Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.
Beide Seiten, vorherige Überarbeitung Vorherige Überarbeitung Nächste Überarbeitung | Vorherige Überarbeitung | ||
betrdi:lockerung_besucherregelungen [2020/05/06 22:00] brodesser |
betrdi:lockerung_besucherregelungen [2020/05/06 22:30] (aktuell) |
||
---|---|---|---|
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
Dabei gilt es Kernpunkte seitens der Einrichtungen zu beachten, bei deren Umsetzung ggf. die lokalen Rotkreuzgemeinschaften den Pflegeeinrichtungen behilflich sein können. | Dabei gilt es Kernpunkte seitens der Einrichtungen zu beachten, bei deren Umsetzung ggf. die lokalen Rotkreuzgemeinschaften den Pflegeeinrichtungen behilflich sein können. | ||
- | Im Folgenden werden die vom Ministerium genannten Regelungen unter Beachtung der RKI-Empfehlungen aufgeführt, | + | Im Folgenden werden die vom Ministerium genannten Regelungen unter Beachtung der RKI-Empfehlungen aufgeführt |
- | Im Wesentlichen sind unter Berücksichtigung der RKI-Empfehlungen folgende Regelungen | + | Im Wesentlichen sind unter Berücksichtigung der RKI-Empfehlungen folgende Regelungen |
- | **Besuche mit bis zu zwei Personen können in separaten Arealen oder | + | **1. Besuche mit bis zu zwei Personen können in separaten Arealen oder Raumeinheiten im Außenbereich unter Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen stattfinden (umgebaute Terrassen / Zelte o. Ä.).** |
- | Raumeinheiten im Außenbereich unter Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen stattfinden (umgebaute Terrassen / Zelte o. Ä.).** | + | |
- | Unterstützungsoptionen durch eine Rotkreuzgemeinschaft: | + | //Unterstützungsoptionen durch eine Rotkreuzgemeinschaft: |
- | //Bereitstellung und / oder Aufbau von Zelten / Pavillons in denen sich die Bewohner mit den Gästen unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m und Tragen von Mund-Nasen-Schützen | + | Bereitstellung und / oder Aufbau von Zelten / Pavillons, in denen sich die Bewohner mit den Gästen unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m und Tragen von Mund-Nasen-Schutz |
+ | **2. Bei Vorliegen entsprechender Rahmenbedingungen sind Besuche von in Ausnahmefällen bis zu zwei Personen innerhalb der Einrichtung in einem separaten Raum möglich.** | ||
- | Bei Vorliegen entsprechender Rahmenbedingungen sind Besuche | + | // |
+ | Beratung oder Durchführung bei der Kennzeichnung und Ausschilderung von geeigneten Räumen, die von der Einrichtungsleitung dafür festgelegt wurden. \\ | ||
+ | Hierzu sollten ab dem Eingangsbereich | ||
- | Unterstützungsoptionen durch eine Rotkreuzgemeinschaft: | + | **3. Sofern es aus ethisch-sozialen |
- | Beratung | + | |
- | Hierzu sollten ab dem Eingangsbereich | + | |
- | Sofern es aus ethisch-sozialen oder medizinischen Gründen geboten | + | // |
+ | Hier ist neben der Ausschilderung | ||
- | Unterstützungsoptionen durch eine Rotkreuzgemeinschaft: | + | **4. Die Besuchsdauer ist je Bewohnerin / Bewohner auf höchstens zwei Stunden pro Besuch und Tag begrenzt.** |
- | Hier ist neben der Ausschilderung der Anmeldestelle für ankommende Gäste evtl. weitere Unterstützung im Einzelfall mit der Einrichtungsleitung abzustimmen. | + | |
+ | // | ||
+ | Die Kontrolle der Besuchsdauer obliegt dem Personal der Einrichtung. Das Personal hat auf die Einhaltung der Besuchszeiten zu achten.// | ||
- | Die Besuchsdauer ist je Bewohnerin | + | **5. Eine strikte Vermeidung von Besuchen durch infizierte Personen |
- | Unterstützungsoptionen durch eine Rotkreuzgemeinschaft: | + | //Unterstützungsoptionen durch eine Rotkreuzgemeinschaft: |
- | Die Kontrolle | + | Die Rotkreuzgemeinschaft kann je nach Möglichkeiten und Ressourcen und Bedarf seitens |
