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betrdi:hausquarantaene

Bt 05

Einsatzleitlinie Betreuung von Personen in der Haus-Quarantäne

Verfasser: Christoph Brodesser
unter Mitarbeit von Dr. Uwe Devrient,
alle DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V.


In Anbetracht der COVID-19-Situation ist nicht auszuschließen, dass durch Gesundheitsbehörden für Menschen die sogenannte Haus-Quarantäne angeordnet wird. Dies bedeutet, dass diese Personen bis zur Freigabe durch die Gesundheitsbehörden ihre häusliche Umgebung nicht verlassen dürfen. Erfahrungsgemäß bringt dies für die betroffenen Personen und ihre Familien deutliche Einschnitte in der täglichen Lebensführung mit sich. Insbesondere die Beschaffung von Lebensmitteln, hauswirtschaftliche Leistungen und auch die Interaktion mit dem sozialen Umfeld werden dadurch empfindlich eingeschränkt.

Vorrang der Selbsthilfe - Subsidiaritätsprinzip

Sehr viele Menschen sind in ein funktionierendes soziales Umfeld eingebunden. Diese Bindung geht auch bei einer angeordneten Hausquarantäne nicht verloren. Die Beschaffung von Nahrungsmitteln und Verpflegungsgütern oder Gegenständen des täglichen Bedarfs, die Abgabe von Wäsche zur Reinigung und auch die soziale Interaktion werden in sehr vielen Fällen im Rahmen der familiären oder Nachbarschaftshilfe weiter funktionieren, so dass eine Unterstützung „von außen her“ nicht erforderlich wird. Vielfach wird es lediglich notwendig sein, dem sozialen Umfeld Ängste zu nehmen und damit dazu beizutragen, dass trotz der Ausnahmesituation eine weitgehend an normale Verhältnisse angepasste Versorgung weiter funtioniert.

Allerdings gibt es auch Situationen, in denen diese Unterstützung aus dem sozialen Umfeld nicht (mehr) funktioniert, sei es, dass die Quarantänemaßnahmen auch Freunde, Familienangehörige und Nachbarn selbst umfasst, sei es, dass die persönliche Situation (Alter, Krankheit, Behinderung) eine gegenseitige Unterstützung nicht möglich macht. Es ist daher denkbar, dass diese Personen um Unterstützung z.B. durch das DRK nachsuchen.

Die Unterstützung dieser besonders stark betroffenen Menschen sollte dann, soweit möglich, durch die örtlichen Rotkreuz-Gliederungen geleistet werden.

Dies verwirklicht - als Hilfe für die „most vulnerable“ - den Grundsatz „Unparteilichkeit“ und entspricht damit als Element des Komplexen Hilfeleistungssystems des DRK unserem Selbstverständnis!

Im Nachfolgenden werden beispielhaft einige Gedanken erörtert, die sich um solche betreuerische Unterstützungsleistungen ranken können. Dabei ist zu beachten: eine Unterstützung im gesundheitlichen bzw. medizinischen Bereich wird durch diese Einsatzleitlinie nicht behandelt; hier sind ausschließlich die Vorgaben der jeweiligen Gesundheitsbehörde (Amtsarzt) zu beachten und umzusetzen.

Betreuungsmaßnahmen

Verpflegung:

Üblicherweise werden Menschen, die in ihrem häuslichen Umfeld wohnen, ihre Verpflegung selbst zubereiten und einnehmen können. Schwierigkeiten könnte jedoch die Bereitstellung der erforderlichen Rohprodukte machen. Seitens des DRK kann hier Unterstützung dergestalt angeboten werden, dass in Abstimmung mit den betroffenen Familien Einkäufe durchgeführt und bis an die Wohnung der Betroffenen geliefert werden. Mit den Betroffenen sollte hierfür ein gewisser Rhythmus vereinbart werden, um nicht zu jeder Tag- und Nachtzeit bereitstehen zu müssen. Auch aus Gründen der sozialen Interaktion ist es hier empfehlenswert, einen Rhythmus von einmal täglich, spätestens einmal alle zwei Tage, zu wählen. Den Familien sollte angeboten werden, dass sie telefonisch oder per E-Mail ihre Einkaufswünsche an das DRK übermitteln, das DRK diese Einkäufe vornimmt und zu einem vorher festgelegten Termin zu den Wohnungen anliefert. Um unmittelbaren Kontakt zu vermeiden, der zur Infektionsweitergabe führen könnte, empfiehlt es sich, die Einkäufe z. B. in Körben oder Kartons bis an die Wohnungstür zu liefern, mit einem vereinbarten Klingelsignal die Bewohner darauf aufmerksam zu machen, dass die Lieferung bereitsteht, und aus der Entfernung zu beobachten, dass die Lieferung dann auch tatsächlich von den Betroffenen in ihre Wohnung übernommen wird. Der Verpackung in Kartons sollte der Verzug gegeben werden (keine Rückgabe möglicherweise belasteter Körbe aus dem häuslichen Bereich). Das Tragen von Infektionsschutz (Atemschutz, Schutzkleidung) durch die Einsatzkräfte ist bei solchen Maßnahmen im allgemeinen nicht erforderlich. Über Ausnahmen entscheidet die örtliche Gesundheitsbehörde.

