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iuk:hausnotruf

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iuk:hausnotruf [2020/04/10 14:53]
brodesser
iuk:hausnotruf [2020/04/10 15:13] (aktuell)
brodesser
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 ===== 2. Ergänzende Empfehlungen zum Schutz der Hausnotrufzentralen / Schutz der Mitarbeiter ===== ===== 2. Ergänzende Empfehlungen zum Schutz der Hausnotrufzentralen / Schutz der Mitarbeiter =====
  
-Was tun, wenn ein/-e Mitarbeiter/-in sich selbst mit Verdacht auf eine Infektion mit dem +**Was tun, wenn ein/-e Mitarbeiter/-in sich selbst mit Verdacht auf eine Infektion mit dem neuen Coronavirus „COVID-19“ oder als bestätigter Fall krankmeldet?** 
-neuen Coronavirus „COVID-19“ oder als bestätigter Fall krankmeldet? +  Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gebeten, auf freiwilliger Basis die Leitung zu informieren, dass es sich um einen Verdacht oder um einen bestätigten Fall von „Coronavirus-Infektion" handelt. 
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gebeten, auf freiwilliger Basis die Leitung zu +  Wir empfehlen dem/der Mitarbeiter/-in im Krankheitsfall: 
-informieren, dass es sich um einen Verdacht oder um einen bestätigten Fall von +    Sie/er bleibt bis zu ihrer/seiner vollständigen Genesung zu Hause 
-„Coronavirus-Infektion" handelt. +    Schwangere, Personen mit chronischen Grunderkrankungen (insbesondere Atemwegserkrankungen), die engen Kontakt mit dem/der erkrankten Mitarbeiter/-in hatten, sollten sich durch einen Arzt oder das Gesundheitsamt beraten lassen 
- Wir empfehlen dem/der Mitarbeiter/-in im Krankheitsfall: +
-Sie/er bleibt bis zu ihrer/seiner vollständigen Genesung zu Hause +
- Schwangere, Personen mit chronischen Grunderkrankungen (insbesondere +
-Atemwegserkrankungen), die engen Kontakt mit dem/der erkrankten Mitarbeiter/-in hatten, +
-sollten sich durch einen Arzt oder das Gesundheitsamt beraten lassen+
 Die Leitung veranlasst: Die Leitung veranlasst:
- Die Ermittlung der Arbeitszeit: wann und wo hat der/die Mitarbeiter/-in zuletzt im Haus +  * Die Ermittlung der Arbeitszeit: wann und wo hat der/die Mitarbeiter/-in zuletzt im Haus gearbeitet? 
-gearbeitet? +  Liegt der letzte Arbeitseinsatz des/der Erkrankten mehr als eine Woche Stunden zurück, müssen keine Sofortreinigungsmaßnahmen veranlasst werden! 
- Liegt der letzte Arbeitseinsatz des/der Erkrankten mehr als eine Woche Stunden zurück, +
-müssen keine Sofortreinigungsmaßnahmen veranlasst werden!+
 Ansonsten gilt: Ansonsten gilt:
- Alle Arbeitsmittel und Flächen des Arbeitsplatzes werden desinfiziert +  * Alle Arbeitsmittel und Flächen des Arbeitsplatzes werden desinfiziert 
- Im Raum werden die Fenster geöffnet+  Im Raum werden die Fenster geöffnet
 Alle Mitarbeiter/-innen sind zusätzlich über hygienisches Verhalten zu informieren: Alle Mitarbeiter/-innen sind zusätzlich über hygienisches Verhalten zu informieren:
- Händehygiene +  * Händehygiene 
- rücksichtsvolles Husten- und Niesverhalten +  rücksichtsvolles Husten- und Niesverhalten 
- Abstand halten +  Abstand halten 
-Was tun, wenn ein/-e Mitarbeiter/-in befürchtet, sich infiziert zu haben, aber noch keine + 
-Symptome aufgetreten sind?+**Was tun, wenn ein/-e Mitarbeiter/-in befürchtet, sich infiziert zu haben, aber noch keine Symptome aufgetreten sind?** 
 Mögliche Gründe für entsprechende Befürchtungen: Mögliche Gründe für entsprechende Befürchtungen:
- Rückkehr aus einem betroffenen Urlaubsland +  * Rückkehr aus einem betroffenen Urlaubsland 
