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betrdi:kaeltehilfe

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Kältehilfe

Bei länger andauernder Dauerfrosttemperaturen ist mit gesundheitlichen Schäden besonders betroffener Personen (insbesondere Personen ohne Obdach) zu rechnen. Die Gemeinschaften des Deutschen Roten Kreuzes sollten daher in solchen Lagen prüfen, ob und auf welche Art sie hier Hilfe bringen können.

Die nachfolgende Darstellung bezieht sich dabei auf den Einsatz- und Maßnahmeplan (EMPl) „Kältehilfe“ des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe aus dem Jahr 2012.

Bedarfsermittlung

Sind im räumlichen Einzugsbereich der Rotkreuzgliederung Personen oder Treffpunkte von Personen bekannt, die durch die länger andauernde Frostperiode gesundheitlichen Schaden erleiden können und denen Rotkreuzhilfe angeboten werden sollte?

Besonders sind hierbei folgende Personengruppen zu betrachten:

  • Menschen ohne Obdach,
  • ältere Menschen,
  • Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen,
  • Kinder und Jugendliche,
  • Menschen aus fremden Kulturkreisen.

Informationsquellen sind – neben eigenen Kenntnissen und Erkenntnissen – z.B. die ambulanten Dienste des DRK und/oder anderer Wohlfahrtsverbände, Kirchen, gemeindlichen Sozialämter. Die Ermittlung und Feststellung des Bedarfs erfolgt dabei in enger Abstimmung mit den vorstehend genannten Stellen. Bei der Entscheidung, ein solches Angebot aufzubauen, sollte dabei ein großzügiger Maßstab abgelegt werden, allerdings ist aber auch die Nachhaltigkeit sicherzustellen. Im Sinne der Aufgabenstellung des Roten Kreuzes sind neben den sozialen insbesondere die gesundheitlichen Bedarfe der betroffenen Menschen zu berücksichtigen.

Hilfreich kann in dieser Phase des Entscheidungsprozesses dabei auch die Kontaktaufnahme mit anderen Rotkreuz- oder Wohlfahrtsverbänden sein, die ähnliche Aktionen bereits durchführen, um deren Erfahrungen mit aufnehmen zu können.

Einsatzplanung

Ergibt die Bedarfsermittlung, dass die Rotkreuzgliederung unentgeltlich Hilfen für die unter 1. definierte Betroffenengruppe bereitstellen sollte und kann, empfehlen sich nachstehende Einsatzgrundsätze für die Umsetzung:

 Warme Bekleidung (z.B. aus der Kleiderkammer des ei- genen oder des Nachbar- bzw. übergeordneten Verban- des)  Warme Getränke (Tee, heißer Fruchtsaft, KEINE alko- holhaltigen Getränke)  Medizinische Betreuung: Angebot medizinischer Hilfe durch den/die Rotkreuzarzt/ärztin (Erkältungskrankhei- ten, Erfrierungen)  Ausgabe von Wolldecken und isolierenden Unterlagen für die Übernachtung  Beratung: Hinweis auf verbandseigene, kommunale und/oder kirchliche Übernachtungsmöglichkeiten Zu welchen Terminen soll das Angebot durchgeführt werden (Wochentag, Uhrzeit, täglich / alle zwei Tage / alle drei Tage / wöchentlich)? Es empfiehlt sich eine Einsatzfrequenz von täglich für die Ausga-

betrdi/kaeltehilfe.1517934409.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/02/06 17:26 (Externe Bearbeitung)