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fuedi:elvd [2018/01/20 09:37]
brodesser
fuedi:elvd [2020/04/11 11:36] (aktuell)
brodesser [Rahmenkonzeption "DRK-Einsatzleiter/in vom Dienst"]
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 +====== Fü 01 ======
 ====== Rahmenkonzeption "DRK-Einsatzleiter/in vom Dienst" ====== ====== Rahmenkonzeption "DRK-Einsatzleiter/in vom Dienst" ======
 +Quelle: DRK-Landesverband Westfalen-Lippe
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 +----
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 ===== 1 Vorbemerkung ===== ===== 1 Vorbemerkung =====
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 ===== 3 Organisation ===== ===== 3 Organisation =====
 +Um das DRK in der Einsatzleitung — als Einsatzleiter oder als Fachberater — vertreten zu können, ist die jederzeitige Verfügbarkeit eines oder mehrerer DRK-Einsatzleiter zwingend erforderlich. Da diese jedoch in der Regel aus dem Ehrenamt kommen werden und auch bei hauptamtlichen Kräften eine Verfügbarkeit "an 365 Tagen rund um die Uhr" nicht gegeben sein kann, ist die Einsatzbereitschaft der DRK-Einsatzleiter dienstplanmäßig zu regeln. Dies kann dadurch geschehen, dass die — zunächst mindestens drei, zukünftig in größerer Anzahl vorhandenen  — in einem Kreis/krsfr. Stadt vorgehaltenen DRK-Einsatzleiter in regelmäßigem (z.B. wöchentlichen oder monatlichen) Turnus dienstbereit sind ("DRK-Einsatzleiter vom Dienst"). Kurzfristige Ausfälle infolge Urlaubs, Krankheit, beruflicher Verhinderung müssen z.B. durch Absprachen untereinander aufgefangen werden. Zu dieser Planung gehört es aber auch, dass die Kreisrotkreuzleitung keine Personen zum "DRK-Einsatzleiter vom Dienst" benennen kann, die dauerhaft außerhalb des Kreisgebietes wohnen oder arbeiten.
  
-Um das DRK in der Einsatzleitung — als Einsatzleiter oder als Fachberater — vertreten zu können, ist die jederzeitige Verfügbarkeit eines oder mehrerer DRK-Einsatzleiter zwingend erforderlich. Da diese jedoch in der Regel aus dem Ehrenamt kommen werden und auch bei hauptamtlichen Kräften eine Verfügbarkeit "an 365 Tagen rund um die Uhr" nicht gegeben sein kann, ist die Einsatzbereitschaft der DRK-Einsatzleiter dienstplanmäßig zu regeln. Dies kann dadurch geschehen, dass die — zunächst mindestens drei, zukünftig in größerer Anzahl vorhandenen  — in einem Kreis/krsfr. Stadt vorgehaltenen DRK-Einsatzleiter in regelmäßigem (z.B. wöchentlichen oder monatlichen) Turnus dienstbereit sind ("DRK-Einsatzleiter vom Dienst"). Kurzfristige Ausfälle infolge Urlaubs, Krankheit, beruflicher Verhinderung müssen z.B. durch Ab-sprachen untereinander aufgefangen werden. Zu dieser Planung gehört es aber auch, dass die Kreisrotkreuzleitung keine Personen zum "DRK-Einsatzleiter vom Dienst" benennen kann, die außerhalb des Kreisgebietes wohnen oder arbeiten. +===== 4 Ausbildung =====
-4 Ausbildung+
 Zum DRK-Einsatzleiter können nur Personen berufen werden, die folgende Ausbildungen erfolgreich absolviert haben: Zum DRK-Einsatzleiter können nur Personen berufen werden, die folgende Ausbildungen erfolgreich absolviert haben:
-eine abgeschlossene Fachdienstausbildung im Betreuungsdienst oder  Sani-tätsdienst; Grundausbildung im jeweils anderen Fachdienst +  * eine abgeschlossene Fachdienstausbildung im Betreuungsdienst oder  Sanitätsdienst; Grundausbildung im jeweils anderen Fachdienst 
-Führen und Leiten von Rotkreuzgemeinschaften +  Führen und Leiten von Rotkreuzgemeinschaften 
-Führungskräfteausbildung für Führer/innen von Einsatzformationen ("Führen im Einsatz I ... IV"); +  Führungskräfteausbildung für Führer/innen von Einsatzformationen ("Führen im Einsatz I ... IV"); 
-Ausbildung für DRK-Einsatzleiter; +  Ausbildung für DRK-Einsatzleiter; 
-Teilnahme an den Fortbildungen für DRK-Einsatzleiter, wobei in einem Zeitraum von drei Jahren mindestens zwei Fortbildungen zu besuchen sind. +  Teilnahme an den Fortbildungen für DRK-Einsatzleiter, wobei in einem Zeitraum von drei Jahren mindestens zwei Fortbildungen zu besuchen sind. 