- Ein Familienmitglied, das in häuslicher Gemeinschaft mit dem/der Mitarbeiter/-in lebt, steht +  Ein Familienmitglied, das in häuslicher Gemeinschaft mit dem/der Mitarbeiter/-in lebt, steht unter dem Verdacht einer Infektion oder ist erkrankt 
-unter dem Verdacht einer Infektion oder ist erkrankt +  Der/die Mitarbeiter/-in hatte Kontakt zu einer anderen erkrankten oder unter Verdacht stehenden Person 
- Der/die Mitarbeiter/-in hatte Kontakt zu einer anderen erkrankten oder unter Verdacht +  Der/die Mitarbeiter/-in sollte sich durch einen Arzt oder das Gesundheitsamt beraten lassen 
-stehenden Person +  Die Leitung informiert den/die Mitarbeiter/-in noch einmal über hygienisches Verhalten und hält ihn/sie dazu an, verstärkt darauf zu achten 
- Der/die Mitarbeiter/-in sollte sich durch einen Arzt oder das Gesundheitsamt beraten lassen +  Insbesondere engere Kontakte, wie z. B. Händeschütteln, Umarmungen mit anderen Kolleg/-innen sind zu vermeiden 
- Die Leitung informiert den/die Mitarbeiter/-in noch einmal über hygienisches Verhalten und +  Auch die Teilnahme an Besprechungen und anderen Menschenansammlungen sollten auf ein notwendiges Maß reduziert werden. Bei Auftreten von grippeähnlichen Symptomen ist der/die Mitarbeiter/-in durch die Leitung sofort nach Hause zu schicken und anzuhalten, sich schnellstens in ärztliche Behandlung zu begeben. Die Berechtigung dafür hat die Leitung durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Dadurch kann dieser den/die Arbeitnehmer/-in einseitig von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Bezüge freistellen. 
-hält ihn/sie dazu an, verstärkt darauf zu achten + 
- Insbesondere engere Kontakte, wie z. B. Händeschütteln, Umarmungen mit anderen Kolleg/- +**Was tun, wenn Familienangehörige eines/einer Mitarbeiter/-in am Coronavirus erkranken?** 
-innen sind zu vermeiden +
- Auch die Teilnahme an Besprechungen und anderen Menschenansammlungen sollten auf ein +
-notwendiges Maß reduziert werden. Bei Auftreten von grippeähnlichen Symptomen ist der/die Mitarbeiter/-in durch die Leitung +
-sofort nach Hause zu schicken und anzuhalten, sich schnellstens in ärztliche Behandlung zu +
-begeben. Die Berechtigung dafür hat die Leitung durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers. +
-Dadurch kann dieser den/die Arbeitnehmer/-in einseitig von der Verpflichtung zur +
-Erbringung der Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Bezüge freistellen. +
-Was tun, wenn Familienangehörige eines/einer Mitarbeiter/-in am Coronavirus +
-erkranken?+
 Die Inkubationszeit bei der Coronavirus-Infektion beträgt ca. 14 Tage Die Inkubationszeit bei der Coronavirus-Infektion beträgt ca. 14 Tage
- In dieser Zeit sollte der Mitarbeiter verstärkt auf hygienisches Verhalten achten +  * In dieser Zeit sollte der Mitarbeiter verstärkt auf hygienisches Verhalten achten 
- Enge Kontakte mit anderen Mitarbeitern sind zu vermeiden +  Enge Kontakte mit anderen Mitarbeitern sind zu vermeiden 
- Bei Auftreten von grippeähnlichen Symptomen bei dem/der Mitarbeiter/-in selbst, sollte +  Bei Auftreten von grippeähnlichen Symptomen bei dem/der Mitarbeiter/-in selbst, sollte er/sie zu Hause bleiben und sich direkt in ärztliche Behandlung (nach telefonischer Voranmeldung beim Arzt begeben 
-er/sie zu Hause bleiben und sich direkt in ärztliche Behandlung (nach telefonischer +Die Verhängung einer Quarantäne erfolgt ausschließlich über die zuständige Gesundheitsbehörde. Besonders Risikogruppen wie Schwangere, Personen mit chronischen Grunderkrankungen (insbesondere Atemwegserkrankungen) sollten engen Kontakt mit dem/der Mitarbeiter/-in vermeiden. 
