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Rettungsdienst-Wiki
1. Bereichsausnahme, maßgebliche Vorschriften
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Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen im öffentlichen Rettungsdienst (
§ 13 RettG NRW) nach Maßgabe der Bereichsausnahme
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2. Zusammenhängende Begrifflichkeiten in der Argumentation zur gültigen Anwendbarkeit der Bereichsausnahme
Begriffstrias der Bereichsausnahme
Katastrophenschutz
Zivilschutz
(Alltägliche) Gefahrenabwehr
Rettungsdienste als allgemeine Gefahrenabwehr
Notfallrettung
(Qualifizierter) Krankentransport
Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bei außergewöhnlichen Schadensereignissen unter Berücksichtigung der im BHKG enthaltenen Regelungen
Die anerkannten Hilfsorganisationen gewährleisten die Bereitstellung eines stufenlos aufwuchsfähigen Systems im Kontext des Zivil- und Katastrophenschutzes und der allgemeinen Gefahrenabwehr
3. Rechtliche Bestätigung der Gültigkeit der Bereichsausnahme
Beschluss der Vergabekammer Rheinland vom 19. August 2016
Beschluss des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 15. September 2016
Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19. Januar 2017
Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 16. März 2017
Bestätigung der Bereichsausnahme mit Erlass des MGEPA NRW vom 16. Juni 2016; gleichzeitige Aufhebung der Erlasse vom 6. August 2010 und vom 25. Juli 2013
4. Rechtsrahmen
Anwendung der Bereichsausnahme als vertretbares Ergebnis der Gesetzesauslegung
Mögliche Schadensersatzforderungen im Ergebnis unbegründet
Primärrechtliche Vergabegrundsätze gelten nicht
5. Wichtige Hinweise im Zuge eines Verfahrens nach Anwendung der Bereichsausnahme
Beiladung als beteiligte Hilfsorganisation anstreben
Bei entsprechenden Beschlüssen ist Beschwerde einzulegen, um das Verfahren vor das OLG Düsseldorf zu tragen. Hier ist eine anwaltliche Beratung dringend angezeigt
rettdi.txt · Zuletzt geändert: 2017/03/31 13:28 von brodesser