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iuk:hausnotruf

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.

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iuk:hausnotruf [2020/04/10 15:09]
brodesser
iuk:hausnotruf [2020/04/10 15:13] (aktuell)
brodesser
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 ===== 2. Ergänzende Empfehlungen zum Schutz der Hausnotrufzentralen / Schutz der Mitarbeiter ===== ===== 2. Ergänzende Empfehlungen zum Schutz der Hausnotrufzentralen / Schutz der Mitarbeiter =====
  
-Was tun, wenn ein/-e Mitarbeiter/-in sich selbst mit Verdacht auf eine Infektion mit dem neuen Coronavirus „COVID-19“ oder als bestätigter Fall krankmeldet?+**Was tun, wenn ein/-e Mitarbeiter/-in sich selbst mit Verdacht auf eine Infektion mit dem neuen Coronavirus „COVID-19“ oder als bestätigter Fall krankmeldet?**
   * Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gebeten, auf freiwilliger Basis die Leitung zu informieren, dass es sich um einen Verdacht oder um einen bestätigten Fall von „Coronavirus-Infektion" handelt.   * Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gebeten, auf freiwilliger Basis die Leitung zu informieren, dass es sich um einen Verdacht oder um einen bestätigten Fall von „Coronavirus-Infektion" handelt.
   * Wir empfehlen dem/der Mitarbeiter/-in im Krankheitsfall:   * Wir empfehlen dem/der Mitarbeiter/-in im Krankheitsfall:
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   * Abstand halten   * Abstand halten
  
-Was tun, wenn ein/-e Mitarbeiter/-in befürchtet, sich infiziert zu haben, aber noch keine Symptome aufgetreten sind?+**Was tun, wenn ein/-e Mitarbeiter/-in befürchtet, sich infiziert zu haben, aber noch keine Symptome aufgetreten sind?**
  
 Mögliche Gründe für entsprechende Befürchtungen: Mögliche Gründe für entsprechende Befürchtungen:
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   * Auch die Teilnahme an Besprechungen und anderen Menschenansammlungen sollten auf ein notwendiges Maß reduziert werden. Bei Auftreten von grippeähnlichen Symptomen ist der/die Mitarbeiter/-in durch die Leitung sofort nach Hause zu schicken und anzuhalten, sich schnellstens in ärztliche Behandlung zu begeben. Die Berechtigung dafür hat die Leitung durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Dadurch kann dieser den/die Arbeitnehmer/-in einseitig von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Bezüge freistellen.   * Auch die Teilnahme an Besprechungen und anderen Menschenansammlungen sollten auf ein notwendiges Maß reduziert werden. Bei Auftreten von grippeähnlichen Symptomen ist der/die Mitarbeiter/-in durch die Leitung sofort nach Hause zu schicken und anzuhalten, sich schnellstens in ärztliche Behandlung zu begeben. Die Berechtigung dafür hat die Leitung durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Dadurch kann dieser den/die Arbeitnehmer/-in einseitig von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Bezüge freistellen.
  
-Was tun, wenn Familienangehörige eines/einer Mitarbeiter/-in am Coronavirus +**Was tun, wenn Familienangehörige eines/einer Mitarbeiter/-in am Coronavirus erkranken?**
-erkranken?+
  
 Die Inkubationszeit bei der Coronavirus-Infektion beträgt ca. 14 Tage Die Inkubationszeit bei der Coronavirus-Infektion beträgt ca. 14 Tage
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 Die Verhängung einer Quarantäne erfolgt ausschließlich über die zuständige Gesundheitsbehörde. Besonders Risikogruppen wie Schwangere, Personen mit chronischen Grunderkrankungen (insbesondere Atemwegserkrankungen) sollten engen Kontakt mit dem/der Mitarbeiter/-in vermeiden. Die Verhängung einer Quarantäne erfolgt ausschließlich über die zuständige Gesundheitsbehörde. Besonders Risikogruppen wie Schwangere, Personen mit chronischen Grunderkrankungen (insbesondere Atemwegserkrankungen) sollten engen Kontakt mit dem/der Mitarbeiter/-in vermeiden.
  
