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aufgkonvbea

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aufgkonvbea [2017/10/23 12:30]
lueder [Gemeinschaften]
aufgkonvbea [2017/10/23 12:41]
lueder [Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften]
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 ==== Öffentlichkeitsarbeit ==== ==== Öffentlichkeitsarbeit ====
  
-  * Beratung der Öffentlichkeitsarbeiter bei der Abgabe von Stellungnahmen und Presseerklärungen, die für die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze relevant sind +  * Beratung der Öffentlichkeitsarbeiter bei der Abgabe von Stellungnahmen und Presseerklärungen, die für die Rechtsnatur der Bewegung und die humanitären Grundsätze relevant sind 
-  * Der Konventionsbeauftragte sollte gemeinsam mit dem Präsidium des Kreisverbandes prüfen, ob eine regelmäßige Information der Presse und Öffentlichkeit z. B. zum Weltrotkreuztag über die humanitären Grundsätze des Roten Kreuzes erfolgen kann. Weitere Anlässe für solche Aktionen können z.B. die internationalen Rotkreuzkonferenzen oder wichtige, für das DRK relevante Gesetzesinitiativen oder Gesetzesänderungen sein.+  * Der Konventionsbeauftragte sollte gemeinsam mit dem Präsidium des Kreisverbandes prüfen, ob eine regelmäßige Information der Presse und Öffentlichkeitz.B. zum Weltrotkreuztagüber die humanitären Grundsätze erfolgen kann. Weitere Anlässe für solche Aktionen können z.B. die internationalen Rotkreuzkonferenzen oder wichtige, für das DRK relevante Gesetzesinitiativen oder Gesetzesänderungen sein.
  
  
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 Im Rahmen der regelmäßigen Information der Fördermitglieder, besonders aber im Umfeld von Werbemaßnahmen, achtet der Konventionsbeauftragte darauf, dass aktuelle Fragen der humanitären Grundsätze angesprochen und vermittelt werden. Im Rahmen der regelmäßigen Information der Fördermitglieder, besonders aber im Umfeld von Werbemaßnahmen, achtet der Konventionsbeauftragte darauf, dass aktuelle Fragen der humanitären Grundsätze angesprochen und vermittelt werden.
 ==== Blutspender ==== ==== Blutspender ====
-  * Unterstützung und Beratung der für die Förderung der Blutspende im Kreisverband Verantwortlichen insbesondere bei öffentlichen Diskussionen über die Bedeutung der freiwilligenunentgeltlichen Blutspende für die Aufgabenstellung des Roten Kreuzes+  * Unterstützung und Beratung der für die Förderung der Blutspende im Kreisverbandsbereich Verantwortlicheninsbesondere bei öffentlichen Diskussionen über die Bedeutung der freiwilligen unentgeltlichen Blutspende für die Aufgabenstellung des Roten Kreuzes
   * gelegentliche Teilnahme an Veranstaltungen für Blutspender (z.B. Ehrungen) und Information über aktuelle Entwicklungen humanitärer Aufgaben   * gelegentliche Teilnahme an Veranstaltungen für Blutspender (z.B. Ehrungen) und Information über aktuelle Entwicklungen humanitärer Aufgaben
 ==== Freiwilligendienste ==== ==== Freiwilligendienste ====
   * Beratung der Praxisanleiter und Schulungskräfte für Freiwilligendienstleistende bei deren Vermittlung von Rotkreuz-Grundlagenwissen an die Teilnehmer   * Beratung der Praxisanleiter und Schulungskräfte für Freiwilligendienstleistende bei deren Vermittlung von Rotkreuz-Grundlagenwissen an die Teilnehmer
-  * ggf. Übernahme von Themen zur Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze in Seminaren für Freiwilligendienstleistende +  * ggf. Übernahme von Themen zur Rechtsnatur der Bewegung und die humanitären Grundsätze in Seminaren für Freiwilligendienstleistende 
-==== ungebundene Helfer ==== +==== Ungebundene Helfer ==== 
-  * Unterstützung der für die Zusammenarbeit und Praxiseinweisung ungebundener Helfer eingesetzten Führungskräfte bei der Vermittlung grundlegender Kenntnisse über die Grundsätze der Rotkreuz-/Rothalbmondbewegung sowie Aufgaben und Grenzen der Rotkreuzarbeit+  * Unterstützung der für die Zusammenarbeit und Praxiseinweisung ungebundener Helfer eingesetzten Führungskräfte bei der Vermittlung grundlegender Kenntnisse über die humanitären Grundsätze sowie Aufgaben und Grenzen der Rotkreuz-Arbeit
  
