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-Rahmenkonzeption "DRK-Einsatzleiter/in vom Dienst" +====== Rahmenkonzeption "DRK-Einsatzleiter/in vom Dienst" ====== 
-1 Vorbemerkung + 
-Der Führungserlass  des Innenministeriums NRW sieht vor, dass die kreis-freien Städte und Kreise zur Vorbereitung von Maßnahmen der Abwehr von Großschadensereignissen Einsatzleiter zu bestellen haben. Hierzu benennen die Hilfsorganisationen Führungskräfte, die — neben den Kräften der Feuer-wehr — als Einsatzleiter eingesetzt werden können.   Das Deutsche Rote Kreuz hat daher entsprechende Führungskräfte auszuwählen und zu benen-nen, wobei neben einer hierfür erforderlichen Ausbildung auch die Einsatzbe-reitschaft zu sichern ist. Es bedarf dabei keiner weiteren Diskussion, dass es nicht ausreichen wird, nur eine Person für diese Aufgabe zu benennen, son-dern es ist unabdingbar, mehrere "DRK-Einsatzleiter" vorzuhalten, will man nicht in die Situation geraten, einer Anforderung auf Entsendung eines Ein-satzleiters z.B. aus Urlaubs- oder Krankheitsgründen oder auch auf Grund be-ruflicher Unabkömmlichkeit nicht nachkommen zu können. Die Landesrotkreuz-leitung hat daher bereits im Jahre 1998 entschieden, dass das DRK in jedem Kreis/krsfr. Stadt mindestens drei eingewiesene DRK-Einsatzleiter vorzuhalten und der Gefahrenabwehrbehörde (Landrat bzw. Oberbürgermeister) zu benen-nen hat. Erste Einweisungsveranstaltungen für diesen Personenkreis mit fast 90 Teilnehmern wurden im Jahre 1998 durchgeführt und in 1999 durch Fort-bildungen ergänzt. Allerdings ist festzustellen, dass an diesen Einweisungen auch Personen teilgenommen haben, die nicht für die Aufgaben eines DRK-Einsatzleiters zur Verfügung stehen können (RKB, Mitglieder von Kreisrot-kreuzleitungen). Auch fehlen bislang Detailregelungen über die Aufgaben und den Einsatz dieser Personen. +===== 1 Vorbemerkung ===== 
-2 Aufgaben der DRK-Einsatzleiter +Der Führungserlass  des Innenministeriums NRW sieht vor, dass die kreisfreien Städte und Kreise zur Vorbereitung von Maßnahmen der Abwehr von Großschadensereignissen Einsatzleiter zu bestellen haben. Hierzu benennen die Hilfsorganisationen Führungskräfte, die — neben den Kräften der Feuerwehr — als Einsatzleiter eingesetzt werden können. Das Deutsche Rote Kreuz hat daher entsprechende Führungskräfte auszuwählen und zu benennen, wobei neben einer hierfür erforderlichen Ausbildung auch die Einsatzbereitschaft zu sichern ist. Es bedarf dabei keiner weiteren Diskussion, dass es nicht ausreichen wird, nur eine Person für diese Aufgabe zu benennen, sondern es ist unabdingbar, mehrere "DRK-Einsatzleiter" vorzuhalten, will man nicht in die Situation geraten, einer Anforderung auf Entsendung eines Einsatzleiters z.B. aus Urlaubs- oder Krankheitsgründen oder auch auf Grund beruflicher Unabkömmlichkeit nicht nachkommen zu können. Die Landesrotkreuzleitung hat daher bereits im Jahre 1998 entschieden, dass das DRK in jedem Kreis/krsfr. Stadt mindestens drei eingewiesene DRK-Einsatzleiter vorzuhalten und der Gefahrenabwehrbehörde (Landrat bzw. Oberbürgermeister) zu benennen hat. Erste Einweisungsveranstaltungen für diesen Personenkreis mit fast 90 Teilnehmern wurden im Jahre 1998 durchgeführt und in 1999 durch Fortbildungen ergänzt. Allerdings ist festzustellen, dass an diesen Einweisungen auch Personen teilgenommen haben, die nicht für die Aufgaben eines DRK-Einsatzleiters zur Verfügung stehen können (RKB, Mitglieder von Kreisrotkreuzleitungen). Auch fehlen bislang Detailregelungen über die Aufgaben und den Einsatz dieser Personen. 
