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- | ====== Rettungsdienst-Wiki ====== | + | {{: |
- | Dies ist eine Testumgebung für ein Rettungsdienst-Wiki. | + | ===== 1. Bereichsausnahme, |
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+ | * Gesetz über Wettbewerbsbeschränkungen [[https:// | ||
+ | * Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen im öffentlichen | ||
+ | * Gesetzliche Aufzählung der anerkannten Hilfsorganisationen ([[https:// | ||
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+ | ===== 2. Zusammenhängende Begrifflichkeiten in der Argumentation zur gültigen Anwendbarkeit der Bereichsausnahme ===== | ||
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+ | * Begriffs// | ||
+ | - Katastrophenschutz | ||
+ | - Zivilschutz | ||
+ | - (Alltägliche) Gefahrenabwehr | ||
+ | * Rettungsdienste als allgemeine Gefahrenabwehr | ||
+ | - Notfallrettung | ||
+ | - (Qualifizierter) Krankentransport | ||
+ | - Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bei außergewöhnlichen Schadensereignissen unter Berücksichtigung der im BHKG enthaltenen Regelungen | ||
+ | * Die anerkannten Hilfsorganisationen gewährleisten die Bereitstellung eines stufenlos aufwuchsfähigen Systems im Kontext des Zivil- und Katastrophenschutzes und der allgemeinen Gefahrenabwehr | ||
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+ | ===== 3. Rechtliche Bestätigung der Gültigkeit der Bereichsausnahme ===== | ||
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+ | * Beschluss der Vergabekammer Rheinland vom 19. August 2016 | ||
+ | * Beschluss des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 15. September 2016 | ||
+ | * Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19. Januar 2017 | ||
+ | * Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 16. März 2017 | ||
+ | * Bestätigung der Bereichsausnahme mit Erlass des MGEPA NRW vom 16. Juni 2016; gleichzeitige Aufhebung der Erlasse vom 6. August 2010 und vom 25. Juli 2013 | ||
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+ | ===== 4. Rechtsrahmen ===== | ||
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+ | * Anwendung der Bereichsausnahme als vertretbares Ergebnis der Gesetzesauslegung | ||
+ | * Mögliche Schadensersatzforderungen im Ergebnis unbegründet | ||
+ | * Primärrechtliche Vergabegrundsätze gelten nicht | ||
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+ | ===== 5. Wichtige Hinweise im Zuge eines Verfahrens nach Anwendung der Bereichsausnahme ===== | ||
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+ | * Beiladung als beteiligte Hilfsorganisation anstreben | ||
+ | * Bei entsprechenden Beschlüssen ist Beschwerde einzulegen, um das Verfahren vor das OLG Düsseldorf zu tragen. **Hier ist eine anwaltliche Beratung dringend angezeigt** | ||
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+ | * Als Landesverband stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung: | ||
+ | - Bei Fragestellungen hinsichtlich geplanter Vergaben | ||
+ | - Bei Entscheidungen zur Vergabe unter Anwendung der Bereichsausnahme | ||
+ | - Bei Fragestellungen zu Nachprüfungsverfahren vor der jeweiligen Vergabekammer (keine Rechtsberatung) |