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schutz_ek-covid19 [2020/04/08 21:41] brodesser [Auftragsübernahme] |
schutz_ek-covid19 [2020/04/08 21:46] brodesser [Behelfsunterkunft mit dem Charakter von Betreutem Wohnen] |
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Grundsätzlich ist eine Unterstützung im nicht-pflegerischen und pflegerischen Bereich der Pflegeeinrichtung unter Weisung des vorhandenen Fachpersonals durch Einsatzkräfte des DRK - beispielsweise durch Sanitäter*innen - möglich. Auch Kräfte des Betreuungsdienstes können für diese Aufgaben angeleitet und geschult werden. | Grundsätzlich ist eine Unterstützung im nicht-pflegerischen und pflegerischen Bereich der Pflegeeinrichtung unter Weisung des vorhandenen Fachpersonals durch Einsatzkräfte des DRK - beispielsweise durch Sanitäter*innen - möglich. Auch Kräfte des Betreuungsdienstes können für diese Aufgaben angeleitet und geschult werden. | ||
- | Eine auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittene Hygieneunterweisung ist dabei zwingend erforderlich. | + | Eine auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittene Hygieneunterweisung |
==== Unterstützung in einem Krankenhaus ==== | ==== Unterstützung in einem Krankenhaus ==== | ||
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Grundsätzlich ist eine Unterstützung auch in einem Krankenhaus im nicht-medizinischen und medizinischen Bereich unter Weisung des vorhandenen Fachpersonals möglich. | Grundsätzlich ist eine Unterstützung auch in einem Krankenhaus im nicht-medizinischen und medizinischen Bereich unter Weisung des vorhandenen Fachpersonals möglich. | ||
- | Auch hier ist eine auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittene Hygieneunterweisung | + | Auch hier ist eine auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittene |
==== Behelfsunterkunft mit dem Charakter von Betreutem Wohnen ==== | ==== Behelfsunterkunft mit dem Charakter von Betreutem Wohnen ==== | ||
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Die Unterkunft muss angemessen sein. Dies sind zum jetzigen Zeitpunkt z.B. bei Hotels, Jugendherbergen, | Die Unterkunft muss angemessen sein. Dies sind zum jetzigen Zeitpunkt z.B. bei Hotels, Jugendherbergen, | ||
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+ | Die Hinweise zu einer auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittenen regelmäßigen Hygieneunterweisung (s.o.) gelten auch hier. Zu beachten ist, dass das Einhalten der Hygienestandards in behelfsmäßigen Einrichtungen besonderen Augenmerks bedarf, da die Liegenschaften häufig nicht auf die in der Pflege geltenden Hygienestandards ausgerichtet sind. Dies ist besonders auch bei allen hauswirtschaftlichen Arbeiten (z.B. Reinigungsarbeiten) zu beachten! | ||