-Voranmeldung beim Arzt begeben + 
-Die Verhängung einer Quarantäne erfolgt ausschließlich über die zuständige +**Was tun, wenn ein/-e Mitarbeiter/-in am Arbeitsplatz typische Grippesymptome bekommt?** 
-Gesundheitsbehörde. + 
-Besonders Risikogruppen wie Schwangere, Personen mit chronischen Grunderkrankungen +Der/die Betroffene wird sofort nach Hause/direkt in ärztliche Behandlung (nach Voranmeldung) geschickt.
-(insbesondere Atemwegserkrankungen) sollten engen Kontakt mit dem/der Mitarbeiter/-in +
-vermeiden. +
-Was tun, wenn ein/-e Mitarbeiter/-in am Arbeitsplatz typische Grippesymptome +
-bekommt? +
-Der/die Betroffene wird sofort nach Hause/direkt in ärztliche Behandlung (nach +
-Voranmeldung) geschickt.+
 Wir empfehlen dem Mitarbeiter im Krankheitsfall: Wir empfehlen dem Mitarbeiter im Krankheitsfall:
- Der/die Mitarbeiter/-in bleibt bis zu seiner vollständigen Genesung zu Hause +  *  Der/die Mitarbeiter/-in bleibt bis zu seiner vollständigen Genesung zu Hause 
- Schwangere, Personen mit chronischen Grunderkrankungen (insbesondere +   Schwangere, Personen mit chronischen Grunderkrankungen (insbesondere Atemwegserkrankungen), die engen Kontakt mit dem erkrankten Mitarbeiter hatten, sollten sich durch einen Arzt oder das Gesundheitsamt beraten lassen. 
-Atemwegserkrankungen), die engen Kontakt mit dem erkrankten Mitarbeiter hatten, sollten +
-sich durch einen Arzt oder das Gesundheitsamt beraten lassen.+
 Die Führungskraft veranlasst: Die Führungskraft veranlasst:
- Am Arbeitsplatz werden alle Arbeitsmittel und Flächen desinfiziert +  *  Am Arbeitsplatz werden alle Arbeitsmittel und Flächen desinfiziert 
-Alle Kolleginnen sind zusätzlich über hygienisches Verhalten zu informieren: +  Alle Kolleginnen sind zusätzlich über hygienisches Verhalten zu informieren: 
- Händehygiene +    Händehygiene 
- rücksichtsvolles Husten- und Niesverhalten +    rücksichtsvolles Husten- und Niesverhalten 
- Abstand haltenWie lange dauert die Inkubationszeit? +    Abstand halten 
-Die Zeit von der Ansteckung mit dem Coronavirus bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt ca. 14 +  
-Tage. +**Wie lange dauert die Inkubationszeit?** 
-Welche Personengruppen sind einem besonderen Risiko ausgesetzt? + 
-Ein erhöhtes Risiko besteht insbesondere bei älteren und (chronisch) kranken Personen. +Die Zeit von der Ansteckung mit dem Coronavirus bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt ca. 14 Tage. 
