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aufgkonvbea

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.

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aufgkonvbea [2017/10/23 12:28]
lueder [Hauptamtlicher Vorstand / Kreisgeschäftsführung]
aufgkonvbea [2017/10/23 12:29]
lueder [Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten im Deutschen Roten Kreuz]
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 Der Kreiskonventionsbeauftragte hat die Aufgabe, im Rahmen seiner satzungsgemäßen Funktion und Stellung sicherzustellen, dass folgende Inhalte an die Zielgruppen vermittelt werden: Der Kreiskonventionsbeauftragte hat die Aufgabe, im Rahmen seiner satzungsgemäßen Funktion und Stellung sicherzustellen, dass folgende Inhalte an die Zielgruppen vermittelt werden:
   * **Wo spielt das humanitäre Völkerrecht heute innerhalb und außerhalb der Rotkreuz-Arbeit eine Rolle?**   * **Wo spielt das humanitäre Völkerrecht heute innerhalb und außerhalb der Rotkreuz-Arbeit eine Rolle?**
-  * **Welche Bedeutung haben die Grundsätze und Ideale der Bewegung in Staat und Gesellschaft heute?**+  * **Welche Bedeutung haben die humanitären Grundsätze und Ideale der Bewegung in Staat und Gesellschaft heute?**
   * **Welche aktuellen Entwicklungen nimmt das humanitäre Völkerrecht und die Ideenwelt der Bewegung?**   * **Welche aktuellen Entwicklungen nimmt das humanitäre Völkerrecht und die Ideenwelt der Bewegung?**
 Im einzelnen: Im einzelnen:
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   * regelmäßige Teilnahme an den Dienstbesprechungen der Leitungskräfte der Gemeinschaften (mindestens einmal jährlich)   * regelmäßige Teilnahme an den Dienstbesprechungen der Leitungskräfte der Gemeinschaften (mindestens einmal jährlich)
   * Information der Leitungskräfte der Gemeinschaften über aktuelle Entwicklungen in der Verbreitungsarbeit   * Information der Leitungskräfte der Gemeinschaften über aktuelle Entwicklungen in der Verbreitungsarbeit
-  * Unterstützung der Information der Angehörigen der Gemeinschaften über die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze, z.B. in den Rotkreuz-Einführungsseminaren. Soweit der Konventionsbeauftragte diese Thematik nicht selbst unterrichtet, leitet er die hierfür vorgesehenen Lehrkräfte an und informiert sie über aktuelle Entwicklungen. +  * Unterstützung der Information der Angehörigen der Gemeinschaften über die Rechtsnatur der Bewegung und die Grundsätze, z.B. in den Rotkreuz-Einführungsseminaren. Soweit der Konventionsbeauftragte diese Thematik nicht selbst unterrichtet, leitet er die hierfür vorgesehenen Lehrkräfte an und informiert sie über aktuelle Entwicklungen. 
-  * Beratung der Führungskräfte über Fragen der humanitären Grundsätze vor und ggf. während laufender Einsätze+  * Beratung der Führungskräfte über Fragen der Grundsätze vor und ggf. während laufender Einsätze
 ==== Einrichtungen und Dienste ==== ==== Einrichtungen und Dienste ====
   * Beratung der Leitungen von Einrichtungen und Diensten über die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze und deren Auswirkungen auf die Arbeit der Einrichtungen und Dienste   * Beratung der Leitungen von Einrichtungen und Diensten über die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze und deren Auswirkungen auf die Arbeit der Einrichtungen und Dienste
aufgkonvbea.txt · Zuletzt geändert: 2017/10/28 12:20 (Externe Bearbeitung)