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Quelle: Bundesverband Hausnotruf
Bitte machen Sie sich regelmäßig mit der Lage in Ihrem Einsatzgebiet vertraut.
Bitte wenden Sie die folgenden Schlüsselfragen an:
Wenn die Frage 1 UND 2 und/oder 3 mit „JA“ beantwortet werden, dann den Rettungsdienst wegen möglicher Infektionsgefahr informieren. Bei Bedarf wird der Schlüssel durch den Einsatzdienst zur Wohnung gebracht.
Bitte wenden Sie die folgenden Schlüsselfragen an (siehe oben).Wenn die Frage 1 UND 2 und/oder 3 mit „JA“ beantwortet werden, dann den Rettungsdienst wegen möglicher Infektionsgefahr informieren. Bei Bedarf wird der Schlüssel durch den Einsatzdienst zur Wohnung gebracht.
Die Bezugsperson wird über den Einsatz informiert. Da für die Bezugsperson Infektionsgefahr bestehen kann, erfolgt der Hinweis auf die besondere Situation der Quarantäne. Lehnt die Bezugsperson die Hilfeleistung ab, wird die Kette der Bezugspersonen weiter abgearbeitet.
Hinweis an den Einsatzdienst, die Wohnung nicht zu betreten. Die Notrufzentrale informiert den Rettungsdienst wegen Infektionsgefahr. Einsatzdienst bringt nur den Schlüssel.
Durch die qualifizierte Anrufannahme in der Hausnotrufzentrale wird möglichst bereits dort abgeklärt, ob ein Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus besteht. Ziel ist es, die Wahrscheinlichkeit, dass der Einsatzdienst auf einen HNR-Kunden mit COVID-19-Symptomen trifft, zu reduzieren. Aus diesem Grund ist die Ausstattung der HNR-Einsatzdienste mit spezieller Schutzkleidung derzeit nicht vorgesehen.
Bitte wenden Sie die folgenden Schlüsselfragen an (siehe oben). Wenn die Frage 1 UND 2 und/oder 3 mit „JA“ beantwortet werden, dann bitte über die HNR-Zentrale den Rettungsdienst wegen möglicher Infektionsgefahr informieren. Wenn möglich, halten Sie einen Mindestabstand von 2 Metern zu dem HNR-Kunden. Sorgen Sie nach Möglichkeit für eine Belüftung des Raums. Warten Sie in der Wohnung, bis der Rettungsdienst eintrifft und folgen Sie deren Anweisungen.
Was tun, wenn ein/-e Mitarbeiter/-in sich selbst mit Verdacht auf eine Infektion mit dem neuen Coronavirus „COVID-19“ oder als bestätigter Fall krankmeldet?
Die Leitung veranlasst:
Ansonsten gilt:
Alle Mitarbeiter/-innen sind zusätzlich über hygienisches Verhalten zu informieren:
Was tun, wenn ein/-e Mitarbeiter/-in befürchtet, sich infiziert zu haben, aber noch keine Symptome aufgetreten sind?
Mögliche Gründe für entsprechende Befürchtungen:
Was tun, wenn Familienangehörige eines/einer Mitarbeiter/-in am Coronavirus erkranken?
Die Inkubationszeit bei der Coronavirus-Infektion beträgt ca. 14 Tage
Die Verhängung einer Quarantäne erfolgt ausschließlich über die zuständige Gesundheitsbehörde. Besonders Risikogruppen wie Schwangere, Personen mit chronischen Grunderkrankungen (insbesondere Atemwegserkrankungen) sollten engen Kontakt mit dem/der Mitarbeiter/-in vermeiden.
Was tun, wenn ein/-e Mitarbeiter/-in am Arbeitsplatz typische Grippesymptome bekommt?
Der/die Betroffene wird sofort nach Hause/direkt in ärztliche Behandlung (nach Voranmeldung) geschickt. Wir empfehlen dem Mitarbeiter im Krankheitsfall:
Die Führungskraft veranlasst:
Wie lange dauert die Inkubationszeit?
Die Zeit von der Ansteckung mit dem Coronavirus bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt ca. 14 Tage.
Welche Personengruppen sind einem besonderen Risiko ausgesetzt?
Ein erhöhtes Risiko besteht insbesondere bei älteren und (chronisch) kranken Personen. Mitarbeiter/-innen aus den genannten Personengruppen, die engen Kontakt mit einem/einer erkrankten Mitarbeiter/-in hatten, sollten sich durch einen Arzt oder das Gesundheitsamt beraten lassen. Sofern bei einem Familienangehörigen eines/einer Kollegen/-in eine Erkrankung vorliegt, sollte enger Kontakt mit diesem/dieser Mitarbeiter/-in vermieden werden.
Was tun, wenn ich als Ersthelfer/-in im Rahmen einer Erste-Hilfe-Maßnahme zufällig mit einem/einer Erkrankten in Kontakt gerate?
