Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


betrdi:ell-flue

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige Überarbeitung Vorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
betrdi:ell-flue [2017/09/05 13:24]
brodesser [Einsatzleitlinie Flüchtlingsunterbringung]
betrdi:ell-flue [2020/04/11 12:55] (aktuell)
brodesser [Einsatzleitlinie Flüchtlingsunterbringung]
Zeile 1: Zeile 1:
 +====== Bt 02 ======
 ====== Einsatzleitlinie Flüchtlingsunterbringung ====== ====== Einsatzleitlinie Flüchtlingsunterbringung ======
 Version 2, Stand: 30. September 2015 \\  Version 2, Stand: 30. September 2015 \\ 
-Entwurfsverfasser: Dr. Uwe Devrient / Heinz-Wilhelm Upphoff / Christoph Brodesser+Entwurfsverfasser: Dr. Uwe Devrient / Heinz-Wilhelm Upphoff / Christoph Brodesser, \\  
 +alle DRK-Landesverband Westfalen-Lippe 
 + 
 +----
  
 Eine Flüchtlingslage erfordert seitens aller Beteiligten - sowohl Behörden als auch Rotem Kreuz und anderen Hilfsorganisationen - ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Flexibilität. So sind wir als DRK in der Lage, die an uns gestellten Anforderungen erfolgreich und fachgerecht zu bewältigen.\\  Eine Flüchtlingslage erfordert seitens aller Beteiligten - sowohl Behörden als auch Rotem Kreuz und anderen Hilfsorganisationen - ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Flexibilität. So sind wir als DRK in der Lage, die an uns gestellten Anforderungen erfolgreich und fachgerecht zu bewältigen.\\ 
Zeile 23: Zeile 27:
 ===== 2 Einsatzregeln ===== ===== 2 Einsatzregeln =====
  
-Wegen der in der Regel überregionalen Bedeutung von Maßnahmen der Flüchtlingsunterbringung erfolgt eine tägliche Lagemeldung / Lagefortschreibung an die Einsatzzentrale Landesverband (EZtLV). Diese umfasst mindestens eine tägliche Meldung der Belegungszahlen und Meldungen über Ereignisse, insbesondere große Polizeieinsätze oder andere Ereignisse mit hohem Medieninteresse. Für jede betreute Einrichtung ist ein/e „Betreuungsleiter/in“ einzusetzen, die/der objektbezogen die Leitung übernimmt. Außerdem ist eine geeignete Führungsstruktur entsprechend der Anzahl der eingesetzten Kräfte (Abschnittsbildung!) in analoger Anwendung der DRK-DV 100 und unter Berücksichtigung der Binnengliederung der Unterkunft (siehe Nr. 3) aufzubauen. Diese Führungsstruktur kann erfahrungsgemäß nach Anlaufen des Einsatzes und Übergang in den Regelbetrieb heruntergefahren werden. Mindestens ist aber auch dann ein/Einrichtungsleiter/in und ein/e Stellvertreter/in („Betreuungsleiter/in“) einzusetzen. Spätestens dann ist darauf zu achten, dass die Personen mit Leitungsverantwortung eine fachliche oder berufliche Qualifikation für die Aufgaben-wahrnehmung haben (z. B. Einrichtungsleiter bzw. ehemalige Einrichtungsleiter von stationären Einrichtungen). +Wegen der in der Regel überregionalen Bedeutung von Maßnahmen der Flüchtlingsunterbringung erfolgt eine tägliche Lagemeldung / Lagefortschreibung an die Einsatzzentrale Landesverband (EZtLV). Diese umfasst mindestens eine tägliche Meldung der Belegungszahlen und Meldungen über Ereignisse, insbesondere große Polizeieinsätze oder andere Ereignisse mit hohem Medieninteresse. Für jede betreute Einrichtung ist ein/e „Betreuungsleiter/in“ einzusetzen, die/der objektbezogen die Leitung übernimmt. Außerdem ist eine geeignete Führungsstruktur entsprechend der Anzahl der eingesetzten Kräfte (Abschnittsbildung!) in analoger Anwendung der DRK-DV 100 und unter Berücksichtigung der Binnengliederung der Unterkunft (siehe Nr. 3) aufzubauen. Diese Führungsstruktur kann erfahrungsgemäß nach Anlaufen des Einsatzes und Übergang in den Regelbetrieb heruntergefahren werden. Mindestens ist aber auch dann ein/Einrichtungsleiter/in und ein/e Stellvertreter/in („Betreuungsleiter/in“) einzusetzen. Spätestens dann ist darauf zu achten, dass die Personen mit Leitungsverantwortung eine fachliche oder berufliche Qualifikation für die Aufgabenwahrnehmung haben (z. B. Einrichtungsleiter bzw. ehemalige Einrichtungsleiter von stationären Einrichtungen). 
  
