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schutz_ek-covid19

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.

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schutz_ek-covid19 [2020/04/09 08:55]
brodesser [3.2. Alleinverantwortliche Durchführung folgender Maßnahmen nach vorheriger Anleitung]
schutz_ek-covid19 [2020/04/09 09:01]
brodesser [2.4 Behelfspflegeheim mit Pflegefällen]
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 Diesen Gefahren kann einerseits durch bereits in der Einsatzplanung angelegte Vorsorgemaßnahmen als auch durch geeignete Maßnahmen des Eigenschutzes und der Infektionsprophylaxe im Einsatzverlauf entgegengewirkt werden. Diesen Gefahren kann einerseits durch bereits in der Einsatzplanung angelegte Vorsorgemaßnahmen als auch durch geeignete Maßnahmen des Eigenschutzes und der Infektionsprophylaxe im Einsatzverlauf entgegengewirkt werden.
  
-Im Folgenden werden zunächst die allgemeingültigen Maßnahmen des Eigenschutzes und der Infektionsprophylaxe beschreiben, während im zweiten Teil die für den jeweiligen Einsatzbereich geltenden Planungsgrundsätze erörtert werden.+Im Folgenden werden zunächst die allgemeingültigen Maßnahmen des Eigenschutzes und der Infektionsprophylaxe beschreiben, während im zweiten Teil die für den jeweiligen Einsatzbereich geltenden Planungsgrundsätze erörtert werden. In Teil 3 werden beispielhaft Maßnahmen beschrieben, die Einsatzkräften übertragen werden können; schließlich gibt Teil 4 Hinweise auf notwendige Abstimmungs- und Leitungsmaßnahmen.
  
 ===== 1 Maßnahmen des Eigenschutzes: PSA und hygienische Abläufe ===== ===== 1 Maßnahmen des Eigenschutzes: PSA und hygienische Abläufe =====
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 Von ihrer allgemeinen Ausbildung her können Einsatzkräfte des DRK beim technischen Aufbau und in der allgemeinen Betreuung (analog den bekannten Einsätzen in der Flüchtlingshilfe) tätig werden (die Unterstützung des DRK endet dabei an der Zimmertür der zu pflegenden Person). Von ihrer allgemeinen Ausbildung her können Einsatzkräfte des DRK beim technischen Aufbau und in der allgemeinen Betreuung (analog den bekannten Einsätzen in der Flüchtlingshilfe) tätig werden (die Unterstützung des DRK endet dabei an der Zimmertür der zu pflegenden Person).
  
-Eine eigenständige pflegerische Versorgung durch Einsatzkräfte kann nicht geleistet werden, da dies nicht dem ihnen in ihrer Ausbildung vermittelten Aufgabenprofil entspricht; die fachlichen Anforderungen einer solchen Tätigkeit können von Einsatzkräften nicht erfüllt werden. Hier ist vielmehr pflegerisches Fachpersonal und eine pflegerische Leitung erforderlich. Alle Maßnahmen und Weisungen müssen dabei durch eine von der jeweiligen WTG-Behörde anerkannte Pflegedienstleitung als Verantwortliche Pflegefachkraft verantwortet werden. Dieser sind alle Einsatzkräfte im Einsatz fachlich unterstellt.+Eine eigenständige pflegerische Versorgung durch Einsatzkräfte kann nicht geleistet werden, da dies nicht dem ihnen in ihrer Ausbildung vermittelten Aufgabenprofil entspricht; die fachlichen Anforderungen einer solchen Tätigkeit können von Einsatzkräften nicht erfüllt werden. Hier ist vielmehr pflegerisches Fachpersonal und eine pflegerische Leitung erforderlich. Alle Maßnahmen und Weisungen müssen dabei durch eine von der jeweiligen WTG-Behörde((zuständige Behörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz, Heimaufsicht)) anerkannte Pflegedienstleitung als Verantwortliche Pflegefachkraft verantwortet werden. Dieser sind alle Einsatzkräfte im Einsatz fachlich unterstellt.
  
 Zu beachten ist: die Sicherstellung von ordnungsgemäßer Pflege oder gar die Pflege Covid-Erkrankter stellt selbst an Fachkräfte erhöhte organisatorische und fachliche Anforderungen. Eine selbstständige Übernahme eines solchen Auftrags durch berufsfremde Einsatzkräfte wäre damit fachlich fehlerhaft und fahrlässig! Zu beachten ist: die Sicherstellung von ordnungsgemäßer Pflege oder gar die Pflege Covid-Erkrankter stellt selbst an Fachkräfte erhöhte organisatorische und fachliche Anforderungen. Eine selbstständige Übernahme eines solchen Auftrags durch berufsfremde Einsatzkräfte wäre damit fachlich fehlerhaft und fahrlässig!
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 ===== 3 Mögliche Aufgaben und Grenzen ===== ===== 3 Mögliche Aufgaben und Grenzen =====
-Gemessen an ihrer Grundausbildung sind Einsatzkräfte in der Lage,  Tätigkeiten aus dem Bereich des Sanitätswesens und des Betreuungsdienstes (soziale Betreuung) durchzuführen. Nicht erwartet werden können Kenntnisse pflegerischer Maßnahmen (inkl. Waschen) und im Umgang mit Lebensmitteln (Verpflegungsdienst als Fachgebiet des Betreuungsdienstes). +Gemessen an ihrer Grundausbildung sind Einsatzkräfte in der Lage,  Tätigkeiten aus dem Bereich des Sanitätswesens und des Betreuungsdienstes (soziale Betreuung) durchzuführen. Nicht erwartet werden können Kenntnisse pflegerischer Maßnahmen (inkl. Waschen) und im Umgang mit Lebensmitteln (Verpflegungsdienst als Fachgebiet des Betreuungsdienstes). ((QuelleDRK-Landesverband Hessen))
- +
-Daraus ergibt sich folgendes:+
  
 +Die nachfolgenden Aufzählungen sind beispielhaft zu sehen; die tatsächliche Durchführung ist von den Kenntnissen und dem Ausbildungsstand der einzelnen Einsatzkraft abhängig zu machen. Die Supervisions- und Kontrollfunktion der zuständigen Fachkraft bleibt unberührt.
 ==== 3.1. Alleinverantwortliche Durchführung folgender Maßnahmen ohne vorherige Anleitung ==== ==== 3.1. Alleinverantwortliche Durchführung folgender Maßnahmen ohne vorherige Anleitung ====
   * Erheben von Vitalparametern und deren Dokumentation, z. B.   * Erheben von Vitalparametern und deren Dokumentation, z. B.
schutz_ek-covid19.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/12 10:17 (Externe Bearbeitung)