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schutz_ek-covid19

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.

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schutz_ek-covid19 [2020/04/08 22:53]
brodesser [3 Hinweise für die Vertreter*innen des DRK in behördlichen Krisenstäben und die DRK-Einsatzleitung / den DRK-Einsatzstab]
schutz_ek-covid19 [2020/04/12 10:17] (aktuell)
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 Diesen Gefahren kann einerseits durch bereits in der Einsatzplanung angelegte Vorsorgemaßnahmen als auch durch geeignete Maßnahmen des Eigenschutzes und der Infektionsprophylaxe im Einsatzverlauf entgegengewirkt werden. Diesen Gefahren kann einerseits durch bereits in der Einsatzplanung angelegte Vorsorgemaßnahmen als auch durch geeignete Maßnahmen des Eigenschutzes und der Infektionsprophylaxe im Einsatzverlauf entgegengewirkt werden.
  
-Im Folgenden werden zunächst die allgemeingültigen Maßnahmen des Eigenschutzes und der Infektionsprophylaxe beschreiben, während im zweiten Teil die für den jeweiligen Einsatzbereich geltenden Planungsgrundsätze erörtert werden.+Im Folgenden werden zunächst die allgemeingültigen Maßnahmen des Eigenschutzes und der Infektionsprophylaxe beschreiben, während im zweiten Teil die für den jeweiligen Einsatzbereich geltenden Planungsgrundsätze erörtert werden. In Teil 3 werden beispielhaft Maßnahmen beschrieben, die Einsatzkräften übertragen werden können, ohne dass für sie eine fachliche Überforderungssituation eintritt; schließlich gibt Teil 4 Hinweise auf notwendige Abstimmungs- und Leitungsmaßnahmen.
  
 ===== 1 Maßnahmen des Eigenschutzes: PSA und hygienische Abläufe ===== ===== 1 Maßnahmen des Eigenschutzes: PSA und hygienische Abläufe =====
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 ==== 2.3 Behelfsunterkunft mit dem Charakter von Betreutem Wohnen ==== ==== 2.3 Behelfsunterkunft mit dem Charakter von Betreutem Wohnen ====
  
-Von der ihrer allgemeinen Ausbildung her können Einsatzkräfte des DRK beim technischen Aufbau und in der allgemeinen Betreuung (analog den bekannten Einsätzen in der Flüchtlingshilfe) tätig werden (die Unterstützung des DRK endet dabei an der Zimmertür).+Von ihrer allgemeinen Ausbildung her können Einsatzkräfte des DRK beim technischen Aufbau und in der allgemeinen Betreuung (analog den bekannten Einsätzen in der Flüchtlingshilfe) tätig werden (die Unterstützung des DRK endet dabei an der Zimmertür, sh. hierzu auch Nr. 3).
  
 Zu beachten ist: Zu beachten ist:
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 ==== 2.4 Behelfspflegeheim mit Pflegefällen ==== ==== 2.4 Behelfspflegeheim mit Pflegefällen ====
  
-Von ihrer allgemeinen Ausbildung her können Einsatzkräfte des DRK beim technischen Aufbau und in der allgemeinen Betreuung (analog den bekannten Einsätzen in der Flüchtlingshilfe) tätig werden (die Unterstützung des DRK endet dabei an der Zimmertür der zu pflegenden Person).+Von ihrer allgemeinen Ausbildung her können Einsatzkräfte des DRK beim technischen Aufbau und in der allgemeinen Betreuung (analog den bekannten Einsätzen in der Flüchtlingshilfe) tätig werden (die Unterstützung des DRK endet dabei an der Zimmertür der zu pflegenden Person; sh. hierzu auch Nr. 3).
  
-Eine eigenständige pflegerische Versorgung durch Einsatzkräfte kann nicht geleistet werden, da dies nicht dem ihnen in ihrer Ausbildung vermittelten Aufgabenprofil entspricht; die fachlichen Anforderungen einer solchen Tätigkeit können von Einsatzkräften nicht erfüllt werden. Hier ist vielmehr pflegerisches Fachpersonal und eine pflegerische Leitung erforderlich. Alle Maßnahmen und Weisungen müssen dabei durch eine von der jeweiligen WTG-Behörde anerkannte Pflegedienstleitung als Verantwortliche Pflegefachkraft verantwortet werden. Dieser sind alle Einsatzkräfte im Einsatz fachlich unterstellt.+Eine eigenständige pflegerische Versorgung durch Einsatzkräfte kann nicht geleistet werden, da dies nicht dem ihnen in ihrer Ausbildung vermittelten Aufgabenprofil entspricht; die fachlichen Anforderungen einer solchen Tätigkeit können von Einsatzkräften nicht erfüllt werden. Hier ist vielmehr pflegerisches Fachpersonal und eine pflegerische Leitung erforderlich. Alle Maßnahmen und Weisungen müssen dabei durch eine von der jeweiligen WTG-Behörde((zuständige Behörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz, Heimaufsicht)) anerkannte Pflegedienstleitung als Verantwortliche Pflegefachkraft verantwortet werden. Dieser sind alle Einsatzkräfte im Einsatz fachlich unterstellt.
  