-Was tun, wenn ein/-e Mitarbeiter/-in am Arbeitsplatz typische Grippesymptome bekommt?+**Was tun, wenn ein/-e Mitarbeiter/-in am Arbeitsplatz typische Grippesymptome bekommt?**
  
 Der/die Betroffene wird sofort nach Hause/direkt in ärztliche Behandlung (nach Voranmeldung) geschickt. Der/die Betroffene wird sofort nach Hause/direkt in ärztliche Behandlung (nach Voranmeldung) geschickt.
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     * Abstand halten     * Abstand halten
    
-Wie lange dauert die Inkubationszeit?+**Wie lange dauert die Inkubationszeit?**
  
 Die Zeit von der Ansteckung mit dem Coronavirus bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt ca. 14 Tage. Die Zeit von der Ansteckung mit dem Coronavirus bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt ca. 14 Tage.
  
-Welche Personengruppen sind einem besonderen Risiko ausgesetzt? +**Welche Personengruppen sind einem besonderen Risiko ausgesetzt?**
  
 Ein erhöhtes Risiko besteht insbesondere bei älteren und (chronisch) kranken Personen. Mitarbeiter/-innen aus den genannten Personengruppen, die engen Kontakt mit einem/einer erkrankten Mitarbeiter/-in hatten, sollten sich durch einen Arzt oder das Gesundheitsamt beraten lassen. Sofern bei einem Familienangehörigen eines/einer Kollegen/-in eine Erkrankung vorliegt, sollte enger Kontakt mit diesem/dieser Mitarbeiter/-in vermieden werden. Ein erhöhtes Risiko besteht insbesondere bei älteren und (chronisch) kranken Personen. Mitarbeiter/-innen aus den genannten Personengruppen, die engen Kontakt mit einem/einer erkrankten Mitarbeiter/-in hatten, sollten sich durch einen Arzt oder das Gesundheitsamt beraten lassen. Sofern bei einem Familienangehörigen eines/einer Kollegen/-in eine Erkrankung vorliegt, sollte enger Kontakt mit diesem/dieser Mitarbeiter/-in vermieden werden.
  
-Was tun, wenn ich als Ersthelfer/-in im Rahmen einer Erste-Hilfe-Maßnahme zufällig mit einem/einer Erkrankten in Kontakt gerate?+**Was tun, wenn ich als Ersthelfer/-in im Rahmen einer Erste-Hilfe-Maßnahme zufällig mit einem/einer Erkrankten in Kontakt gerate?**
  
 Ersthelfer/-innen, die ausnahmsweise Kontakt zu Personen mit Grippesymptomen hatten und später evtl. selbst entsprechende Symptome aufweisen, sollten in diesem Fall unverzüglich den Hausarzt aufsuchen und Ihre Leitung informieren. Ersthelfer/-innen, die ausnahmsweise Kontakt zu Personen mit Grippesymptomen hatten und später evtl. selbst entsprechende Symptome aufweisen, sollten in diesem Fall unverzüglich den Hausarzt aufsuchen und Ihre Leitung informieren.
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   * Zur Notfallbeatmung bitte Notfallbeatmungsmasken oder -tücher verwenden   * Zur Notfallbeatmung bitte Notfallbeatmungsmasken oder -tücher verwenden
  
-Wie gelangen die Führungskräfte an die zum Schutz der Mitarbeiter/-innen notwendigen Informationen?+**Wie gelangen die Führungskräfte an die zum Schutz der Mitarbeiter/-innen notwendigen Informationen?**
  
 Verhalten bei Rückkehr aus dem Urlaub Verhalten bei Rückkehr aus dem Urlaub
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   * Zum Schutz unserer Mitarbeiter/-innen, insbesondere von Mitarbeitern/-innen, die gerade aus dem Urlaub zurückgekommen sind, ist hygienisches Verhalten einzufordern. Entsprechend werden Leitungen gebeten, Urlaubsrückkehrer erneut auf hygienisches Verhalten hinzuweisen.   * Zum Schutz unserer Mitarbeiter/-innen, insbesondere von Mitarbeitern/-innen, die gerade aus dem Urlaub zurückgekommen sind, ist hygienisches Verhalten einzufordern. Entsprechend werden Leitungen gebeten, Urlaubsrückkehrer erneut auf hygienisches Verhalten hinzuweisen.
  
