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schutz_ek-covid19

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.

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schutz_ek-covid19 [2020/04/08 22:21]
brodesser [3 Hinweise für Vertreter*innen des DRK in behördlichen Krisenstäben]
schutz_ek-covid19 [2020/04/09 08:57]
brodesser [3 Mögliche Aufgaben und Grenzen]
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 Auch hier ist eine Hygieneunterweisung, zugeschnitten auf die Einrichtung, jeweils vor Aufnahme des Dienstes erforderlich. Auch hier ist eine Hygieneunterweisung, zugeschnitten auf die Einrichtung, jeweils vor Aufnahme des Dienstes erforderlich.
  
-===== 3 Hinweise für die DRK-Einsatzleitung / den DRK-Einsattzstab und die Vertreter*innen des DRK in behördlichen Krisenstäben =====+===== 3 Mögliche Aufgaben und Grenzen ===== 
 +Gemessen an ihrer Grundausbildung sind Einsatzkräfte in der Lage,  Tätigkeiten aus dem Bereich des Sanitätswesens und des Betreuungsdienstes (soziale Betreuung) durchzuführen. Nicht erwartet werden können Kenntnisse pflegerischer Maßnahmen (inkl. Waschen) und im Umgang mit Lebensmitteln (Verpflegungsdienst als Fachgebiet des Betreuungsdienstes). ((Quelle: DRK-Landesverband Hessen))
  
-Um einen ordnungsgemäßen, das fachliche Leistungsvermögen der Einsatzkräfte nicht überfordernden Einsatz sicherzustellen, sollten die Vertreter des DRK in behördlichen Krisenstäben auf folgendes hinwirken: +Die nachfolgenden Aufzählungen sind beispielhaft zu sehen; die tatsächliche Durchführung ist von den Kenntnissen und dem Ausbildungsstand der einzelnen Einsatzkraft abhängig zu machen. Die Supervisions- und Kontrollfunktion der zuständigen Fachkraft bleibt unberührt. 
- +==== 3.1. Alleinverantwortliche Durchführung folgender Maßnahmen ohne vorherige Anleitung ==== 
-  * Zunächst sind die Kapazitäten der Krankenhäuser und Pflegeheime auszuschöpfen und gemäß den vorhandenen Möglichkeiten zu erweiternIsolationen und fachliche Versorgung sind dort am besten gewährleistetAuch kann die nichtmedizinische Logistik (Verpflegung, Bettendesinfektion, Wäsche, Medikamentation etc.) angelehnt an eine bestehende Gesundheitsoder Pflegeeinrichtung in aller Regel besser gewährleistet werden als dies bei einem vollständigen Neuaufbau an anderer Stelle möglich wäre. +  * Erheben von Vitalparametern und deren Dokumentation, zB. 
-  * Falls zusätzliche Kapazitäten darüber hinaus dennoch erforderlich sindsollen weitere Unterstützungsangebote des DRK nur unter strikter Beachtung der Fähigkeiten und Grenzen des DRK und seiner Einsatzkräfte im Komplexen Hilfeleistungssystem gemacht werden. Dabei sind insbesondere die örtlichen Gegebenheiten der lokalen DRK-Gliederung zu berücksichtigen. +    * Puls 
-  * Die DRK-Einsatzleitung / der DRK-Einsatzstab muss in seiner Personal- und Einsatzplanung berücksichtigendass Einsätze im Umfeld von Covid-19-Erkrankungen gerade im stationären Bereich eine hohe psychische Belastung für die Einsatzkräfte mit sich bringen werden. Der im Verhältnis zu sanitätsdienstlichen und rettungsdienstlichen Einsätzen langzeitige Kontakt mit den Patienten und Pflegebedürftigen führt gerade bei Komplikationen zu einer hohen Identifikation der Einsatzkräfte mit den durch sie betreuten PersonenDas Angebot psychosozialer Unterstützung für Einsatzkräfte (PSU) ist daher unabdingbar und muss für die Einsatzkräfte jederzeit verfügbar sein.+    * Temperatur 
 +==== 3.2. Alleinverantwortliche Durchführung folgender Maßnahmen nach vorheriger Anleitung ==== 
 +  * Blutdruckmessung 
 +  * Sauerstoffsättigung 
 +  * Blutzuckermessung 
 +  * Begleitung von Bewohnerinnen und Bewohnern ohne Mobilitätseinschränkungen (bspwvom Zimmer in den Speisesaal) 
 +  * Unterstützung von immobilen Bewohnern bei der Nutzung des Rollstuhls (nicht: einund aussteigen / umsetzen) 
 +  * Beziehen von Betten 
 +  * Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme von Bewohner OHNE Schluckstörung (Essen anreichen) 
 +  * Desinfektionsmaßnahmen 
 +  * Vorbereiten und Wechseln von Infusionenwenn Einsatzkraft sicher in der Ausführung ist 
 +==== 3.3. Maßnahmen die nur mit einer Pflegekraft der Einrichtung gemeinsam und/oder nach deren Anweisung übernommen werden können ==== 
 +  * Handreichungen bei pflegerischen Maßnahmen bei Bewohnern, die zu zweit versorgt werden müssen 
 +  * Unterstützung bei der Körperpflege 
 +  * Unterstützung bei aufwendigen Verbandwechseln 
 +==== 3.4. Grenze: Maßnahmen, die NICHT übernommen werden können ==== 
 +  * Gabe von Medikamenten jeglicher Art (Ausnahme Infusionswechsel s.o.) 
 +  * Anreichen von Essen bei Bewohnern mit Schluckstörungen 
 +  * Maßnahmen unter 3.3., die allein erbracht werden sollen 
 +===== 4 Hinweise für die Vertreter*innen des DRK in behördlichen Krisenstäben und die DRK-Einsatzleitung / den DRK-Einsatzstab  =====
  
