Leitungen von Einrichtungen und Diensten über die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze und deren Auswirkungen auf die Arbeit der Einrichtungen und Dienste   * Beratung der Leitungen von Einrichtungen und Diensten über die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze und deren Auswirkungen auf die Arbeit der Einrichtungen und Dienste
aufgkonvbea.txt · Zuletzt geändert: 2017/10/28 12:20 (Externe Bearbeitung)