-Darf die/der Vorgesetzte nach der Erkrankung/Diagnose fragen?+**Darf die/der Vorgesetzte nach der Erkrankung/Diagnose fragen?**
  
   * Grundsätzlich darf eine Frage nach der Erkrankung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin vom Arbeitgeber nicht gestellt werden. Sollte dies doch geschehen, muss der/die Mitarbeiter/-in diese Frage nicht beantworten. Daher basiert unser Meldesystem maßgeblich auf der freiwilligen Information durch den/die Mitarbeiter/-in an die jeweilige Leitung.   * Grundsätzlich darf eine Frage nach der Erkrankung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin vom Arbeitgeber nicht gestellt werden. Sollte dies doch geschehen, muss der/die Mitarbeiter/-in diese Frage nicht beantworten. Daher basiert unser Meldesystem maßgeblich auf der freiwilligen Information durch den/die Mitarbeiter/-in an die jeweilige Leitung.
   * Bei einer noch schwerwiegenderen Pandemie besteht jedoch auch rechtlich die Möglichkeit – im Rahmen der Interessenabwägung zum Schutz der übrigen Kollegen/-innen – eine Negativauskunft vom Mitarbeiter zu erfragen.   * Bei einer noch schwerwiegenderen Pandemie besteht jedoch auch rechtlich die Möglichkeit – im Rahmen der Interessenabwägung zum Schutz der übrigen Kollegen/-innen – eine Negativauskunft vom Mitarbeiter zu erfragen.
  
-Muss die Leitung das Team unverzüglich informieren?+**Muss die Leitung das Team unverzüglich informieren?**
  
 Im Sinne der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sollte die Leitung Ihr Team von einem Krankheitsfall zügig informieren. Die Information sollte sachlich, ruhig und mit Augenmaß erfolgen, um panische Reaktionen zu vermeiden. Zu beachten sind hierzu die oben beschriebenen Verhaltensregeln in Krankheits- oder Verdachtsfall. Im Sinne der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sollte die Leitung Ihr Team von einem Krankheitsfall zügig informieren. Die Information sollte sachlich, ruhig und mit Augenmaß erfolgen, um panische Reaktionen zu vermeiden. Zu beachten sind hierzu die oben beschriebenen Verhaltensregeln in Krankheits- oder Verdachtsfall.
  
-Wen muss die Leitung noch zusätzlich informieren?+**Wen muss die Leitung noch zusätzlich informieren?**
   * Geschäftsführer   * Geschäftsführer
   * Gesundheitsamt   * Gesundheitsamt
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   * Die Leitung informiert, so vorhanden, eine/-n Pandemiekoordinator/-in, welche/-r die Krankheitsfälle erfasst und ggf. an das Gesundheitsamt weitermeldet.   * Die Leitung informiert, so vorhanden, eine/-n Pandemiekoordinator/-in, welche/-r die Krankheitsfälle erfasst und ggf. an das Gesundheitsamt weitermeldet.
    
-Verzichten wir jetzt auf das Händeschütteln?+**Verzichten wir jetzt auf das Händeschütteln?**
  
 Derzeit wird dazu geraten, auf ein Händeschütteln zu verzichten. Wir weisen darauf hin, dass die Einhaltung der vorgestellten Hygienemaßnahmen unabdingbar ist. Derzeit wird dazu geraten, auf ein Händeschütteln zu verzichten. Wir weisen darauf hin, dass die Einhaltung der vorgestellten Hygienemaßnahmen unabdingbar ist.
  
-Können geplante Veranstaltungen durchgeführt werden?+**Können geplante Veranstaltungen durchgeführt werden?**
  
-Die Entscheidung zur Durchführung oder Absage von Veranstaltungen wird vom Arbeitgeber +Die Entscheidung zur Durchführung oder Absage von Veranstaltungen wird vom Arbeitgeber getroffen.
-getroffen.+
  
-Wird eine Impfung zum Schutz vor der neuen Coronavirus-Infektion angeboten?+**Wird eine Impfung zum Schutz vor der neuen Coronavirus-Infektion angeboten?**
  
 Derzeit gibt es noch keinen getesteten Impfstoff Derzeit gibt es noch keinen getesteten Impfstoff
  
-Mögliche Fragen für einen Pandemieplan einer Hausnotrufzentrale+**Mögliche Fragen für einen Pandemieplan einer Hausnotrufzentrale**
  
 Vorbereitende Maßnahmen: Vorbereitende Maßnahmen:
iuk/hausnotruf.1586524172.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/04/10 15:09 von brodesser