sanitaetsdienst:fuehrungsstruktur
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sanitaetsdienst:fuehrungsstruktur [2016/07/21 13:47] brodesser [Einsatz von mehr als zwei Sanitätstrupps] |
sanitaetsdienst:fuehrungsstruktur [2016/07/21 14:00] (aktuell) brodesser [Einsatz mehrerer Sanitätsgruppen] |
===== Einsatz mehrerer Sanitätsgruppen ===== | ===== Einsatz mehrerer Sanitätsgruppen ===== |
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Entsprechend der taktischen Führungsspanne "2 bis 5" sollte ein Gruppenführer nicht mehr als fünf nachgeordnete Trupps führen (2-3 Erstversorgungstrupps, 1-2 Tragetrupps, 1 Behandlungstrupp, 1 Rettungstrupp). Erfordert der Einsatzraum eine größere Anzahl von sanitätsdienstlichen Trupps, sind im Idealfall weitere Einsatzabschnitte in Gruppenstärke zu bilden und die Einsatzleitung durch einen Führungstrupp (DRK-DV 100, Führungsstufe B: Führen mit einem Führungstrupp) zu bilden. Die Entscheidung, von der Führungsspanne abzuweichen und mehr als fünf Trupps durch einen Gruppenführer zu führen, sollte die Ausnahme bleiben, um das Führungssystem nicht zu überdehnen und dadurch fehleranfällig zu machen. | Entsprechend der taktischen Führungsspanne "2 bis 5" sollte ein Gruppenführer nicht mehr als fünf nachgeordnete Trupps führen (2-3 Erstversorgungstrupps, 1-2 Tragetrupps, 1 Behandlungstrupp, 1 Rettungstrupp). Erfordert der Einsatzraum eine größere Anzahl von sanitätsdienstlichen Trupps, sind im Idealfall weitere Einsatzabschnitte in Gruppenstärke zu bilden und die Einsatzleitung durch einen Führungstrupp (DRK-DV 100, Führungsstufe B: Führen mit einem Führungstrupp) zu bilden. Die Entscheidung, von der Führungsspanne abzuweichen und mehr als fünf Trupps durch einen Gruppenführer zu führen, sollte die Ausnahme bleiben, um das Führungssystem nicht zu überdehnen und dadurch fehleranfällig zu machen. |
| Allerdings geht insbesondere die angelsächsische Literatur davon aus, dass auch eine Führungsspanne "3 bis 7" durch routinierte, eingeübte Führungskräfte mit einem eingespielten Führungssystem noch zu bewältigen ist. |
sanitaetsdienst/fuehrungsstruktur.1469101661.txt.gz · Zuletzt geändert: 2016/07/21 13:47 (Externe Bearbeitung)