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schutz_ek-covid19 [2020/04/08 21:56] brodesser |
schutz_ek-covid19 [2020/04/09 08:54] brodesser [3 Mögliche Aufgaben und Grenzen] |
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* Zusätzlich sind Schulungen über die Reanimationsverfahren bei Covid-positiven Patienten sinnvoll. | * Zusätzlich sind Schulungen über die Reanimationsverfahren bei Covid-positiven Patienten sinnvoll. | ||
* Alle Schutzmaßnahmen müssen den vom RKI vorgegebenen Standards entsprechen (Maske, Schutzkittel mit Bündchen, Schutzbrille). | * Alle Schutzmaßnahmen müssen den vom RKI vorgegebenen Standards entsprechen (Maske, Schutzkittel mit Bündchen, Schutzbrille). | ||
- | * Das eingesetzte Material ist zu Beginn und zu Ende der Schicht | + | * Das eingesetzte Material ist zu Beginn und zu Ende der Schicht |
Die Maßnahmen sind in einem von der zuständigen Gesundheitsbehörde genehmigten Hygieneplan zu beschreiben und die Durchführung ist jeweils zu dokumentieren. | Die Maßnahmen sind in einem von der zuständigen Gesundheitsbehörde genehmigten Hygieneplan zu beschreiben und die Durchführung ist jeweils zu dokumentieren. | ||
Zeile 53: | Zeile 53: | ||
Zu beachten ist: | Zu beachten ist: | ||
- | Die Unterkunft muss angemessen sein. Dies sind zum jetzigen Zeitpunkt z.B. bei Hotels, Jugendherbergen, | + | Die Unterkunft muss angemessen sein. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt z.B. bei Hotels, Jugendherbergen, |
Die Hinweise zu einer auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittenen regelmäßigen Hygieneunterweisung (s.o.) gelten auch hier. Zu beachten ist, dass das Einhalten der Hygienestandards in behelfsmäßigen Einrichtungen besonderen Augenmerks bedarf, da die Liegenschaften häufig nicht auf die in der Pflege geltenden Hygienestandards ausgerichtet sind. Dies ist besonders auch bei allen hauswirtschaftlichen Arbeiten (z.B. Reinigungsarbeiten) zu beachten! | Die Hinweise zu einer auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittenen regelmäßigen Hygieneunterweisung (s.o.) gelten auch hier. Zu beachten ist, dass das Einhalten der Hygienestandards in behelfsmäßigen Einrichtungen besonderen Augenmerks bedarf, da die Liegenschaften häufig nicht auf die in der Pflege geltenden Hygienestandards ausgerichtet sind. Dies ist besonders auch bei allen hauswirtschaftlichen Arbeiten (z.B. Reinigungsarbeiten) zu beachten! | ||
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Auch hier ist eine Hygieneunterweisung, | Auch hier ist eine Hygieneunterweisung, | ||
- | ===== 3 Hinweise für Vertreter*innen des DRK in behördlichen Krisenstäben | + | ===== 3 Mögliche Aufgaben und Grenzen |
+ | Gemessen an ihrer Grundausbildung sind Einsatzkräfte in der Lage, Tätigkeiten aus dem Bereich des Sanitätswesens und des Betreuungsdienstes (soziale Betreuung) durchzuführen. Nicht erwartet werden können Kenntnisse pflegerischer Maßnahmen (inkl. Waschen) und im Umgang mit Lebensmitteln (Verpflegungsdienst als Fachgebiet des Betreuungsdienstes). | ||
- | Um einen ordnungsgemäßen, | + | Daraus ergibt sich folgendes: |
- | | + | ==== 3.1. Alleinverantwortliche Durchführung folgender Maßnahmen ohne vorherige Anleitung ==== |
- | * Falls zusätzliche Kapazitäten darüber hinaus dennoch erforderlich sind, sollen | + | |
+ | * Puls | ||
+ | * Temperatur | ||
+ | ==== 3.2. Alleinverantwortliche Durchführung folgender Maßnahmen nach vorheriger Anleitung ==== | ||
+ | * Blutdruckmessung | ||
+ | * Sauerstoffsättigung | ||
+ | * Blutzuckermessung | ||
+ | * Begleitung von Bewohnerinnen und Bewohnern ohne Mobilitätseinschränkungen | ||
+ | * Unterstützung von immobilen Bewohnern bei der Nutzung des Rollstuhls (nicht: ein- und aussteigen / umsetzen) | ||
+ | * Beziehen von Betten | ||
+ | * Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme von Bewohner OHNE Schluckstörung (Essen anreichen) | ||
+ | * Desinfektionsmaßnahmen | ||
+ | * Vorbereiten und Wechseln von Infusionen, wenn Einsatzkraft sicher | ||
+ | ==== 3.3. Maßnahmen die nur mit einer Pflegekraft der Einrichtung gemeinsam und/oder nach deren Anweisung übernommen | ||
+ | * Handreichungen | ||
+ | * Unterstützung bei der Körperpflege | ||
+ | * Unterstützung bei aufwendigen Verbandwechseln | ||
+ | ==== 3.4. Grenze: Maßnahmen, die NICHT übernommen werden können ==== | ||
+ | * Gabe von Medikamenten jeglicher Art (Ausnahme Infusionswechsel s.o.) | ||
+ | * Anreichen von Essen bei Bewohnern mit Schluckstörungen | ||
+ | * Maßnahmen unter 3.3., die allein erbracht werden | ||
+ | ===== 4 Hinweise für die Vertreter*innen | ||
+ | * Um einen ordnungsgemäßen, | ||
+ | * Zunächst sind die Kapazitäten der Krankenhäuser und Pflegeheime auszuschöpfen und gemäß den vorhandenen Möglichkeiten zu erweitern. Isolationen und fachliche Versorgung sind dort am besten gewährleistet. Auch kann die nichtmedizinische Logistik (Verpflegung, | ||
+ | * Falls zusätzliche Kapazitäten darüber hinaus dennoch erforderlich sind, sollen weitere Unterstützungsangebote des DRK nur unter strikter Beachtung der Fähigkeiten und Grenzen des DRK und seiner Einsatzkräfte im Komplexen Hilfeleistungssystem gemacht werden. Dabei sind insbesondere die örtlichen Gegebenheiten der lokalen DRK-Gliederung zu berücksichtigen. | ||
+ | * **Die DRK-Einsatzleitung / der DRK-Einsatzstab** muss in seiner Personal- und Einsatzplanung berücksichtigen, |