Ersthelfer/-innen, die ausnahmsweise Kontakt zu Personen mit Grippesymptomen hatten und später evtl. selbst entsprechende Symptome aufweisen, sollten in diesem Fall unverzüglich den Hausarzt aufsuchen und Ihre Leitung informieren. Ferner bitten wir Sie, Personen mit Symptomen, mit denen Sie über die Erste-Hilfe-Versorgung oder Beratung im Hause in Kontakt kamen oder kommen, an den Hausarzt zu verweisen Insbesondere bitten wir Sie bei Kontakt mit Kollegen/-innen mit Symptomen auf die Einhaltung von Hygienemaßnahmen zu achten: Verwenden Sie Einmalhandschuhe Stets gründliches Händewaschen mit desinfizierendem Mittel (mittels Seife oder Desinfektionsspender) nach jeder Behandlung Zur Notfallbeatmung bitte Notfallbeatmungsmasken oder -tücher verwenden Wie gelangen die Führungskräfte an die zum Schutz der Mitarbeiter/-innen notwendigen Informationen? Verhalten bei Rückkehr aus dem Urlaub Bei einer Pandemie gilt: Grundsätzlich ist jedes Land auf der Welt betroffen. Allerdings gibt es häufig einzelne Länder, die besonders gefährdet sind. In Deutschland gibt generell das Auswärtige Amt Reisehinweise für Bürger/-innen. Zum Schutz unserer Mitarbeiter/-innen, insbesondere von Mitarbeitern/-innen, die gerade aus dem Urlaub zurückgekommen sind, ist hygienisches Verhalten einzufordern. Entsprechend werden Leitungen gebeten, Urlaubsrückkehrer erneut auf hygienisches Verhalten hinzuweisen. Darf die/der Vorgesetzte nach der Erkrankung/Diagnose fragen? Grundsätzlich darf eine Frage nach der Erkrankung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin vom Arbeitgeber nicht gestellt werden. Sollte dies doch geschehen, muss der/die Mitarbeiter/-in diese Frage nicht beantworten. Daher basiert unser Meldesystem maßgeblich auf der freiwilligen Information durch den/die Mitarbeiter/-in an die jeweilige Leitung. Bei einer noch schwerwiegenderen Pandemie besteht jedoch auch rechtlich dieMöglichkeit – im Rahmen der Interessenabwägung zum Schutz der übrigen Kollegen/-innen – eine Negativauskunft vom Mitarbeiter zu erfragen. Muss die Leitung das Team unverzüglich informieren? Im Sinne der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sollte die Leitung Ihr Team von einem Krankheitsfall zügig informieren. Die Information sollte sachlich, ruhig und mit Augenmaß erfolgen, um panische Reaktionen zu vermeiden. Zu beachten sind hierzu die oben beschriebenen Verhaltensregeln in Krankheits- oder Verdachtsfall. Wen muss die Leitung noch zusätzlich informieren? Geschäftsführer Gesundheitsamt Bei jedem Krankheits- und Verdachtsfall gilt: Die Leitung informiert die Personalabteilung bzw. gibt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Personalabteilung weiter. Die Leitung informiert, so vorhanden, eine/-n Pandemiekoordinator/-in, welche/-r die Krankheitsfälle erfasst und ggf. an das Gesundheitsamt weitermeldet. Verzichten wir jetzt auf das Händeschütteln? Derzeit wird dazu geraten, auf ein Händeschütteln zu verzichten. Wir weisen darauf hin, dass die Einhaltung der vorgestellten Hygienemaßnahmen unabdingbar ist. Können geplante Veranstaltungen durchgeführt werden? Die Entscheidung zur Durchführung oder Absage von Veranstaltungen wird vom Arbeitgeber getroffen. Wird eine Impfung zum Schutz vor der neuen Coronavirus-Infektion angeboten? Derzeit gibt es noch keinen getesteten ImpfstoffMögliche Fragen für einen Pandemieplan einer Hausnotrufzentrale Vorbereitende Maßnahmen: Um für den Fall eines überdimensionalen Anstiegs an SARS-CoV-2-lnfektionen im HausNotRuf gerüstet zu sein, müssen eine Vielzahl von Fragen beantwortet, bzw. vorbereitenden Maßnahmen getroffen werden: Wer, außer den Zentralist/-innen beherrscht die Arbeit an der HNR-Zentrale? Wer kann die HNR Zentralist/-innen mit welchen Tätigkeiten entlasten, so dass die Anzahl der Notrufbearbeiter/-innen pro Schicht reduziert werden kann? Wer muss noch in die entsprechenden Arbeitsabläufe eingearbeitet werden? Müssen die Anlernkräfte von Anfang an alleine arbeiten? Um den Anlernkräften die anfängliche Unsicherheit zu nehmen, arbeiten sie ab Pandemiestufe 1 so lange es möglich ist in 2er Teams. D.h. es arbeiten immer zwei Anlernkräfte in einer Schicht zusammen, um fehlende Schnelligkeit und aufkommende Unsicherheiten auszugleichen.