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"Durch Menschlichkeit zum Frieden"
Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten im Deutschen Roten Kreuz
Der Kreiskonventionsbeauftragte hat die Aufgabe, im Rahmen seiner satzungsgemäßen Funktion und Stellung sicherzustellen, dass folgende Inhalte an die Zielgruppen vermittelt werden:
Wo spielt das humanitäre Völkerrecht heute innerhalb und außerhalb der Rotkreuz-Arbeit eine Rolle?
Welche Bedeutung haben die Grundsätze und Ideale der Bewegung in Staat und Gesellschaft heute?
Welche aktuellen Entwicklungen nimmt das humanitäre Völkerrecht und die Ideenwelt der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung?
Im einzelnen:
Präsidium / ea. Vorstand
Mindestens einmal jährlich Berichterstattung über den Stand der Verbreitungsarbeit im Kreisverbandgebiet
Beratung des Präsidiums in allen Fragen, die für die Ideenwelt und Rechtsnatur der Nationalen Rotkreuzgesellschaft von Belang sind
Teilnahme an den Präsidiumssitzungen (entsprechend den Regelungen in der Satzung des Kreisverbandes)
Vorstand / Kreisgeschäftsführung
regelmäßige gegenseitige Information über aktuelle operative Fragen der Rotkreuzarbeit im Kreisverband („Jour-fixe Verbreitungsarbeit“)
Bewertung insbesondere neuer operativer Aufgabenfelder des Kreisverbands auf Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Relevanz für die Verbreitungsarbeit
Beratung und Unterstützung
1) des Vorstands / Kreisgeschäftsführers in Fragen der Grundsätze und der Verbreitungsarbeit
Gemeinschaften
regelmäßige Teilnahme an den Dienstbesprechungen der Leitungskräfte der Gemeinschaften (mindestens einmal jährlich)
Information der Leitungskräfte der Gemeinschaften über aktuelle Entwicklungen in der Verbreitungsarbeit
Unterstützung der Information der Angehörigen der Gemeinschaften über die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze, z.B. in den Rotkreuz-Einführungsseminaren. Soweit der Konventionsbeauftragte diese Thematik nicht selbst unterrichtet, leitet er die hierfür vorgesehenen Lehrkräfte an und informiert sie über aktuelle Entwicklungen.
Beratung der Führungskräfte über Fragen der humanitären Grundsätze vor und ggf. während laufender Einsätze
Einrichtungen und Dienste
Öffentlichkeitsarbeiter
Fördermitglieder
Im Rahmen der regelmäßigen Information der Fördermitglieder, besonders aber im Umfeld von Werbemaßnahmen, achtet der Konventionsbeauftragte darauf, dass aktuelle Fragen der humanitären Grundsätze angesprochen und vermittelt werden.
Blutspender
Unterstützung und Beratung der für die Förderung der Blutspende im Kreisverband Verantwortlichen insbesondere bei öffentlichen Diskussionen über die Bedeutung der freiwilligen, unentgeltlichen Blutspende für die Aufgabenstellung des Roten Kreuzes
gelegentliche Teilnahme an Veranstaltungen für Blutspender (z.B. Ehrungen) und Information über aktuelle Entwicklungen humanitärer Aufgaben
Freiwilligendienste
Beratung der Praxisanleiter und Schulungskräfte für Freiwilligendienstleistende bei deren Vermittlung von Rotkreuz-Grundlagenwissen an die Teilnehmer
ggf. Übernahme von Themen zur Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze in Seminaren für Freiwilligendienstleistende
ungebundene Helfer
Schulen und Hochschulen
Kontakthalten mit Schulen und Hochschulen im Verbandsbereich, insbesondere juristischer, sozialwissenschaftlicher, pädagogischer und medizinischer Fachrichtungen
Kommunalpolitik
Die Zusammenarbeit mit kommunalen Einrichtungen und Gremien ist eine Aufgabe der Präsidien und Vorstände, im Bereich des Bevölkerungsschutzes auch des Katastrophenschutzbeauftragten („Rotkreuzbeauftragten“).
Beratung der für den Kontakt zu kommunalpolitischen Akteuren zuständigen Vertreter des Verbandes im Hinblick auf die Berücksichtigung der Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze bei Gesprächen und Verhandlungen
Bei grundlegenden Gesprächsterminen sollte der Konventionsbeauftragte die Verhandlungsführer des Verbandes möglichst als Berater zu den Gesprächen begleiten.
Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet
Der Kontakt zu Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet obliegt zunächst und primär dem zuständigen Landes- bzw. Bundesverband. Der Konventionsbeauftragte des Kreisverbandes sollte jedoch rechtzeitig vor einem solchen Termin den Konventionsbeauftragten des Landesverbandes über aktuelle grundsatzrelevante Fragestellungen aus dem lokalen Bereich informieren, um diesem die Möglichkeit zu geben, wiederum bei seiner Beratungstätigkeit diese Sachverhalte zu berücksichtigen.
Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen
Auch der Kontakt zu anderen Wohlfahrtsverbänden und Hilfsorganisationen obliegt den Präsidien und Vorständen, aber auch den Leitungskräften der Gemeinschaften und den Katastrophenschutzbeauftragten.
Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften
Bundeswehr und verbündete Streitkräfte
Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)?
In den Kreisverbänden, die (noch) nicht über einen Kreiskonventionsbeauftragten verfügen, nimmt der Kreisverbandsjustiziar diese Aufgabe ad Interim2) wahr.