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aufgkonvbea [2017/10/23 12:48] lueder [Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet] |
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* Bei grundlegenden Gesprächsterminen sollte der Konventionsbeauftragte die Verhandlungsführer des Verbandes möglichst als Berater zu den Gesprächen begleiten | * Bei grundlegenden Gesprächsterminen sollte der Konventionsbeauftragte die Verhandlungsführer des Verbandes möglichst als Berater zu den Gesprächen begleiten | ||
==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ==== | ==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ==== | ||
- | Der Kontakt zu Landes- und Bundesbehörden im Verbandsbereich obliegt zunächst und in erster Linie dem zuständigen Landes- bzw. Bundesverband. Der Konventionsbeauftragte des Kreisverbandes sollte jedoch rechtzeitig vor einem solchen Termin den Konventionsbeauftragten des Landesverbandes über aktuelle grundsatzrelevante Fragestellungen aus dem lokalen | + | Der Kontakt zu Landes- und Bundesbehörden im Verbandsbereich obliegt zunächst und in erster Linie dem zuständigen Landes- bzw. Bundesverband. Der Konventionsbeauftragte des Kreisverbandes sollte jedoch rechtzeitig vor einem solchen Termin den Konventionsbeauftragten des Landesverbandes über aktuelle grundsatzrelevante Fragestellungen aus dem örtlichen |
==== Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen ==== | ==== Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen ==== | ||
Der Kontakt zu anderen Wohlfahrtsverbänden und Hilfsorganisationen obliegt den Präsidien und Vorständen, | Der Kontakt zu anderen Wohlfahrtsverbänden und Hilfsorganisationen obliegt den Präsidien und Vorständen, |