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"Durch Menschlichkeit zum Frieden"

Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten im Deutschen Roten Kreuz

Der Kreiskonventionsbeauftragte hat die Aufgabe, im Rahmen seiner satzungsgemäßen Funktion und Stellung sicherzustellen, dass folgende Inhalte an die Zielgruppen vermittelt werden:

  • Wo spielt das humanitäre Völkerrecht heute innerhalb und außerhalb der Rotkreuz-Arbeit eine Rolle?
  • Welche Bedeutung haben die Grundsätze und Ideale der Bewegung in Staat und Gesellschaft heute?
  • Welche aktuellen Entwicklungen nimmt das humanitäre Völkerrecht und die Ideenwelt der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung?

Im einzelnen:

Präsidium / ea. Vorstand

  • Mindestens einmal jährlich Berichterstattung über den Stand der Verbreitungsarbeit im Kreisverbandgebiet
  • Beratung des Präsidiums in allen Fragen, für die Ideenwelt und Rechtsnatur der Nationalen Rotkreuzgesellschaft von Belang sind

Vorstand / Kreisgeschäftsführung

Gemeinschaften

Einrichtungen und Dienste

Öffentlichkeitsarbeiter

Fördermitglieder

Blutspender

Freiwilligendienste

ungebundene Helfer

Schulen und Hochschulen

Kommunalpolitik

Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet

Verbände und Hilfsorganisationen

Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften

Bundeswehr und verbündete Streitkräfte

Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)?

In den Kreisverbänden, die (noch) nicht über einen Kreiskonventionsbeauftragten verfügen, nimmt der Kreisverbandsjustiziar diese Aufgabe ad interim wahr.

aufgkonvbea.1506692615.txt.gz · Zuletzt geändert: 2017/09/29 15:43 (Externe Bearbeitung)