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Sanitätswachdienst

Der Sanitätswachdienst ist eine Dienstleistungsform des Deutschen Roten Kreuzes zur medizinischen Absicherung von Veranstaltungen. Mit dem Sanitätswachdienst wird ein Element der dem Veranstalter obliegenden Verkehrssicherungspflicht erfüllt. Näheres hier: Sanitätswachdienst im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht von Veranstaltern.

Rechtliches

Die Übernahme von Sanitätswachdiensten erfolgt in der Regel auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung mit dem Veranstalter, in der die zu erbringende Leistung sowie die vom Veranstalter zu entrichtende Vergütung festgelegt werden.

Im Einzelfall kann ein Sanitätswachdienst auch ohne vorherige Leistungsvereinbarung durchgeführt werden, wenn Gefahr für Leib und Leben von Teilnehmern einer Veranstaltung zu befürchten sind. Soweit in diesen Fällen die zuständige Bevölkerungsschutz- oder Rettungsdienstbehörde den Einsatz nicht ohnehin an sich zieht, gelten in diesen Fällen die Grundsätze der „Geschäftsführung ohne Auftrag“ des BGB.

Strukturen

Der Sanitätswachdienst wird im allgemeinen in folgenden Strukturen durchgeführt:

Die Zusammenarbeit der Teilkomponenten eines Sanitätswachdienstes und damit die Zusammenfassung zu Gruppen und Zügen wird in einer für den jeweiligen Anlass geeigneten Führungsstruktur festgelegt.

Im Sinne einer erforderlichen Standardisierung kann insbesondere die primär für Aufgaben des Bevölkerungsschutzes vorgesehene Sanitätsgruppe der DRK-Einsatzeinheit vorteilhaft auch für den Sanitätswachdienst eingesetzt werden. Eine beispielhafte Darstellung der dann möglichen Abläufe kann hier nachgelesen werden.

Die Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters werden ergänzt durch interne Vorgaben des DRK. Hier gelten insbesondere die Leitlinien für Sanitätswachdienste des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe. Die Ermittlung der erforderlichen Kräfteansatzes ist immer an Hand dieser Leitlinien vorzunehmen. Soweit die Beurteilung an Hand der Leitlinien ergibt, dass es sich nicht um eine der dort beschriebenen Einsatzgrößenordnungen handelt und der Veranstalter dennoch einen Sanitätswachdienst zur Erfüllung seiner Verkehrssicherungspflicht in Auftrag geben möchte, gelten die Rahmenbedingungen des oben erwähnten Dokuments zur Verkehrssicherungspflicht von Veranstaltern.

Sanitätswachdienst bei Veranstaltungen im gesellschaftlichen Rahmen

Nicht selten werden Sanitätswachdienste des DRK auch zu Veranstaltungen im gesellschaftlichen Rahmen angefordert (Theateraufführungen, Festveranstaltungen, klassische Konzerte, Gottesdienste etc.). Hierfür gelten die in dieser Unterlage beschriebenen Regelungen analog, allerdings empfiehlt es sich, die Einsatzdurchführung dem äußeren Rahmen anzupassen. So sollte z.B. bei Sanitätswachdiensten zu Veranstaltungen im gesellschaftlichen Rahmen die Einsatzbekleidung dem Anlaß angemessen sein und z.B. an Stelle der Einsatzjacke (Wetterschutzwarnjacke) das Dienstsakko bzw. die Softshelljacke (blau) mit der dazu passenden Tuchhose oder Jeans (grau) getragen werden. An die Stelle der Sicherheitsschuhe können rutschsichere Halbschuhe treten. Im Zweifel sollte hierzu die Beratung der Fachkraft für Arbeitssicherheit eingeholt und eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Sprechfunkgeräte sollten mit Sprechgeschirr genutzt werden, um eine Störung der Veranstaltung durch lautstarken Funkverkehr zu vermeiden; gleiches gilt für Mobiltelefone, die z.B. über Bluetooth-Ohrhörer bedient werden können. Dezentes, aber gleichzeitiges kompetentes Auftreten wird die hohe Fachlichkeit des DRK auch bei solchen Veranstaltungen unterstreichen.

sanitaetsdienst/strukturen.txt · Zuletzt geändert: 2016/07/30 16:28 von brodesser