 Zu beachten ist: die Sicherstellung von ordnungsgemäßer Pflege oder gar die Pflege Covid-Erkrankter stellt selbst an Fachkräfte erhöhte organisatorische und fachliche Anforderungen. Eine selbstständige Übernahme eines solchen Auftrags durch berufsfremde Einsatzkräfte wäre damit fachlich fehlerhaft und fahrlässig! Zu beachten ist: die Sicherstellung von ordnungsgemäßer Pflege oder gar die Pflege Covid-Erkrankter stellt selbst an Fachkräfte erhöhte organisatorische und fachliche Anforderungen. Eine selbstständige Übernahme eines solchen Auftrags durch berufsfremde Einsatzkräfte wäre damit fachlich fehlerhaft und fahrlässig!
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 Auch hier ist eine Hygieneunterweisung, zugeschnitten auf die Einrichtung, jeweils vor Aufnahme des Dienstes erforderlich. Auch hier ist eine Hygieneunterweisung, zugeschnitten auf die Einrichtung, jeweils vor Aufnahme des Dienstes erforderlich.
  
-===== 3 Hinweise für die Vertreter*innen des DRK in behördlichen Krisenstäben und die DRK-Einsatzleitung / den DRK-Einsatzstab  =====+===== 3 Mögliche Aufgaben und Grenzen ===== 
 +Gemessen an ihrer Grundausbildung sind Einsatzkräfte in der Lage,  Tätigkeiten aus dem Bereich des Sanitätswesens und des Betreuungsdienstes (soziale Betreuung) durchzuführen. Nicht erwartet werden können Kenntnisse pflegerischer Maßnahmen (inkl. Waschen) und im Umgang mit Lebensmitteln (Verpflegungsdienst als Fachgebiet des Betreuungsdienstes). ((Quelle: DRK-Landesverband Hessen)) 
 + 
 +Die nachfolgenden Aufzählungen sind beispielhaft zu sehen; die tatsächliche Durchführung ist von den Kenntnissen und dem Ausbildungsstand der einzelnen Einsatzkraft abhängig zu machen. Die Supervisions- und Kontrollfunktion der zuständigen Fachkraft bleibt unberührt. 
 +==== 3.1. Alleinverantwortliche Durchführung folgender Maßnahmen ohne vorherige Anleitung ==== 
 +  * Erheben von Vitalparametern und deren Dokumentation, z. B. 
 +    * Puls 
 +    * Temperatur 
 +==== 3.2. Alleinverantwortliche Durchführung folgender Maßnahmen nach vorheriger Anleitung ==== 
 +  * Blutdruckmessung 
 +  * Messen der Sauerstoffsättigung 
 +  * Blutzuckermessung 
 +  * Begleitung von Bewohnerinnen und Bewohnern ohne Mobilitätseinschränkungen (bspw. vom Zimmer in den Speisesaal) 
 +  * Unterstützung von immobilen Bewohnern bei der Nutzung des Rollstuhls (nicht: ein- und aussteigen / umsetzen) 
 +  * Beziehen von Betten 
 +  * Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme von Bewohner OHNE Schluckstörung (Essen anreichen) 
 +  * Desinfektionsmaßnahmen 
 +  * Vorbereiten und Wechseln von Infusionen, wenn Einsatzkraft sicher in der Ausführung ist 
 +==== 3.3. Maßnahmen, die nur mit einer Pflegekraft der Einrichtung gemeinsam und/oder nach deren Anweisung übernommen werden können ==== 
 +  * Handreichungen bei pflegerischen Maßnahmen bei Bewohnern, die zu zweit versorgt werden müssen 
 +  * Unterstützung bei der Körperpflege 
 +  * Unterstützung bei aufwendigen Verbandwechseln 
 +==== 3.4. Grenze: Maßnahmen, die NICHT übernommen werden können ==== 
 +  * Gabe von Medikamenten jeglicher Art (Ausnahme Infusionswechsel s.o.) 
 +  * Anreichen von Essen bei Bewohnern mit Schluckstörungen 
 +  * Maßnahmen unter 3.3., die allein erbracht werden sollen 
 +===== 4 Hinweise für die Vertreter*innen des DRK in behördlichen Krisenstäben und die DRK-Einsatzleitung / den DRK-Einsatzstab  =====
  
