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est [2018/08/16 13:56] brodesser [DRK-Einsatzstab Westfalen-Lippe] |
est [2018/08/16 13:57] |
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- | Die nachstehenden Ausführungen beschreiben die Organisation des Einsatzstabs beim DRK-Landesverband Westfalen-Lippe. Für die Kreisverbände können sie als Anhalt für eigene Festlegungen dienen. | ||
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- | ====== K 01.05 ====== | ||
- | ===== DRK-Einsatzstab Westfalen-Lippe ===== | ||
- | Der DRK-Einsatzstab Westfalen-Lippe ist die Organisationseinheit, | ||
- | Landesverbandes Westfalen-Lippe die administrativ-organisatorische Komponente des | ||
- | Führungssystems nach der DRK-DV 100 übernimmt. | ||
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- | Der DRK-Einsatzstab Westfalen-Lippe besteht aus folgenden organisatorischen Einheiten: \\ | ||
- | 1. Leiterin/ | ||
- | 2. Koordinierungsgruppe Stab (KGS) \\ | ||
- | 3. Verantwortliche/ | ||
- | 4. Ständige Mitglieder des Einsatzstabes (SMS) \\ | ||
- | 5. Ereignisbezogene Mitglieder des Einsatzstabes (EMS) \\ | ||
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- | ==== 1. Leiterin/ | ||
- | Der/die Leiterin/ | ||
- | des Führungssystems (Präsident und Landesrotkreuzleitung) bestellt; er/sie ist Leiter des | ||
- | Gesamteinsatzes. | ||
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- | Dem/der Leiter/in des Stabes obliegt die Leitung und die Koordinierung des Krisenstabes. Er/Sie trifft | ||
- | aufgrund vorliegender Informationen Entscheidungen über die zu treffenden Maßnahmen, legt Ziele | ||
- | fest und koordiniert die Arbeit der Stabsmitglieder. Er/Sie entscheidet über die Einberufung weiterer | ||
- | lagespezifischer Mitglieder in den Stab. Ihm/Ihr obliegt die Koordination aller sich ergebenden | ||
- | Informations- und Meldepflichten. | ||
- | |||
- | Der/Die Leiter/in des Stabes ist den Mitgliedern des Stabes gegenüber hinsichtlich der Erledigung und | ||
- | Ausführung von Arbeitsaufträgen im Rahmen seiner/ | ||
- | Dem/Der Leiter/in des Stabes obliegt die Verantwortung und die Entscheidung darüber, welche | ||
- | Maßnahmen der Einsatzstab selbst anordnet und welche Maßnahmen er/sie dem politischen | ||
- | Gesamtverantwortlichen zur Entscheidung vorträgt. | ||
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- | ==== 2. Koordinierungsgruppe Stab (KGS) ==== | ||
- | Die Koordinierungsgruppe Stab (KGS) ist gemäß ihrer Zuständigkeit gegliedert in die Bereiche \\ | ||
- | - Innerer Dienst \\ | ||
- | - Einsatzzentrale Landesverband \\ | ||
- | Die KGS wird in der Regel durch ha. Personal der Landesgeschäftsstelle, | ||
- | der Einsatzstaffel Westfalen, besetzt. | ||
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- | === 2.1 KGS-Bereich „Innerer Dienst“ === | ||
- | Aufgabe des KGS-Bereiches „Innerer Dienst“ ist die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des | ||
- | Einsatzstabes durch Bereitstellung der erforderlichen Räume sowie der Führungsmittel zur | ||
- | Informationsverarbeitung und zur Informationsübertragung gemäß DRK-DV 100. \\ | ||
- | Der KGS-Bereich „Innerer Dienst“ koordiniert alle administrativen Tätigkeiten des Einsatzstabes | ||
- | (geschäftsführende Stelle). Er sorgt dafür, dass die personelle Besetzung und die | ||
- | Personalverfügbarkeit gegeben sind. | ||
- | |||
- | Beispiele für die Aufgaben sind \\ | ||
- | - Sicherstellen der Alarmierung der Stabsmitglieder nach Maßgabe des Leiters des Stabes \\ | ||
- | - Betrieb und gegebenenfalls Sicherung der benötigten Räume \\ | ||
- | - Regeln der Ablauforganisation im Stab \\ | ||
- | - Vorbereiten von Stabs-Besprechungen \\ | ||
- | - Sicherstellen der internen Information und Kommunikation \\ | ||
- | - Versorgen des Stabes | ||
- | === 2.2 KGS-Bereich „Einsatzzentrale Landesverband“ === | ||
- | Aufgabe des KGS-Bereiches „Einsatzzentrale Landesverband“ ist die frühzeitige und ständige | ||
- | Feststellung, | ||
- | Entscheidungen und der veranlassten Maßnahmen sowie deren Auswirkung auf die Schadenlage. | ||
- | Aufgabe des KGS-Bereiches „Einsatzzentrale Landesverband“ ist insbesondere auch die Darstellung | ||
- | von Prognosen zur voraussichtlichen Lageentwicklung, | ||
- | eingebracht werden. | ||
- | |||
- | Beispiele für die Aufgaben sind \\ | ||
- | • Feststellen und Darstellen der aktuellen und der voraussichtlichen Lage \\ | ||
- | • Dokumentieren der Stabsarbeit \\ | ||
- | • Bereitstellen der Mittel zur Informationsgewinnung, | ||
- | Informationsübertragung \\ | ||
- | • Betrieb der Fernmeldestelle | ||
- | |||
- | Soweit der Einsatzstab noch nicht zusammengetreten ist, obliegt dem KGS-Bereich " | ||
- | Landesverband" | ||
- | bzw. Anordnung von Sofortmaßnahmen. | ||