-Mitarbeiter/-innen aus den genannten Personengruppen, die engen Kontakt mit einem/einer + 
-erkrankten Mitarbeiter/-in hatten, sollten sich durch einen Arzt oder das Gesundheitsamt beraten +**Welche Personengruppen sind einem besonderen Risiko ausgesetzt?** 
-lassen. Sofern bei einem Familienangehörigen eines/einer Kollegen/-in eine Erkrankung vorliegt, + 
-sollte enger Kontakt mit diesem/dieser Mitarbeiter/-in vermieden werden. +Ein erhöhtes Risiko besteht insbesondere bei älteren und (chronisch) kranken Personen. Mitarbeiter/-innen aus den genannten Personengruppen, die engen Kontakt mit einem/einer erkrankten Mitarbeiter/-in hatten, sollten sich durch einen Arzt oder das Gesundheitsamt beraten lassen. Sofern bei einem Familienangehörigen eines/einer Kollegen/-in eine Erkrankung vorliegt, sollte enger Kontakt mit diesem/dieser Mitarbeiter/-in vermieden werden. 
-Was tun, wenn ich als Ersthelfer/-in im Rahmen einer Erste-Hilfe-Maßnahme zufällig mit + 
-einem/einer Erkrankten in Kontakt gerate? +**Was tun, wenn ich als Ersthelfer/-in im Rahmen einer Erste-Hilfe-Maßnahme zufällig mit einem/einer Erkrankten in Kontakt gerate?** 
-Ersthelfer/-innen, die ausnahmsweise Kontakt zu Personen mit Grippesymptomen hatten und + 
-später evtl. selbst entsprechende Symptome aufweisen, sollten in diesem Fall unverzüglich den +Ersthelfer/-innen, die ausnahmsweise Kontakt zu Personen mit Grippesymptomen hatten und später evtl. selbst entsprechende Symptome aufweisen, sollten in diesem Fall unverzüglich den Hausarzt aufsuchen und Ihre Leitung informieren. 
-Hausarzt aufsuchen und Ihre Leitung informieren. +Ferner bitten wir Sie, Personen mit Symptomen, mit denen Sie über die Erste-Hilfe-Versorgung oder Beratung im Hause in Kontakt kamen oder kommen, an den Hausarzt zu verweisen. 
-Ferner bitten wir Sie, Personen mit Symptomen, mit denen Sie über die Erste-Hilfe-Versorgung +Insbesondere bitten wir Sie bei Kontakt mit Kollegen/-innen mit Symptomen auf die Einhaltung von Hygienemaßnahmen zu achten: 
-oder Beratung im Hause in Kontakt kamen oder kommen, an den Hausarzt zu verweisen +  Verwenden Sie Einmalhandschuhe 
-Insbesondere bitten wir Sie bei Kontakt mit Kollegen/-innen mit Symptomen auf die Einhaltung +  Stets gründliches Händewaschen mit desinfizierendem Mittel (mittels Seife oder Desinfektionsspender) nach jeder Behandlung 
-von Hygienemaßnahmen zu achten: +  Zur Notfallbeatmung bitte Notfallbeatmungsmasken oder -tücher verwenden 
- Verwenden Sie Einmalhandschuhe + 
- Stets gründliches Händewaschen mit desinfizierendem Mittel (mittels Seife oder +**Wie gelangen die Führungskräfte an die zum Schutz der Mitarbeiter/-innen notwendigen Informationen?** 
-Desinfektionsspender) nach jeder Behandlung +
- Zur Notfallbeatmung bitte Notfallbeatmungsmasken oder -tücher verwenden +
-Wie gelangen die Führungskräfte an die zum Schutz der Mitarbeiter/-innen notwendigen +
-Informationen?+
 Verhalten bei Rückkehr aus dem Urlaub Verhalten bei Rückkehr aus dem Urlaub
- Bei einer Pandemie gilt: Grundsätzlich ist jedes Land auf der Welt betroffen. Allerdings gibt es +  * Bei einer Pandemie gilt: Grundsätzlich ist jedes Land auf der Welt betroffen. Allerdings gibt es häufig einzelne Länder, die besonders gefährdet sind. In Deutschland gibt generell das Auswärtige Amt Reisehinweise für Bürger/-innen. 
