Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.
Beide Seiten, vorherige Überarbeitung Vorherige Überarbeitung Nächste Überarbeitung | Vorherige Überarbeitung Letzte Überarbeitung Beide Seiten, nächste Überarbeitung | ||
fuedi:elvd [2018/02/04 18:23] brodesser [3Organisation] |
fuedi:elvd [2018/09/07 12:32] brodesser [K 01.03] |
||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | ====== Fü 01 ====== | ||
====== Rahmenkonzeption " | ====== Rahmenkonzeption " | ||
Zeile 16: | Zeile 17: | ||
===== 4 Ausbildung ===== | ===== 4 Ausbildung ===== | ||
Zum DRK-Einsatzleiter können nur Personen berufen werden, die folgende Ausbildungen erfolgreich absolviert haben: | Zum DRK-Einsatzleiter können nur Personen berufen werden, die folgende Ausbildungen erfolgreich absolviert haben: | ||
- | • eine abgeschlossene Fachdienstausbildung im Betreuungsdienst oder Sanitätsdienst; | + | * eine abgeschlossene Fachdienstausbildung im Betreuungsdienst oder Sanitätsdienst; |
- | • Führen und Leiten von Rotkreuzgemeinschaften | + | |
- | • Führungskräfteausbildung für Führer/ | + | |
- | • Ausbildung für DRK-Einsatzleiter; | + | |
- | • Teilnahme an den Fortbildungen für DRK-Einsatzleiter, | + | |
Soweit die zuständige Behörde ebenfalls Aus- und Fortbildungen für die ihr benannten Einsatzleitungskräfte anbietet, sind die DRK-Einsatzleiter angehalten, an diesen teilzunehmen. Außerdem sollte die Ausbildung " | Soweit die zuständige Behörde ebenfalls Aus- und Fortbildungen für die ihr benannten Einsatzleitungskräfte anbietet, sind die DRK-Einsatzleiter angehalten, an diesen teilzunehmen. Außerdem sollte die Ausbildung " | ||
Zeile 30: | Zeile 31: | ||
===== 7 Kosten ===== | ===== 7 Kosten ===== | ||
- | Die durch die Vorhaltung der " | + | Die durch die Vorhaltung der " |
Im übrigen richten sich Kostenerstattungen an die DRK-Einsatzleiter nach den entsprechenden Regelungen für die Rotkreuzgemeinschaften. | Im übrigen richten sich Kostenerstattungen an die DRK-Einsatzleiter nach den entsprechenden Regelungen für die Rotkreuzgemeinschaften. | ||