 Einsätze zur Flüchtlingsunterbringung sind Einsätze des Komplexen Hilfeleistungssystems des DRK, die Informationsflüsse in alle Aufgabenbereiche des Verbandes erfordern. Daher sollte ein System geschaffen werden, durch das – z.B. im Rahmen zunächst täglicher, später wöchentlicher Lagebesprechungen – die Verantwortungsträger aller verbandlichen Aufgabenfelder regelmäßig über den Fortgang des Einsatzes zur Flüchtlingsunterbringung informiert werden. Einsätze zur Flüchtlingsunterbringung sind Einsätze des Komplexen Hilfeleistungssystems des DRK, die Informationsflüsse in alle Aufgabenbereiche des Verbandes erfordern. Daher sollte ein System geschaffen werden, durch das – z.B. im Rahmen zunächst täglicher, später wöchentlicher Lagebesprechungen – die Verantwortungsträger aller verbandlichen Aufgabenfelder regelmäßig über den Fortgang des Einsatzes zur Flüchtlingsunterbringung informiert werden.
Zeile 42: Zeile 46:
 Eine weitere Meldung erfolgt an das örtlich für den Rettungsdienst, den Bevölkerungsschutz und den Brandschutz zuständige Amt (Ordnungsamt oder Feuerwehramt des Kreises, Ordnungsamt der Gemeinde) sowie an die Polizei. Mit diesen Behörden sind – vorteilhafterweise im Rahmen einer Begehung – folgende Maßnahmen festzulegen: Eine weitere Meldung erfolgt an das örtlich für den Rettungsdienst, den Bevölkerungsschutz und den Brandschutz zuständige Amt (Ordnungsamt oder Feuerwehramt des Kreises, Ordnungsamt der Gemeinde) sowie an die Polizei. Mit diesen Behörden sind – vorteilhafterweise im Rahmen einer Begehung – folgende Maßnahmen festzulegen:
   * Kommunikationswege   * Kommunikationswege
-  * Anfahrtswege vereinbaren ( welche Tür ist offen, wo ist es am günstigsten, wo werden sie erwartet)+  * Anfahrtswege vereinbaren (welche Tür ist offen, wo ist es am günstigsten, wo werden sie erwartet)
   * Abstimmen von Patrouillengängen und Streifen   * Abstimmen von Patrouillengängen und Streifen
   * Ggf. Anpassung der jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnungen (AAO)   * Ggf. Anpassung der jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnungen (AAO)
Zeile 118: Zeile 122:
 ==== 4.1 Kräftebemessung ==== ==== 4.1 Kräftebemessung ====
 Der Betrieb von Notunterkünften ist - spätestens nach erfolgtem Aufbau - nicht identisch mit dem Betrieb von z.B. "Betreuungsplätzen 500". Der Personalansatz kann daher - nach Aufbau und Erstbelegung - deutlich gegenüber den sonst im Betreuungsplatz üblichen Ansätzen reduziert werden. Zu empfehlen ist hier ein Drei-Schicht-Betrieb, der aus zwei Tagschichten (Früh- und Spätschicht) sowie einer Nachtschicht besteht. \\  Der Betrieb von Notunterkünften ist - spätestens nach erfolgtem Aufbau - nicht identisch mit dem Betrieb von z.B. "Betreuungsplätzen 500". Der Personalansatz kann daher - nach Aufbau und Erstbelegung - deutlich gegenüber den sonst im Betreuungsplatz üblichen Ansätzen reduziert werden. Zu empfehlen ist hier ein Drei-Schicht-Betrieb, der aus zwei Tagschichten (Früh- und Spätschicht) sowie einer Nachtschicht besteht. \\ 