 +  * Um einen ordnungsgemäßen, das fachliche Leistungsvermögen der Einsatzkräfte nicht überfordernden Einsatz sicherzustellen, sollten die **Vertreter des DRK in behördlichen Krisenstäben** auf folgendes hinwirken:
 +    * Zunächst sind die Kapazitäten der Krankenhäuser und Pflegeheime auszuschöpfen und gemäß den vorhandenen Möglichkeiten zu erweitern. Isolationen und fachliche Versorgung sind dort am besten gewährleistet. Auch kann die nichtmedizinische Logistik (Verpflegung, Bettendesinfektion, Wäsche, Medikamentation etc.) angelehnt an eine bestehende Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung in aller Regel besser gewährleistet werden als dies bei einem vollständigen Neuaufbau an anderer Stelle möglich wäre.
 +    * Falls zusätzliche Kapazitäten darüber hinaus dennoch erforderlich sind, sollen weitere Unterstützungsangebote des DRK nur unter strikter Beachtung der Fähigkeiten und Grenzen des DRK und seiner Einsatzkräfte im Komplexen Hilfeleistungssystem gemacht werden. Dabei sind insbesondere die örtlichen Gegebenheiten der lokalen DRK-Gliederung zu berücksichtigen.
 +  * **Die DRK-Einsatzleitung / der DRK-Einsatzstab** muss in seiner Personal- und Einsatzplanung berücksichtigen, dass Einsätze im Umfeld von Covid-19-Erkrankungen gerade im stationären Bereich eine hohe psychische Belastung für die Einsatzkräfte mit sich bringen werden. Der im Verhältnis zu sanitätsdienstlichen und rettungsdienstlichen Einsätzen langzeitige Kontakt mit den Patienten und Pflegebedürftigen führt gerade bei Komplikationen zu einer hohen Identifikation der Einsatzkräfte mit den durch sie betreuten Personen. Das Angebot psychosozialer Unterstützung für Einsatzkräfte (PSU) ist daher unabdingbar und muss für die Einsatzkräfte jederzeit verfügbar sein.
schutz_ek-covid19.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/12 10:17 (Externe Bearbeitung)