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aufgkonvbea

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aufgkonvbea [2017/10/23 12:47]
lueder [Kommunen]
aufgkonvbea [2017/10/23 12:48]
lueder [Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet]
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   * Bei grundlegenden Gesprächsterminen sollte der Konventionsbeauftragte die Verhandlungsführer des Verbandes möglichst als Berater zu den Gesprächen begleiten   * Bei grundlegenden Gesprächsterminen sollte der Konventionsbeauftragte die Verhandlungsführer des Verbandes möglichst als Berater zu den Gesprächen begleiten
 ==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ==== ==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ====
-Der Kontakt zu Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet obliegt zunächst und primär dem zuständigen Landes- bzw. Bundesverband. Der Konventionsbeauftragte des Kreisverbandes sollte jedoch rechtzeitig vor einem solchen Termin den Konventionsbeauftragten des Landesverbandes über aktuelle grundsatzrelevante Fragestellungen aus dem lokalen Bereich informieren, um diesem die Möglichkeit zu geben, wiederum bei seiner Beratungstätigkeit diese Sachverhalte zu berücksichtigen.+Der Kontakt zu Landes- und Bundesbehörden im Verbandsbereich obliegt zunächst und in erster Linie dem zuständigen Landes- bzw. Bundesverband. Der Konventionsbeauftragte des Kreisverbandes sollte jedoch rechtzeitig vor einem solchen Termin den Konventionsbeauftragten des Landesverbandes über aktuelle grundsatzrelevante Fragestellungen aus dem örtlichen Bereich informieren, um diesem die Möglichkeit zu geben, wiederum bei seiner Beratungstätigkeit diese Sachverhalte zu berücksichtigen.
 ==== Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen ==== ==== Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen ====
 Der Kontakt zu anderen Wohlfahrtsverbänden und Hilfsorganisationen obliegt den Präsidien und Vorständen, aber auch den Leitungskräften der Gemeinschaften und den Katastrophenschutzbeauftragten. Die besondere Bedeutung dieser Kontakte liegt darin, dass eine relative Nähe in der Aufgabenstellung und Zielsetzung hier mit der Notwendigkeit der Unterscheidung in den grundlegenden Sachverhalten ("Verbandsideologie") einhergehen muss.  Der Kontakt zu anderen Wohlfahrtsverbänden und Hilfsorganisationen obliegt den Präsidien und Vorständen, aber auch den Leitungskräften der Gemeinschaften und den Katastrophenschutzbeauftragten. Die besondere Bedeutung dieser Kontakte liegt darin, dass eine relative Nähe in der Aufgabenstellung und Zielsetzung hier mit der Notwendigkeit der Unterscheidung in den grundlegenden Sachverhalten ("Verbandsideologie") einhergehen muss. 
aufgkonvbea.txt · Zuletzt geändert: 2017/10/28 12:20 (Externe Bearbeitung)