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schutz_ek-covid19

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.

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schutz_ek-covid19 [2020/04/08 21:40]
brodesser [Handreichung zum Eigenschutz der Einsatzkräfte in der Covid19-Pandemielage beim Einsatz in stationären Einrichtungen]
schutz_ek-covid19 [2020/04/08 21:46]
brodesser [Behelfsunterkunft mit dem Charakter von Betreutem Wohnen]
Zeile 31: Zeile 31:
 Die Maßnahmen sind in einem von der zuständigen Gesundheitsbehörde genehmigten Hygieneplan zu beschreiben und die Durchführung ist jeweils zu dokumentieren. Die Maßnahmen sind in einem von der zuständigen Gesundheitsbehörde genehmigten Hygieneplan zu beschreiben und die Durchführung ist jeweils zu dokumentieren.
  
-===== Auftragsübernahme =====+===== Planungsgrundsätze für einzelne Aufgabenfelder im stationären Bereich =====
    
 ==== Unterstützung in einer Pflegeeinrichtung ==== ==== Unterstützung in einer Pflegeeinrichtung ====
Zeile 37: Zeile 37:
 Grundsätzlich ist eine Unterstützung im nicht-pflegerischen und pflegerischen Bereich der Pflegeeinrichtung unter Weisung des vorhandenen Fachpersonals durch Einsatzkräfte des DRK - beispielsweise durch Sanitäter*innen - möglich. Auch Kräfte des Betreuungsdienstes können für diese Aufgaben angeleitet und geschult werden. Grundsätzlich ist eine Unterstützung im nicht-pflegerischen und pflegerischen Bereich der Pflegeeinrichtung unter Weisung des vorhandenen Fachpersonals durch Einsatzkräfte des DRK - beispielsweise durch Sanitäter*innen - möglich. Auch Kräfte des Betreuungsdienstes können für diese Aufgaben angeleitet und geschult werden.
  
-Eine auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittene Hygieneunterweisung ist dabei zwingend erforderlich.+Eine auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittene Hygieneunterweisung (s.o.) ist dabei zwingend erforderlich.
  
 ==== Unterstützung in einem Krankenhaus ==== ==== Unterstützung in einem Krankenhaus ====
Zeile 43: Zeile 43:
 Grundsätzlich ist eine Unterstützung auch in einem Krankenhaus im nicht-medizinischen und medizinischen Bereich unter Weisung des vorhandenen Fachpersonals möglich.  Grundsätzlich ist eine Unterstützung auch in einem Krankenhaus im nicht-medizinischen und medizinischen Bereich unter Weisung des vorhandenen Fachpersonals möglich. 
  
-Auch hier ist eine auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittene Hygieneunterweisung dabei zwingend erforderlich.+Auch hier ist eine auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittene regelmäßige Hygieneunterweisung (s.o.) zwingend erforderlich.
  
 ==== Behelfsunterkunft mit dem Charakter von Betreutem Wohnen ==== ==== Behelfsunterkunft mit dem Charakter von Betreutem Wohnen ====
Zeile 52: Zeile 52:
  
 Die Unterkunft muss angemessen sein. Dies sind zum jetzigen Zeitpunkt z.B. bei Hotels, Jugendherbergen, Schulungsheimen o.ä. gegeben. Zelte kommen für diese Unterbringungsart aus Sicht des DRK nicht in Frage. Die Unterkunft muss angemessen sein. Dies sind zum jetzigen Zeitpunkt z.B. bei Hotels, Jugendherbergen, Schulungsheimen o.ä. gegeben. Zelte kommen für diese Unterbringungsart aus Sicht des DRK nicht in Frage.
 +
 +Die Hinweise zu einer auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittenen regelmäßigen Hygieneunterweisung (s.o.) gelten auch hier. Zu beachten ist, dass das Einhalten der Hygienestandards in behelfsmäßigen Einrichtungen besonderen Augenmerks bedarf, da die Liegenschaften häufig nicht auf die in der Pflege geltenden Hygienestandards ausgerichtet sind. Dies ist besonders auch bei allen hauswirtschaftlichen Arbeiten (z.B. Reinigungsarbeiten) zu beachten!
  
  
schutz_ek-covid19.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/12 10:17 (Externe Bearbeitung)