+ | **6. Jeder Besuch muss registriert (Name der Besucherin / des Besuchers, Datum des Besuchs, besuchte Heimbewohnerin / besuchter Heimbewohner) und einem Kurzscreening unterzogen werden.** | ||
- | Eine strikte Vermeidung von Besuchen | + | // |
+ | Als Anlage zu dieser Handreichung findet sich eine Tabelle, die exemplarisch alle notwendigen Punkte umfasst | ||
+ | {{ : | ||
+ | **7. Erstellung eines Hygiene-/ | ||
- | Unterstützungsoptionen durch eine Rotkreuzgemeinschaft: | + | //Unterstützungsoptionen durch eine Rotkreuzgemeinschaft: |
- | Die Rotkreuzgemeinschaft kann je nach Möglichkeiten | + | Die hier genannten Aufgaben obliegen der Einrichtungsleitung |
- | Jeder Besuch muss registriert (Name der Besucherin / des Besuchers, Datum des Besuchs, besuchte Heimbewohnerin / besuchter Heimbewohner) und einem Kurzscreening unterzogen | + | **8. Eine Möglichkeit zu weitergehenden Einzelfallentscheidungen durch die Einrichtungsleitungen soll eingeräumt |
- | Unterstützungsoptionen durch eine Rotkreuzgemeinschaft: | + | //Unterstützungsoptionen durch eine Rotkreuzgemeinschaft: |
- | Als Anlage zu dieser Handreichung findet sich eine Tabelle die exemplarisch alle notwendigen Punkte umfasst und die in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung und dem Gesundheitsamt Verwendung finden kann. | + | Die hier genannten Aufgaben obliegen |
- | >siehe Anlage 1, „Tabelle zur Besucherregistrierung“ | + | |
- | Erstellung eines Hygiene-/ | + | **9. Ein von der grundsätzlichen Zulassung |
- | Unterstützungsoptionen durch eine Rotkreuzgemeinschaft: | + | //Unterstützungsoptionen durch eine Rotkreuzgemeinschaft: |
- | Die hier genannten Aufgaben obliegen der Einrichtungsleitung und sind durch diese selbst zu veranlassen / umzusetzen. | + | Die hier genannten Aufgaben obliegen der Einrichtungsleitung und sind durch diese selbst zu veranlassen / umzusetzen./ |
- | Eine Möglichkeit zu weitergehenden Einzelfallentscheidungen durch die Einrichtungsleitungen soll eingeräumt | + | Grundsätzlich gilt, dass die Verantwortung und Entscheidung, |
+ | Daraus ergibt sich, dass alle Unterstützungsmaßnahmen ausschließlich in Abstimmung mit der verantwortlichen Einrichtungsleitung erfolgen. | ||
+ | Ferner ist unbedingt auf Eigenschutz der DRK-Mitglieder zu achten und die Vorgaben zur Schutzbekleidung und Ausstattung der eingesetzten Kräfte seitens der Gesundheitsbehörde sind als Mindeststandard verbindlich. | ||
- | Unterstützungsoptionen durch eine Rotkreuzgemeinschaft: | + | Quelle: Rundschreiben des DRK-LV Westfalen-Lippe vom 06.05.2020 |
- | Die hier genannten Aufgaben obliegen der Einrichtungsleitung und sind durch diese selbst zu veranlassen / umzusetzen. | + | |
- | + | ||
- | + | ||
- | Ein von der grundsätzlichen Zulassung von Besuchen im Einzelfall abweichendes ggf. für die gesamte Einrichtung ausgesprochenes Besuchsverbot bedarf einer Zustimmung der WTG-Behörde. | + | |
- | + | ||
- | Unterstützungsoptionen durch eine Rotkreuzgemeinschaft: | + | |
- | Die hier genannten Aufgaben obliegen der Einrichtungsleitung und sind durch diese selbst zu veranlassen / umzusetzen. | + | |
- | + | ||
- | + | ||
- | Grundsätzlich gilt, dass die Verantwortung und Entscheidung welche Maßnahmen in der jeweiligen Einrichtung umgesetzt werden bei der zuständigen Einrichtungsleitung liegt. Diese muss sich mit dem zuständigen Gesundheitsamt abstimmen. | + | |
- | Daraus ergibt sich, dass alle Unterstützungsmaßnahmen ausschließlich in Abstimmung mit der verantwortlichen Einrichtungsleitung erfolgen. | + | |
- | Ferner ist unbedingt auf Eigenschutz der DRK-Mitglieder zu achten und die Vorgaben zur Schutzbekleidung und Ausstattung der eingesetzten Kräfte Seitens der Gesundheitsbehörde als Mindeststandard verbindlich. | + | |