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schutz_ek-covid19

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.

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schutz_ek-covid19 [2020/04/09 08:54]
brodesser [3 Mögliche Aufgaben und Grenzen]
schutz_ek-covid19 [2020/04/09 08:59]
brodesser [Handreichung zum Eigenschutz der Einsatzkräfte in der Covid19-Pandemielage beim Einsatz in stationären Einrichtungen]
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 Diesen Gefahren kann einerseits durch bereits in der Einsatzplanung angelegte Vorsorgemaßnahmen als auch durch geeignete Maßnahmen des Eigenschutzes und der Infektionsprophylaxe im Einsatzverlauf entgegengewirkt werden. Diesen Gefahren kann einerseits durch bereits in der Einsatzplanung angelegte Vorsorgemaßnahmen als auch durch geeignete Maßnahmen des Eigenschutzes und der Infektionsprophylaxe im Einsatzverlauf entgegengewirkt werden.
  
-Im Folgenden werden zunächst die allgemeingültigen Maßnahmen des Eigenschutzes und der Infektionsprophylaxe beschreiben, während im zweiten Teil die für den jeweiligen Einsatzbereich geltenden Planungsgrundsätze erörtert werden.+Im Folgenden werden zunächst die allgemeingültigen Maßnahmen des Eigenschutzes und der Infektionsprophylaxe beschreiben, während im zweiten Teil die für den jeweiligen Einsatzbereich geltenden Planungsgrundsätze erörtert werden. In Teil 3 werden beispielhaft Maßnahmen beschrieben, die Einsatzkräften übertragen werden können; schließlich gibt Teil 4 Hinweise auf notwendige Abstimmungs- und Leitugsmaßnahmen.
  
 ===== 1 Maßnahmen des Eigenschutzes: PSA und hygienische Abläufe ===== ===== 1 Maßnahmen des Eigenschutzes: PSA und hygienische Abläufe =====
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 ===== 3 Mögliche Aufgaben und Grenzen ===== ===== 3 Mögliche Aufgaben und Grenzen =====
-Gemessen an ihrer Grundausbildung sind Einsatzkräfte in der Lage,  Tätigkeiten aus dem Bereich des Sanitätswesens und des Betreuungsdienstes (soziale Betreuung) durchzuführen. Nicht erwartet werden können Kenntnisse pflegerischer Maßnahmen (inkl. Waschen) und im Umgang mit Lebensmitteln (Verpflegungsdienst als Fachgebiet des Betreuungsdienstes). +Gemessen an ihrer Grundausbildung sind Einsatzkräfte in der Lage,  Tätigkeiten aus dem Bereich des Sanitätswesens und des Betreuungsdienstes (soziale Betreuung) durchzuführen. Nicht erwartet werden können Kenntnisse pflegerischer Maßnahmen (inkl. Waschen) und im Umgang mit Lebensmitteln (Verpflegungsdienst als Fachgebiet des Betreuungsdienstes). ((QuelleDRK-Landesverband Hessen))
- +
-Daraus ergibt sich folgendes:+
  
 +Die nachfolgenden Aufzählungen sind beispielhaft zu sehen; die tatsächliche Durchführung ist von den Kenntnissen und dem Ausbildungsstand der einzelnen Einsatzkraft abhängig zu machen. Die Supervisions- und Kontrollfunktion der zuständigen Fachkraft bleibt unberührt.
 ==== 3.1. Alleinverantwortliche Durchführung folgender Maßnahmen ohne vorherige Anleitung ==== ==== 3.1. Alleinverantwortliche Durchführung folgender Maßnahmen ohne vorherige Anleitung ====
   * Erheben von Vitalparametern und deren Dokumentation, z. B.   * Erheben von Vitalparametern und deren Dokumentation, z. B.
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   * Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme von Bewohner OHNE Schluckstörung (Essen anreichen)   * Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme von Bewohner OHNE Schluckstörung (Essen anreichen)
   * Desinfektionsmaßnahmen   * Desinfektionsmaßnahmen
-  * Vorbereiten und Wechseln von Infusionen, wenn Einsatzkraft sicher in der in der Ausführung ist+  * Vorbereiten und Wechseln von Infusionen, wenn Einsatzkraft sicher in der Ausführung ist
 ==== 3.3. Maßnahmen die nur mit einer Pflegekraft der Einrichtung gemeinsam und/oder nach deren Anweisung übernommen werden können ==== ==== 3.3. Maßnahmen die nur mit einer Pflegekraft der Einrichtung gemeinsam und/oder nach deren Anweisung übernommen werden können ====
   * Handreichungen bei pflegerischen Maßnahmen bei Bewohnern, die zu zweit versorgt werden müssen   * Handreichungen bei pflegerischen Maßnahmen bei Bewohnern, die zu zweit versorgt werden müssen
schutz_ek-covid19.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/12 10:17 (Externe Bearbeitung)