- | |||
- | ==== 3. Verantwortliche/ | ||
- | Der/Die Verantwortliche für die Presse- und Medienarbeit (PMA) ist verantwortlich für die | ||
- | Koordination, | ||
- | der aus der Presse und aus anderen Medien verfügbaren Informationen und die Weitergabe der | ||
- | ausgewerteten Erkenntnisse an den KGS-Bereich „Lage und Dokumentation“. \\ | ||
- | Der Stabsbereich PMA kann in Abstimmung mit dem/der Leiter/in des Stabes bzw. dem/der Leiter/ | ||
- | der Einsatzzentrale Landesverband die Einrichtung und den Betrieb eines „Bürgertelefons“ | ||
- | veranlassen. \\ | ||
- | Die Stabsbereiche S 5 nachgeordneter Stellen sind auf enge fachliche Zusammenarbeit mit dem/ | ||
- | PMA anzuweisen. Soweit der Landesverband eine eigene operativ-taktische oder technisch-taktische | ||
- | Führungsstelle einrichtet, sind deren S 5 dem/der PMA fachlich unterstellt. \\ | ||
- | Der/die Verantwortliche für die Presse- und Medienarbeit wird in der Regel durch die Pressestelle des | ||
- | Landesverbandes besetzt. | ||
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- | ==== 4. Ständige Mitglieder des Einsatzstabes (SMS) ==== | ||
- | Ständige Mitglieder des Einsatzstabes sind: | ||
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- | entscheidungsbefugte Vertreter der für die verwaltungsmäßige Aufgabenerledigung | ||
- | notwendigen Bereiche oder Gruppen der Landesgeschäftsstelle. Ihnen gehören in der Regel | ||
- | die Verantwortlichen folgender Bereiche an: \\ | ||
- | - Abteilung 2 " | ||
- | - Gruppe 14 " | ||
- | - Gruppe 15 " | ||
- | - Stabsstelle " | ||
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- | sowie dann, wenn lage- und einsatzbezogen ein operativ-taktischer Führungsstab des Landesverbandes eingerichtet werden muss, Sachgebietsleiter/ | ||
- | - S 1 " | ||
- | - S 2 " | ||
- | - S 3 " | ||
- | - S 4 " | ||
- | - S 6 " | ||
- | |||
- | Abweichend von den Festlegungen in der Stabsgliederung nach der DRK-DV 100 werden die | ||
- | Funktionen " | ||
- | nicht von den SMS bearbeitet, sondern von dem KGS-Bereich " | ||
- | PMA. Abhängig vom Umfang des Einsatzes können den Sachgebietsleiter/ | ||
- | Hilfspersonal (z.B. Sachbearbeiter) zugeordnet werden. | ||
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- | Die Sachgebietsleiter/ | ||
- | ea. Leitungs- und Führungskräfte besetzt. | ||
- | |||
- | Die Sachgebiete werden nur in dem Umfang besetzt, die der Einsatz erforderlich macht. Die | ||
- | Entscheidung über die Besetzung der Sachgebiete trifft der Leiter/die Leiterin des Einsatzstabs. | ||
- | Aufgabe der SMS ist die Vorbereitung von Entscheidungen des LdS und das Vorbereiten bzw. | ||
- | Veranlassen von Maßnahmen zur Ereignisbewältigung oder Schadensbegrenzung, | ||
- | des ha. Vorstandes oder der jeweiligen Aufgabenbereiche fallen. | ||
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- | ==== 5. Ereignisspezifische Mitglieder des Einsatzstabes (EMS) ==== | ||
- | Ereignisspezifische Mitglieder des Einsatzstabes sind entscheidungsbefugte Vertreter derjenigen | ||
- | Stellen, die zur Ereignisbewältigung - durch ihre spezifischen Kenntnisse – entscheidungsrelevante | ||
- | Informationen beitragen können. Die Aufgabe der EMS besteht insbesondere darin, aufgrund der | ||
- | durch den KGS-Bereich " | ||
- | Arbeitsbereich erkennbare Probleme und Gefährdungen darzustellen sowie entsprechende | ||
- | Möglichkeiten und Vorschläge zur Schadenbegrenzung und Ereignisbewältigung zu erarbeiten und | ||
- | vorzutragen. | ||
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- | Ereignisspezifische Mitglieder des Einsatzstabes können sein (beispielhafte Aufzählung): | ||
- | • Vertretung der Bereiche " | ||
- | Landesgeschäftsstelle \\ | ||
- | • Vertretung der Kreisverbände, | ||
- | • Vertretung anderer Hilfsorganisationen (bei gemeinsamen Einsätzen) \\ | ||
- | • Vertretung von Behörden, die mit dem DRK bei dem betreffenden Einsatz zusammenarbeiten \\ | ||
- | • usw. | ||
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- | Die EMS-Vertreter müssen nicht ständig im Krisenstab anwesend sein. Sie erledigen ihre Aufgabe | ||
- | teilweise innerhalb ihres normalen Arbeitsbereiches. Die EMS-Vertreter sind gleichzeitig | ||
- | Verbindungspersonen zu ihren entsendenden Stellen, Behörden oder Institutionen. | ||
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- | ==== 6. Ergänzende Regelungen ==== | ||
- | Die ehrenamtlichen Mitarbeiter/ | ||
- | Sinne der Ordnung der Rotkreuzgemeinschaften. Hauptamtliche Mitarbeiter/ | ||
- | Die Mitarbeiter/ | ||
- | verpflegt und bei Bedarf amtlich untergebracht. Einzelheiten regelt der Vorstand in Verbindung mit | ||
- | dem Landesbeauftragten für den Katastrophenschutz und der Landesrotkreuzleitung. | ||