-häufig einzelne Länder, die besonders gefährdet sind. In Deutschland gibt generell das +  Zum Schutz unserer Mitarbeiter/-innen, insbesondere von Mitarbeitern/-innen, die gerade aus dem Urlaub zurückgekommen sind, ist hygienisches Verhalten einzufordern. Entsprechend werden Leitungen gebeten, Urlaubsrückkehrer erneut auf hygienisches Verhalten hinzuweisen. 
-Auswärtige Amt Reisehinweise für Bürger/-innen. + 
- Zum Schutz unserer Mitarbeiter/-innen, insbesondere von Mitarbeitern/-innen, die gerade +**Darf die/der Vorgesetzte nach der Erkrankung/Diagnose fragen?** 
-aus dem Urlaub zurückgekommen sind, ist hygienisches Verhalten einzufordern. + 
-Entsprechend werden Leitungen gebeten, Urlaubsrückkehrer erneut auf hygienisches +  Grundsätzlich darf eine Frage nach der Erkrankung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin vom Arbeitgeber nicht gestellt werden. Sollte dies doch geschehen, muss der/die Mitarbeiter/-in diese Frage nicht beantworten. Daher basiert unser Meldesystem maßgeblich auf der freiwilligen Information durch den/die Mitarbeiter/-in an die jeweilige Leitung. 
-Verhalten hinzuweisen. +  * Bei einer noch schwerwiegenderen Pandemie besteht jedoch auch rechtlich die Möglichkeit – im Rahmen der Interessenabwägung zum Schutz der übrigen Kollegen/-innen – eine Negativauskunft vom Mitarbeiter zu erfragen. 
-Darf die/der Vorgesetzte nach der Erkrankung/Diagnose fragen? + 
- Grundsätzlich darf eine Frage nach der Erkrankung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin +**Muss die Leitung das Team unverzüglich informieren?** 
-vom Arbeitgeber nicht gestellt werden. Sollte dies doch geschehen, muss der/die + 
-Mitarbeiter/-in diese Frage nicht beantworten. Daher basiert unser Meldesystem maßgeblich +Im Sinne der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sollte die Leitung Ihr Team von einem Krankheitsfall zügig informieren. Die Information sollte sachlich, ruhig und mit Augenmaß erfolgen, um panische Reaktionen zu vermeiden. Zu beachten sind hierzu die oben beschriebenen Verhaltensregeln in Krankheits- oder Verdachtsfall. 
-auf der freiwilligen + 
- Information durch den/die Mitarbeiter/-in an die jeweilige Leitung. Bei einer noch schwerwiegenderen Pandemie besteht jedoch auch rechtlich dieMöglichkeit  +**Wen muss die Leitung noch zusätzlich informieren?** 
-im Rahmen der Interessenabwägung zum Schutz der übrigen Kollegen/-innen – eine +  Geschäftsführer 
-Negativauskunft vom Mitarbeiter zu erfragen. +  Gesundheitsamt
-Muss die Leitung das Team unverzüglich informieren? +
-Im Sinne der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sollte die Leitung Ihr Team von einem +
-Krankheitsfall zügig informieren. Die Information sollte sachlich, ruhig und mit Augenmaß +
-erfolgen, um panische Reaktionen zu vermeiden. Zu beachten sind hierzu die oben +
-beschriebenen Verhaltensregeln in Krankheits- oder Verdachtsfall. +
-Wen muss die Leitung noch zusätzlich informieren? +
- Geschäftsführer +
- Gesundheitsamt+
 Bei jedem Krankheits- und Verdachtsfall gilt: Bei jedem Krankheits- und Verdachtsfall gilt:
- Die Leitung informiert die Personalabteilung bzw. gibt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung +  * Die Leitung informiert die Personalabteilung bzw. gibt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Personalabteilung weiter. 
-an die Personalabteilung weiter. +  Die Leitung informiert, so vorhanden, eine/-n Pandemiekoordinator/-in, welche/-r die Krankheitsfälle erfasst und ggf. an das Gesundheitsamt weitermeldet. 
