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aufgkonvbea [2017/10/23 12:38] lueder [Schulen und Hochschulen] |
aufgkonvbea [2017/10/23 12:41] lueder [Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften] |
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* Kontaktpflege mit Schulen und Hochschulen im Verbandsbereich, | * Kontaktpflege mit Schulen und Hochschulen im Verbandsbereich, | ||
==== Kommunen ==== | ==== Kommunen ==== | ||
- | Die Zusammenarbeit mit kommunalen Einrichtungen und Gremien ist eine Aufgabe der Präsidien und Vorstände, im Bereich des Bevölkerungsschutzes auch des Katastrophenschutzbeauftragten((der Katastrophenschutzbeauftragte wird im LV Westfalen-Lippe auf Kreisebene " | + | Die Zusammenarbeit mit kommunalen Einrichtungen und Gremien ist eine Aufgabe der Präsidien und Vorstände, im Bereich des Bevölkerungsschutzes auch des Katastrophenschutzbeauftragten((Der Katastrophenschutzbeauftragte wird im LV Westfalen-Lippe auf Kreisebene " |
Zu beachten ist, dass sowohl die Verwaltungen (Ämter, Feuerwehren) als auch die kommunalpolitischen Repräsentanten ([Ober-]Bürgermeister, | Zu beachten ist, dass sowohl die Verwaltungen (Ämter, Feuerwehren) als auch die kommunalpolitischen Repräsentanten ([Ober-]Bürgermeister, | ||
- | Nicht zuletzt ist hier auch der Kontakt | + | Nicht zuletzt ist hier auch der Kontakt |
- | * Beratung der für den Kontakt zu kommunalpolitischen Akteuren zuständigen Vertreter des Verbandes im Hinblick auf die Berücksichtigung der Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung | + | * Beratung der für den Kontakt zu kommunalpolitischen Akteuren zuständigen Vertreter des Verbandes im Hinblick auf die Berücksichtigung der Rechtsnatur der Bewegung |
- | * Bei grundlegenden Gesprächsterminen sollte der Konventionsbeauftragte die Verhandlungsführer des Verbandes möglichst als Berater zu den Gesprächen begleiten. | + | * Bei grundlegenden Gesprächsterminen sollte der Konventionsbeauftragte die Verhandlungsführer des Verbandes möglichst als Berater zu den Gesprächen begleiten |
==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ==== | ==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ==== | ||
Der Kontakt zu Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet obliegt zunächst und primär dem zuständigen Landes- bzw. Bundesverband. Der Konventionsbeauftragte des Kreisverbandes sollte jedoch rechtzeitig vor einem solchen Termin den Konventionsbeauftragten des Landesverbandes über aktuelle grundsatzrelevante Fragestellungen aus dem lokalen Bereich informieren, | Der Kontakt zu Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet obliegt zunächst und primär dem zuständigen Landes- bzw. Bundesverband. Der Konventionsbeauftragte des Kreisverbandes sollte jedoch rechtzeitig vor einem solchen Termin den Konventionsbeauftragten des Landesverbandes über aktuelle grundsatzrelevante Fragestellungen aus dem lokalen Bereich informieren, | ||
==== Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen ==== | ==== Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen ==== | ||
- | Der Kontakt zu anderen Wohlfahrtsverbänden und Hilfsorganisationen obliegt den Präsidien und Vorständen, | + | Der Kontakt zu anderen Wohlfahrtsverbänden und Hilfsorganisationen obliegt den Präsidien und Vorständen, |
Die Aufgaben des Konventionsbeauftragten entsprechen hier den schon bei den Kontakten mit den Kommunen aufgeführten. | Die Aufgaben des Konventionsbeauftragten entsprechen hier den schon bei den Kontakten mit den Kommunen aufgeführten. | ||
==== Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften ==== | ==== Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften ==== | ||
- | In Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften besteht häufig hohes Interesse gerade an Fragen der humanitären Grundsätze | + | In Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften besteht häufig hohes Interesse gerade an Fragen der humanitären Grundsätze. Der Konventionsbeauftragte sollte daher seine Möglichkeiten nutzen, z.B. im Rahmen von Informationsveranstaltungen, |
==== Bundeswehr und verbündete Streitkräfte ==== | ==== Bundeswehr und verbündete Streitkräfte ==== | ||