-In den Tagschichten, in denen Anreise und Abreise von Flüchtlingen sowie die Verpflegungsausgabe, Ausgabe von Gegenständen des täglichen Bedarfs und medizinische Regelversorgung anfällt, ist eine Personalstärke von ca. 1:20 (1 Einsatzkraft auf 20 Bewohner) in der Betreuung üblicherweise ausreichend; hinzu kommen die Kräfte für die Vorbereitung und Ausgabe der Verpflegung (Frühstück, warmes Mittagessen und Abendessen). Bezüglich der Zubereitung und Ausgabe der Verpflegung sollte dabei frühestmöglich auf spezialisierte Cateringbetriebe oder auf Kücheneinrichtungen aus dem verbandlichen Bereich zugegriffen werden, so dass der Kräfteansatz für die Zubereitung von Verpflegung reduziert werden kann.  \\ +In den Tagschichten, in denen Anreise und Abreise von Flüchtlingen sowie die Verpflegungsausgabe, Ausgabe von Gegenständen des täglichen Bedarfs und medizinische Regelversorgung anfällt, ist primär eine Personalstärke von ca. 1:20 (1 Einsatzkraft auf 20 Bewohner) in der Betreuung üblicherweise notwendig, aber auch ausreichend; hinzu kommen die Kräfte für die Vorbereitung und Ausgabe der Verpflegung (Frühstück, warmes Mittagessen und Abendessen). Im weiteren Verlauf kann schrittweise eine Reduzierung auf 1:40 (1 Einsatzkraft auf 40 Bewohner) erfolgen. Bezüglich der Zubereitung und Ausgabe der Verpflegung sollte dabei frühestmöglich auf spezialisierte Cateringbetriebe oder auf Kücheneinrichtungen aus dem verbandlichen Bereich zugegriffen werden, so dass der Kräfteansatz für die Zubereitung von Verpflegung reduziert werden kann.  \\ 
 Sinnvoll ist es, für die Anreisen und Aufnahme neu ankommender Flüchtlinge jeweils aus der Alarmierung heraus kurzfristig auf Kräfte für die Registrierung und Einweisung zurückgreifen zu können. Für die soziale Betreuung empfiehlt es sich, Verbindung mit den örtlich zuständigen Migrationsfachdiensten aufzunehmen, die insbesondere regelmäßig auch in der Lage sein sollten, Dolmetscher zu vermitteln, die die Kommunikation mit den Flüchtlingen Sinnvoll ist es, für die Anreisen und Aufnahme neu ankommender Flüchtlinge jeweils aus der Alarmierung heraus kurzfristig auf Kräfte für die Registrierung und Einweisung zurückgreifen zu können. Für die soziale Betreuung empfiehlt es sich, Verbindung mit den örtlich zuständigen Migrationsfachdiensten aufzunehmen, die insbesondere regelmäßig auch in der Lage sein sollten, Dolmetscher zu vermitteln, die die Kommunikation mit den Flüchtlingen
 unterstützen. \\  unterstützen. \\ 
betrdi/ell-flue.1504610677.txt.gz · Zuletzt geändert: 2017/09/05 13:24 (Externe Bearbeitung)