-Soweit die zuständige Behörde ebenfalls Aus- und Fortbildungen für die ihr benannten Einsatzleitungskräfte anbietet, sind die DRK-Einsatzleiter angehal-ten, an diesen teilzunehmen. Außerdem sollte die Ausbildung "Anlage und Durchführung von Übungen" an der Akademie für Notfallplanung und Zivil-schutz besucht werden. +Soweit die zuständige Behörde ebenfalls Aus- und Fortbildungen für die ihr benannten Einsatzleitungskräfte anbietet, sind die DRK-Einsatzleiter angehalten, an diesen teilzunehmen. Außerdem sollte die Ausbildung "Anlage und Durchführung von Übungen" an der Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz besucht werden. 
-5 Ernennung und Abberufung + 
-Die DRK-Einsatzleiter werden durch die Kreisrotkreuzleitung ernannt und für ihre Aufgaben nach Nr. 6.1 des Führungserlasses durch den Rotkreuzbeauf-tragten der Gefahrenabwehrbehörde benannt. Sie sind durch die jeweiligen Kreisrotkreuzleitungen abzuberufen, wenn sie sich nicht im erforderlichen Ma-ße fortbilden lassen, die notwendigen Rahmenbedingungen nicht mehr erfüllen (Wohn- oder Arbeitsort) oder sich für ihre Aufgabe nicht oder nicht mehr als geeignet erweisen. Für die DRK-Einsatzleiter gilt die allgemeine Altersgrenze der Ordnung der Rotkreuzgemeinschaften für die Tätigkeit in Einsatzformatio-nen des DRK. +===== 5 Ernennung und Abberufung ===== 
-6 Ausstattung +Die DRK-Einsatzleiter werden durch die Kreisrotkreuzleitung ernannt und für ihre Aufgaben nach Nr. 6.1 des Führungserlasses durch den Rotkreuzbeauftragten der Gefahrenabwehrbehörde benannt. Sie sind durch die jeweiligen Kreisrotkreuzleitungen abzuberufen, wenn sie sich nicht im erforderlichen Maße fortbilden lassen, die notwendigen Rahmenbedingungen nicht mehr erfüllen (Wohn- oder Arbeitsort) oder sich für ihre Aufgabe nicht oder nicht mehr als geeignet erweisen. Für die DRK-Einsatzleiter gilt die allgemeine Altersgrenze der Ordnung der Rotkreuzgemeinschaften für die Tätigkeit in Einsatzformationen des DRK. 
-Der Einsatz der DRK-Einsatzleiter wird wesentlich von deren rascher Alar-mierbarkeit und Verfügbarkeit bestimmt. Eine Einbindung in das Alarmie-rungsverfahren der jeweiligen Leitstelle (z.B. FME, DME, Mobiltelefon) ist da-her unabdingbar. Im übrigen müssen die DRK-Einsatzleiter über die erforder-liche Einsatzbekleidung und Körperschutzausstattung verfügen. + 
-7 Kosten +===== 6 Ausstattung ===== 
-Die durch die Vorhaltung der "DRK-Einsatzleiter vom Dienst" für Zwecke der behördlichen Gefahrenabwehr entstehenden Kosten (Abschreibungen für An-schaffungskosten des Mobiltelefons und des Funkmeldeempfängers, laufende Grundgebühren des Mobiltelefons) sind Kosten des Katastrophenschutzes und können damit über den Sachkostenanteil der K-Zuwendung für die Kreisebene bezuschusst werden. Im Einsatzfall entstehende Kosten (Verdienstausfall, Fahrtkosten, Verpflegungskosten etc.) sind Einsatzkosten und mit der anfor-dernden Behörde abzurechnen. +Der Einsatz der DRK-Einsatzleiter wird wesentlich von deren rascher Alarmierbarkeit und Verfügbarkeit bestimmt. Eine Einbindung in das Alarmierungsverfahren der jeweiligen Leitstelle (z.B. FME, DME, Mobiltelefon) ist daher unabdingbar. Im übrigen müssen die DRK-Einsatzleiter über die erforderliche Einsatzbekleidung und Körperschutzausstattung verfügen. 
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 +===== 7 Kosten ===== 
 +Die durch die Vorhaltung der "DRK-Einsatzleiter vom Dienst" für Zwecke der behördlichen Gefahrenabwehr entstehenden Vorhaltekosten (Abschreibungen für Anschaffungskosten des Mobiltelefons und des Funkmeldeempfängers, laufende Grundgebühren des Mobiltelefons) sind Kosten des Katastrophenschutzes und können damit über den Sachkostenanteil der K-Zuwendung für die Kreisebene bezuschusst werden. Im Einsatzfall entstehende Kosten (Verdienstausfall, Fahrtkosten, Verpflegungskosten etc.) sind Einsatzkosten und mit der anfordernden Behörde abzurechnen. 
 Im übrigen richten sich Kostenerstattungen an die DRK-Einsatzleiter nach den entsprechenden Regelungen für die Rotkreuzgemeinschaften.  Im übrigen richten sich Kostenerstattungen an die DRK-Einsatzleiter nach den entsprechenden Regelungen für die Rotkreuzgemeinschaften. 
  
  
fuedi/elvd.1516437446.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/01/20 09:37 von brodesser