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betrdi:lockerung_besucherregelungen

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.

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betrdi:lockerung_besucherregelungen [2020/05/06 22:14]
brodesser [Der Einsatz des DRK-Betreuungsdienstes hinsichtlich der Lockerung der Besucherregelungen in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW]
betrdi:lockerung_besucherregelungen [2020/05/06 22:30] (aktuell)
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 //Unterstützungsoptionen durch eine Rotkreuzgemeinschaft: \\  //Unterstützungsoptionen durch eine Rotkreuzgemeinschaft: \\ 
 Als Anlage zu dieser Handreichung findet sich eine Tabelle, die exemplarisch alle notwendigen Punkte umfasst und die in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung und dem Gesundheitsamt Verwendung finden kann. \\  Als Anlage zu dieser Handreichung findet sich eine Tabelle, die exemplarisch alle notwendigen Punkte umfasst und die in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung und dem Gesundheitsamt Verwendung finden kann. \\ 
-siehe Anlage „Tabelle zur Besucherregistrierung“//+{{ :betrdi:anlage_tabelle_besucherregistrierung.docx |siehe Anlage „Tabelle zur Besucherregistrierung“}} (DOCX-Vorlage zum Selbstausdruck)//
  
 **7. Erstellung eines Hygiene-/Besucherkonzeptes durch die Einrichtungen unter Einbezug des Beirats der Bewohnerinnen und Bewohner sowie unter Berücksichtigung der RKI Empfehlungen „Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen vom 24.04.2020". Dieses Konzept ist mit den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie ihren Angehörigen zu kommunizieren und spätestens nach drei Wochen der zuständigen WTG-Behörde zur Kenntnis zuzuleiten.** **7. Erstellung eines Hygiene-/Besucherkonzeptes durch die Einrichtungen unter Einbezug des Beirats der Bewohnerinnen und Bewohner sowie unter Berücksichtigung der RKI Empfehlungen „Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen vom 24.04.2020". Dieses Konzept ist mit den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie ihren Angehörigen zu kommunizieren und spätestens nach drei Wochen der zuständigen WTG-Behörde zur Kenntnis zuzuleiten.**
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-Grundsätzlich gilt, dass die Verantwortung und Entscheidung, welche Maßnahmen in der jeweiligen Einrichtung umgesetzt werden bei der zuständigen Einrichtungsleitung liegt. Diese muss sich mit dem zuständigen Gesundheitsamt abstimmen.+Grundsätzlich gilt, dass die Verantwortung und Entscheidung, welche Maßnahmen in der jeweiligen Einrichtung umgesetzt werdenbei der zuständigen Einrichtungsleitung liegt. Diese muss sich mit dem zuständigen Gesundheitsamt abstimmen. \\ 
 Daraus ergibt sich, dass alle Unterstützungsmaßnahmen ausschließlich in Abstimmung mit der verantwortlichen Einrichtungsleitung erfolgen. Daraus ergibt sich, dass alle Unterstützungsmaßnahmen ausschließlich in Abstimmung mit der verantwortlichen Einrichtungsleitung erfolgen.
-Ferner ist unbedingt auf Eigenschutz der DRK-Mitglieder zu achten und die Vorgaben zur Schutzbekleidung und Ausstattung der eingesetzten Kräfte seitens der Gesundheitsbehörde als Mindeststandard verbindlich.+Ferner ist unbedingt auf Eigenschutz der DRK-Mitglieder zu achten und die Vorgaben zur Schutzbekleidung und Ausstattung der eingesetzten Kräfte seitens der Gesundheitsbehörde sind als Mindeststandard verbindlich.
  
- --- Quelle: Rundschreiben des DRK-LV Westfalen-Lippe vom 06.05.2020+Quelle: Rundschreiben des DRK-LV Westfalen-Lippe vom 06.05.2020
  
  
  
betrdi/lockerung_besucherregelungen.1588796079.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/05/06 22:14 (Externe Bearbeitung)