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Traditionsfahnen und Standarten stellen seit jeher sowohl einen hohen objektiven und vor allem auch ideellen Wert dar. Die aufwändigen Stickereien, die traditionellen Motive und Symbole des jeweiligen Vereines, die Farbenpracht und der Glanz, der von einer solchen Fahne ausgeht, zieht bis in die heutige Zeit jeden Betrachter in seinen Bann. Über eine derartige Fahne zu verfügen, heißt nicht nur ein Stück Tuch mit verschiedenen Emblemen zu besitzen. Sie ist eine echte Rarität, die eine wichtige Bedeutung an Bestand, Zugehörigkeit und Fortleben in sich trägt. Die Traditionsfahne ist das Symbol des Rotkreuzverbandes und vermittelt Werte wie Solidarität, Freude und Menschlichkeit.
Dieses Merkblatt soll helfen, den Umgang mit den Traditionsfahnen im Deutschen Roten Kreuz entsprechend würdevoll zu gestalten.
Auf einheitliche Dienstbekleidung der Fahnenabordnung (Dienstanzug oder Einsatzanzug mit weißen Textil- oder Lederhandschuhen) ist zu achten. Hierzu gehört auch die einheitliche Kopfbedeckung, wobei im DRK die Dienstmütze oder das Dienstbarett dem Helm vorzuziehen ist. Das Auftreten einer Fahnenabordnung ohne Kopfbedeckung sollte die Ausnahme bleiben.
Schärpen, wie sie z.B. im Bereich des Schützenwesens gebräuchlich sind, werden im DRK nicht getragen.
Während des Fahnenzeremoniells ist die Fahnenabordnung aus der Gesamtheit der Gemeinschaft oder Einheit herausgelöst. Andere Aufgaben kann sie während dieses Dienstes nicht übernehmen.
Die Fahne wird im Festzug oder in der Prozession und im Trauerkondukt im Fahnenschuh „Gerade hoch“ getragen. Hat der Fahnenträger sein Ziel erreicht, so nimmt er die Fahne ab und stellt sie neben der rechten Schuhspitze ab. Ausnahme: bei Begleitung von Trauerzügen wird die Fahne als Zeichen der Trauer so über der Schulter („übergenommen“) getragen, dass sie fast waagerecht hängt.
„Geschultert“ (auf der rechten Schulter) getragen wird die Fahne nur in Ausnahmefällen(z.B. Freimarsch), dabei ist das Fahnentuch samt Fahnenbändern mit der rechten Hand so zu umfassen, dass weder ein Teil des Fahnentuchs noch die Fahnenbänder herabhängen.
Beim Betreten und Verlassen einer Kirche senkt der Fahnenträger die Fahne vor dem Altar. Danach geht die gesamte Fahnenabordnung zu ihrem vorgesehenen Platz, die Fahne wird abgenommen und steht auf dem Boden auf. Während des Gottesdienstes steht die Fahne abgenommen. Bei katholischen Gottesdiensten werden die Fahnen zur Wandlung, je nach örtlichem Brauchtum auch während der Einladung zur Kommunion gesenkt.
Die Fahnen-Reverenz bei Begräbnissen und Trauerfeiern hat eine bis ins Mittelalter zurückreichende Tradition. Zur Ehrung des Toten wird die Fahne dreimal über dem offenen Grab geschwenkt; alternativ (je nach örtlichem Brauchtum) wird das Fahnentuch als letzter Gruß in das offene Grab eingetaucht. Es empfiehlt sich, die örtliche Praxis z.B. bei dem Bestatter zu erfragen.
Beim Spielen einer Nationalhymne (des eigenen oder eines fremden Staates, ggf. auch der Hymne eines Bundeslandes) werden alle Fahnen präsentiert: die Fahnen werden aufgenommen und in den Tragegurt gestellt. Die gesamte Fahnenabordnung steht still bis zum Ende des Abspielens der Hymne.
Beim Vorbeimarsch der Fahnenabordnung an der Ehrentribüne wird die Fahne aufrecht im Tragegurt gehalten, dazu kommt dann ein (erkennbarer) Blickwechsel der gesamten Fahnenabordnung zur Ehrentribüne hin. Der Blick zur Ehrentribüne wird während des Vorbeimarsches beibehalten. Die Tribüne hat daraufhin die Fahnen zu grüßen, nicht umgekehrt!