Dies ist eine alte Version des Dokuments!
"Durch Menschlichkeit zum Frieden"
Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten im Deutschen Roten Kreuz
Der Kreiskonventionsbeauftragte hat die Aufgabe, im Rahmen seiner satzungsgemäßen Funktion und Stellung sicherzustellen, dass folgende Inhalte an die Zielgruppen vermittelt werden:
Wo spielt das humanitäre Völkerrecht heute innerhalb und außerhalb der Rotkreuz-Arbeit eine Rolle?
Welche Bedeutung haben die Grundsätze und Ideale der Bewegung in Staat und Gesellschaft heute?
Welche aktuellen Entwicklungen nimmt das humanitäre Völkerrecht und die Ideenwelt der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung?
Im einzelnen:
Präsidium / ea. Vorstand
Mindestens einmal jährlich Berichterstattung über den Stand der Verbreitungsarbeit im Kreisverbandgebiet
Beratung des Präsidiums in allen Fragen, für die Ideenwelt und Rechtsnatur der Nationalen Rotkreuzgesellschaft von Belang sind
Vorstand / Kreisgeschäftsführung
Gemeinschaften
Einrichtungen und Dienste
Öffentlichkeitsarbeiter
Fördermitglieder
Blutspender
Freiwilligendienste
ungebundene Helfer
Schulen und Hochschulen
Kommunalpolitik
Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet
Verbände und Hilfsorganisationen
Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften
Bundeswehr und verbündete Streitkräfte
Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)?
In den Kreisverbänden, die (noch) nicht über einen Kreiskonventionsbeauftragten verfügen, nimmt der Kreisverbandsjustiziar diese Aufgabe ad interim wahr.