 ==== Schulen und Hochschulen ==== ==== Schulen und Hochschulen ====
-  * Kontakthalten mit Schulen und Hochschulen im Verbandsbereich, insbesondere juristischer, sozialwissenschaftlicher, pädagogischer und medizinischer Fachrichtungen+  * Kontaktpflege mit Schulen und Hochschulen im Verbandsbereich, insbesondere juristischer, sozialwissenschaftlicher, pädagogischer und medizinischer Fachrichtungen
 ==== Kommunen ==== ==== Kommunen ====
-Die Zusammenarbeit mit kommunalen Einrichtungen und Gremien ist eine Aufgabe der Präsidien und Vorstände, im Bereich des Bevölkerungsschutzes auch des Katastrophenschutzbeauftragten((der Katastrophenschutzbeauftragte wird im LV Westfalen-Lippe auf Kreisebene "Rotkreuzbeauftragter" genannt)). \\+Die Zusammenarbeit mit kommunalen Einrichtungen und Gremien ist eine Aufgabe der Präsidien und Vorstände, im Bereich des Bevölkerungsschutzes auch des Katastrophenschutzbeauftragten((Der Katastrophenschutzbeauftragte wird im LV Westfalen-Lippe auf Kreisebene "Rotkreuzbeauftragter" genannt)). \\
 Zu beachten ist, dass sowohl die Verwaltungen (Ämter, Feuerwehren) als auch die kommunalpolitischen Repräsentanten ([Ober-]Bürgermeister, Landrat, Mitglieder von Kreis-, Stadt- und Gemeinderäten, Fraktionen) Ansprechpartner sein können. \\ Zu beachten ist, dass sowohl die Verwaltungen (Ämter, Feuerwehren) als auch die kommunalpolitischen Repräsentanten ([Ober-]Bürgermeister, Landrat, Mitglieder von Kreis-, Stadt- und Gemeinderäten, Fraktionen) Ansprechpartner sein können. \\
-Nicht zuletzt ist hier auch der Kontakt zu den Polizeien zu sehen (Landräte als Kreispolizeibehörden, Polizeipräsidenten). +Nicht zuletzt ist hier auch der Kontakt zur Polizei zu sehen (Landräte als Kreispolizeibehörde, Polizeipräsidenten). 
-  * Beratung der für den Kontakt zu kommunalpolitischen Akteuren zuständigen Vertreter des Verbandes im Hinblick auf die Berücksichtigung der Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze bei Gesprächen und Verhandlungen +  * Beratung der für den Kontakt zu kommunalpolitischen Akteuren zuständigen Vertreter des Verbandes im Hinblick auf die Berücksichtigung der Rechtsnatur der Bewegung und die humanitären Grundsätze bei Gesprächen und Verhandlungen 
-  * Bei grundlegenden Gesprächsterminen sollte der Konventionsbeauftragte die Verhandlungsführer des Verbandes möglichst als Berater zu den Gesprächen begleiten.+  * Bei grundlegenden Gesprächsterminen sollte der Konventionsbeauftragte die Verhandlungsführer des Verbandes möglichst als Berater zu den Gesprächen begleiten
 ==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ==== ==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ====
 Der Kontakt zu Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet obliegt zunächst und primär dem zuständigen Landes- bzw. Bundesverband. Der Konventionsbeauftragte des Kreisverbandes sollte jedoch rechtzeitig vor einem solchen Termin den Konventionsbeauftragten des Landesverbandes über aktuelle grundsatzrelevante Fragestellungen aus dem lokalen Bereich informieren, um diesem die Möglichkeit zu geben, wiederum bei seiner Beratungstätigkeit diese Sachverhalte zu berücksichtigen. Der Kontakt zu Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet obliegt zunächst und primär dem zuständigen Landes- bzw. Bundesverband. Der Konventionsbeauftragte des Kreisverbandes sollte jedoch rechtzeitig vor einem solchen Termin den Konventionsbeauftragten des Landesverbandes über aktuelle grundsatzrelevante Fragestellungen aus dem lokalen Bereich informieren, um diesem die Möglichkeit zu geben, wiederum bei seiner Beratungstätigkeit diese Sachverhalte zu berücksichtigen.
 ==== Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen ==== ==== Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen ====
-Der Kontakt zu anderen Wohlfahrtsverbänden und Hilfsorganisationen obliegt den Präsidien und Vorständen, aber auch den Leitungskräften der Gemeinschaften und den Katastrophenschutzbeauftragten. Die besondere Bedeutung dieser Kontakte liegt darin, dass eine relative Nähe in der Aufgabenstellung und Zielsetzung hier mit der Notwendigkeit der Differenzierung in den grundlegenden Sachverhalten ("Verbandsideologie") einhergehen muss. +Der Kontakt zu anderen Wohlfahrtsverbänden und Hilfsorganisationen obliegt den Präsidien und Vorständen, aber auch den Leitungskräften der Gemeinschaften und den Katastrophenschutzbeauftragten. Die besondere Bedeutung dieser Kontakte liegt darin, dass eine relative Nähe in der Aufgabenstellung und Zielsetzung hier mit der Notwendigkeit der Unterscheidung in den grundlegenden Sachverhalten ("Verbandsideologie") einhergehen muss. 
 Die Aufgaben des Konventionsbeauftragten entsprechen hier den schon bei den Kontakten mit den Kommunen aufgeführten. Die Aufgaben des Konventionsbeauftragten entsprechen hier den schon bei den Kontakten mit den Kommunen aufgeführten.
 ==== Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften ==== ==== Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften ====
  
-In Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften besteht häufig hohes Interesse gerade an Fragen der humanitären Grundsätze der Rotkreuz-/Rothalbmondbewegung. Der Konventionsbeauftragte sollte daher seine Möglichkeiten nutzen, z.B. im Rahmen von Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen o.ä. über die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze zu berichten.+In Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften besteht häufig hohes Interesse gerade an Fragen der humanitären Grundsätze. Der Konventionsbeauftragte sollte daher seine Möglichkeiten nutzen, z.B. im Rahmen von Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen o.ä. über die Rechtsnatur der Bewegung und die humanitären Grundsätze zu berichten.
 ==== Bundeswehr und verbündete Streitkräfte ==== ==== Bundeswehr und verbündete Streitkräfte ====
  
aufgkonvbea.txt · Zuletzt geändert: 2017/10/28 12:20 (Externe Bearbeitung)