- Die Leitung informiert, so vorhanden, eine/-n Pandemiekoordinator/-in, welche/-r die +  
-Krankheitsfälle erfasst und ggf. an das Gesundheitsamt weitermeldet. +**Verzichten wir jetzt auf das Händeschütteln?** 
-Verzichten wir jetzt auf das Händeschütteln? + 
-Derzeit wird dazu geraten, auf ein Händeschütteln zu verzichten. Wir weisen darauf hin, dass die +Derzeit wird dazu geraten, auf ein Händeschütteln zu verzichten. Wir weisen darauf hin, dass die Einhaltung der vorgestellten Hygienemaßnahmen unabdingbar ist. 
-Einhaltung der vorgestellten Hygienemaßnahmen unabdingbar ist. + 
-Können geplante Veranstaltungen durchgeführt werden? +**Können geplante Veranstaltungen durchgeführt werden?** 
-Die Entscheidung zur Durchführung oder Absage von Veranstaltungen wird vom Arbeitgeber + 
-getroffen. +Die Entscheidung zur Durchführung oder Absage von Veranstaltungen wird vom Arbeitgeber getroffen. 
-Wird eine Impfung zum Schutz vor der neuen Coronavirus-Infektion angeboten? + 
-Derzeit gibt es noch keinen getesteten ImpfstoffMögliche Fragen für einen Pandemieplan einer Hausnotrufzentrale+**Wird eine Impfung zum Schutz vor der neuen Coronavirus-Infektion angeboten?** 
 + 
 +Derzeit gibt es noch keinen getesteten Impfstoff 
 + 
 +**Mögliche Fragen für einen Pandemieplan einer Hausnotrufzentrale** 
 Vorbereitende Maßnahmen: Vorbereitende Maßnahmen:
-Um für den Fall eines überdimensionalen Anstiegs an SARS-CoV-2-lnfektionen im HausNotRuf +Um für den Fall eines überdimensionalen Anstiegs an SARS-CoV-2-lnfektionen im HausNotRuf gerüstet zu sein, müssen eine Vielzahl von Fragen beantwortet, bzw. vorbereitenden Maßnahmen getroffen werden: 
-gerüstet zu sein, müssen eine Vielzahl von Fragen beantwortet, bzw. vorbereitenden +  Wer, außer den Zentralist/-innen beherrscht die Arbeit an der HNR-Zentrale? 
-Maßnahmen getroffen werden: +  Wer kann die HNR Zentralist/-innen mit welchen Tätigkeiten entlasten, so dass die Anzahl der Notrufbearbeiter/-innen pro Schicht reduziert werden kann? 
- Wer, außer den Zentralist/-innen beherrscht die Arbeit an der HNR-Zentrale? +  Wer muss noch in die entsprechenden Arbeitsabläufe eingearbeitet werden? Müssen die Anlernkräfte von Anfang an alleine arbeiten? Um den Anlernkräften die anfängliche Unsicherheit zu nehmen, arbeiten sie ab Pandemiestufe 1 so lange es möglich ist in 2er Teams. D.h. es arbeiten immer zwei Anlernkräfte in einer Schicht zusammen, um fehlende Schnelligkeit und aufkommende Unsicherheiten auszugleichen.
- Wer kann die HNR Zentralist/-innen mit welchen Tätigkeiten entlasten, so dass die Anzahl +
-der Notrufbearbeiter/-innen pro Schicht reduziert werden kann? +
- Wer muss noch in die entsprechenden Arbeitsabläufe eingearbeitet werden? +
-Müssen die Anlernkräfte von Anfang an alleine arbeiten? +
-Um den Anlernkräften die anfängliche Unsicherheit zu nehmen, arbeiten sie ab Pandemiestufe 1 so +
-lange es möglich ist in 2er Teams. D.h. es arbeiten immer zwei Anlernkräfte in einer Schicht +
-zusammen, um fehlende Schnelligkeit und aufkommende Unsicherheiten auszugleichen.+
iuk/hausnotruf.1586523208.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/04/10 14:53 von brodesser