   * Um einen ordnungsgemäßen, das fachliche Leistungsvermögen der Einsatzkräfte nicht überfordernden Einsatz sicherzustellen, sollten die **Vertreter des DRK in behördlichen Krisenstäben** auf folgendes hinwirken:   * Um einen ordnungsgemäßen, das fachliche Leistungsvermögen der Einsatzkräfte nicht überfordernden Einsatz sicherzustellen, sollten die **Vertreter des DRK in behördlichen Krisenstäben** auf folgendes hinwirken:
     * Zunächst sind die Kapazitäten der Krankenhäuser und Pflegeheime auszuschöpfen und gemäß den vorhandenen Möglichkeiten zu erweitern. Isolationen und fachliche Versorgung sind dort am besten gewährleistet. Auch kann die nichtmedizinische Logistik (Verpflegung, Bettendesinfektion, Wäsche, Medikamentation etc.) angelehnt an eine bestehende Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung in aller Regel besser gewährleistet werden als dies bei einem vollständigen Neuaufbau an anderer Stelle möglich wäre.     * Zunächst sind die Kapazitäten der Krankenhäuser und Pflegeheime auszuschöpfen und gemäß den vorhandenen Möglichkeiten zu erweitern. Isolationen und fachliche Versorgung sind dort am besten gewährleistet. Auch kann die nichtmedizinische Logistik (Verpflegung, Bettendesinfektion, Wäsche, Medikamentation etc.) angelehnt an eine bestehende Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung in aller Regel besser gewährleistet werden als dies bei einem vollständigen Neuaufbau an anderer Stelle möglich wäre.
     * Falls zusätzliche Kapazitäten darüber hinaus dennoch erforderlich sind, sollen weitere Unterstützungsangebote des DRK nur unter strikter Beachtung der Fähigkeiten und Grenzen des DRK und seiner Einsatzkräfte im Komplexen Hilfeleistungssystem gemacht werden. Dabei sind insbesondere die örtlichen Gegebenheiten der lokalen DRK-Gliederung zu berücksichtigen.     * Falls zusätzliche Kapazitäten darüber hinaus dennoch erforderlich sind, sollen weitere Unterstützungsangebote des DRK nur unter strikter Beachtung der Fähigkeiten und Grenzen des DRK und seiner Einsatzkräfte im Komplexen Hilfeleistungssystem gemacht werden. Dabei sind insbesondere die örtlichen Gegebenheiten der lokalen DRK-Gliederung zu berücksichtigen.
-  * **Die DRK-Einsatzleitung / der DRK-Einsatzstab** muss in seiner Personal- und Einsatzplanung berücksichtigen, dass Einsätze im Umfeld von Covid-19-Erkrankungen gerade im stationären Bereich eine hohe psychische Belastung für die Einsatzkräfte mit sich bringen werden. Der im Verhältnis zu sanitätsdienstlichen und rettungsdienstlichen Einsätzen langzeitige Kontakt mit den Patienten und Pflegebedürftigen führt gerade bei Komplikationen zu einer hohen Identifikation der Einsatzkräfte mit den durch sie betreuten Personen. Das Angebot psychosozialer Unterstützung für Einsatzkräfte (PSU) ist daher unabdingbar und muss für die Einsatzkräfte jederzeit verfügbar sein.+  * **Die DRK-Einsatzleitung / der DRK-Einsatzstab** muss in seiner Personal- und Einsatzplanung berücksichtigen, dass Einsätze im Umfeld von Covid-19-Erkrankungen gerade im stationären Bereich eine hohe psychische Belastung für die Einsatzkräfte mit sich bringen werden. Der im Verhältnis zu sanitätsdienstlichen und rettungsdienstlichen Einsätzen langzeitige Kontakt mit den Patienten und Pflegebedürftigen führt gerade bei Komplikationen zu einer hohen Identifikation der Einsatzkräfte mit den durch sie betreuten Personen. Das Angebot psychosozialer Notfallversorgung für Einsatzkräfte (PSNV-E)((Die Bezeichnung PSNV-E entspricht bei den Feuerwehren vielfach der Bezeichnung „Psychosoziale Unterstützung“ (PSU) ))  ist daher unabdingbar und muss für die Einsatzkräfte jederzeit verfügbar sein.
schutz_ek-covid19.1586379236.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/04/08 22:53 von brodesser