-Kräfte der Hilfsorganisationen können, wie oben erwähnt, zum Einsatzleiter bestellt werden. Aber auch dann, wenn der Einsatzleiter von der Feuerwehr kommt, gehören der Einsatzleitung nach FSHG immer Vertreter der Hilfsor-ganisationen an, wenn deren Einheiten bei der Schadensbekämpfung mitwir-ken . Diese Führungskräfte müssen daher in der Lage sein, sowohl einen fachdienstübergreifenden Einsatz zu leiten als auch die vom DRK wahrge-nommenen Aufgaben in der Einsatzleitung zu vertreten (Fachberaterfunktion). Ihre Ausbildung muss sich an diesen Aufgaben messen lassen. + 
-Neben den in der behördlichen Einsatzleitung zu erfüllenden Aufgaben bietet es sich an, die DRK-Einsatzleiter durch die Kreisrotkreuzleitung auch für die Planung und Führung größerer DRK-eigener Einsätze heranzuziehen. Dieses bietet die Möglichkeit, auch außerhalb von Einsätzen der behördlichen Gefah-renabwehr Erfahrungen in der Führung größerer Einsätze zu sammeln und sich damit auf die Aufgaben in einer Einsatzleitung nach FSHG vorzubereiten. Insbesondere die bei größeren DRK-eigenen Einsätzen erforderliche enge Zu-sammenarbeit mit dem Rettungsdienst stellt ein wichtiges "Trainingsfeld" dar. +===== 2 Aufgaben der DRK-Einsatzleiter ===== 
-Schließlich kann und sollte die Kreisrotkreuzleitung den DRK-Einsatzleitern auch die Planung und Leitung von Übungen übertragen. Hier bietet es sich insbesondere an, dass die DRK-Einsatzleiter eines Kreises eine Übung für ei-nen Nachbarkreis anlegen und diese dann — als Übungsleitergruppe — auch verantwortlich leiten. Sowohl die Aufgabe der Anlage von Übungen als auch das übungsmäßige Leiten eines Einsatzes stellt wiederum ein wichtiges Trai-ningsfeld für die DRK-Einsatzleiter dar. +Kräfte der Hilfsorganisationen können, wie oben erwähnt, zum Einsatzleiter bestellt werden. Aber auch dann, wenn der Einsatzleiter von der Feuerwehr kommt, gehören der Einsatzleitung nach FSHG immer Vertreter der Hilfsorganisationen an, wenn deren Einheiten bei der Schadensbekämpfung mitwirken . Diese Führungskräfte müssen daher in der Lage sein, sowohl einen fachdienstübergreifenden Einsatz zu leiten als auch die vom DRK wahrgenommenen Aufgaben in der Einsatzleitung zu vertreten (Fachberaterfunktion). Ihre Ausbildung muss sich an diesen Aufgaben messen lassen. 
-3 Organisation+ 
 +Neben den in der behördlichen Einsatzleitung zu erfüllenden Aufgaben bietet es sich an, die DRK-Einsatzleiter durch die Kreisrotkreuzleitung auch für die Planung und Führung größerer DRK-eigener Einsätze heranzuziehen. Dieses bietet die Möglichkeit, auch außerhalb von Einsätzen der behördlichen Gefahrenabwehr Erfahrungen in der Führung größerer Einsätze zu sammeln und sich damit auf die Aufgaben in einer Einsatzleitung nach FSHG vorzubereiten. Insbesondere die bei größeren DRK-eigenen Einsätzen erforderliche enge Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst stellt ein wichtiges "Trainingsfeld" dar. 
 + 
 +Schließlich kann und sollte die Kreisrotkreuzleitung den DRK-Einsatzleitern auch die Planung und Leitung von Übungen übertragen. Hier bietet es sich insbesondere an, dass die DRK-Einsatzleiter eines Kreises eine Übung für einen Nachbarkreis anlegen und diese dann — als Übungsleitergruppe — auch verantwortlich leiten. Sowohl die Aufgabe der Anlage von Übungen als auch das übungsmäßige Leiten eines Einsatzes stellt wiederum ein wichtiges Trainingsfeld für die DRK-Einsatzleiter dar. 
 + 
 +===== 3 Organisation ===== 
 Um das DRK in der Einsatzleitung — als Einsatzleiter oder als Fachberater — vertreten zu können, ist die jederzeitige Verfügbarkeit eines oder mehrerer DRK-Einsatzleiter zwingend erforderlich. Da diese jedoch in der Regel aus dem Ehrenamt kommen werden und auch bei hauptamtlichen Kräften eine Verfügbarkeit "an 365 Tagen rund um die Uhr" nicht gegeben sein kann, ist die Einsatzbereitschaft der DRK-Einsatzleiter dienstplanmäßig zu regeln. Dies kann dadurch geschehen, dass die — zunächst mindestens drei, zukünftig in größerer Anzahl vorhandenen  — in einem Kreis/krsfr. Stadt vorgehaltenen DRK-Einsatzleiter in regelmäßigem (z.B. wöchentlichen oder monatlichen) Turnus dienstbereit sind ("DRK-Einsatzleiter vom Dienst"). Kurzfristige Ausfälle infolge Urlaubs, Krankheit, beruflicher Verhinderung müssen z.B. durch Ab-sprachen untereinander aufgefangen werden. Zu dieser Planung gehört es aber auch, dass die Kreisrotkreuzleitung keine Personen zum "DRK-Einsatzleiter vom Dienst" benennen kann, die außerhalb des Kreisgebietes wohnen oder arbeiten. Um das DRK in der Einsatzleitung — als Einsatzleiter oder als Fachberater — vertreten zu können, ist die jederzeitige Verfügbarkeit eines oder mehrerer DRK-Einsatzleiter zwingend erforderlich. Da diese jedoch in der Regel aus dem Ehrenamt kommen werden und auch bei hauptamtlichen Kräften eine Verfügbarkeit "an 365 Tagen rund um die Uhr" nicht gegeben sein kann, ist die Einsatzbereitschaft der DRK-Einsatzleiter dienstplanmäßig zu regeln. Dies kann dadurch geschehen, dass die — zunächst mindestens drei, zukünftig in größerer Anzahl vorhandenen  — in einem Kreis/krsfr. Stadt vorgehaltenen DRK-Einsatzleiter in regelmäßigem (z.B. wöchentlichen oder monatlichen) Turnus dienstbereit sind ("DRK-Einsatzleiter vom Dienst"). Kurzfristige Ausfälle infolge Urlaubs, Krankheit, beruflicher Verhinderung müssen z.B. durch Ab-sprachen untereinander aufgefangen werden. Zu dieser Planung gehört es aber auch, dass die Kreisrotkreuzleitung keine Personen zum "DRK-Einsatzleiter vom Dienst" benennen kann, die außerhalb des Kreisgebietes wohnen oder arbeiten.
 4 Ausbildung 4 Ausbildung
fuedi/elvd.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/11 11:36 von brodesser