Wäsche:

Nicht immer wird es den betroffenen Personen möglich sein, ihre Bett- und Leibwäsche in der jeweiligen Wohnung zu waschen. Hier empfiehlt es sich, das Angebot zu machen, die gebrauchte Wäsche in hygienisch verschließbaren Behältnissen (z.B. große Plastiksäcke) zu übernehmen und nach Absprache mit den Gesundheitsbehörden in einer dafür zugelassenen Wäscherei (desinfizierende Wäsche) waschen zu lassen. Der Rücktransport der Wäsche zu den Wohnungen geschieht vergleichbar der Lieferung von Lebensmitteln. Sollte eine Abfallentsorgung erforderlich werden, wäre diese vergleichbar durchzuführen. Da auf diesem Wege Gegenstände aus den Wohnungen herausgebracht werden, ist eine enge Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde erforderlich, um über die Abfallentsorgung keine Infektionsverbreitung vorzunehmen. Dabei ist auch zu klären, ob durch die Einsatzkräfte Infektionsschutz (Atemschutz, Schutzkleidung) getragen werden muss.

Soziale Betreuung

Menschen, die sich in einer Quarantäne-Situation befinden, sind besonders an sozialen Kontakten interessiert. Da diese in der Situation in aller Regel nicht unmittelbar erfolgen kann, kann der örtliche DRK-Verband eine Telefonhotline oder Ähnliches anbieten, die mit Kräften der sozialen Betreuung oder der psychosozialen Notfallversorgung besetzt ist und zu denen die betroffenen Menschen telefonisch regelmäßig Kontakt aufnehmen können. Darüber hinaus sollten die erforderlichen Kontaktdaten vorgehalten werden, über die im Einzelfall auch weitergehender persönlicher Kontakt hergestellt werden kann. Bei einem solchen persönlichen Kontakt sind die Vorkehrungen des Infektionsschutzes unbedingt zu beachten; Einzelheiten sind auch hier mit der Gesundheitsbehörde abzustimmen. Erfahrungsgemäß ist bei solchen persönlichen Kontakten für die betroffenen Personen mindestens das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, für die Einsatzkräfte das Tragen einer filtrierenden Halbmaske FFP2, besser FFP3, anzuraten. Ob darüber hinaus Infektionsschutzbekleidung getragen werden muss, entscheidet die zuständige Gesundheitsbehörde.

Umgang mit Haustieren

Derzeit ist noch kein Fall einer Infektionsübertragung durch Haustiere bekannt. Grundsätzlich entscheidet das zuständige Gesundheitsamt über das weitere Verfahren. Wir richten uns, wenn wir unterstützen, nach den konkreten Vorgaben des Gesundheitsamtes.

Kommunikation

Die Kommunikation mit den Betroffenen sollte in aller Regel telefonisch oder durch ähnliche technische Mittel erfolgen. Außerdem bietet es sich an, eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die die betroffenen Personen das DRK ständig und regelmäßig erreichen können. Falls von Personen nicht regelmäßig selbst Kontakt zum DRK aufgenommen wird, sollte seitens des mit der Betreuung der Personen beauftragten Verbandes mindestens einmal täglich selbst aktiv Kontakt zu den Betroffenen gesucht werden, um diesen das Gefühl zu geben, dass sie nicht „verlassen“ sind, sondern seitens des Roten Kreuzes sich jederzeit jemand um sie kümmern kann. Über diese eingespielten Kommunikationswege erfolgt auch die Kontaktaufnahme in Fragen der Verpflegungsbeschaffung und der Hauswirtschaft; es ist sinnvoll, hier nur einen Kommunikationsweg zu verwenden, um den Betroffenen nicht die Auswahl zwischen verschiedenen Rufnummern etc. zuzumuten. Wünsche auf Weiterleitung von Informationen z.B an den behandelnden Arzt oder andere Stellen sollten - selbstverständlich unter Beachtung der Vertraulichkeit! - erfüllt werden.

Finanzen

Die Abrechnung von Einkäufen oder Wäschereileistungen mit den betroffenen Personen sollte grundsätzlich auf bargeldlosem Weg erfolgen. Selbstverständlich sind z. B. mit den Verpflegungslieferungen die Kassenbons der jeweiligen Händler oder bei Wäschereileistungen die Kassenbons der Wäscherei mit der Lieferung zu übergeben und gleichzeitig in jedem Fall auf einem Beiblatt der Überweisungsweg für die Erstattung der vom DRK verauslagten Kosten anzugeben. Dies kann dann durch Überweisung durch die betroffenen Personen (electronic banking) direkt auf das Konto des jeweiligen DRK-Verbandes erfolgen; auch das Einrichten eines paypal-accounts, auf den dieser Betrag jeweils überwiesen werden kann, durch den DRK-Verband kann sinnvoll sein und sollte geprüft werden. Soweit die betroffenen Personen selbst nicht in der Lage sind, die angefallenen Lieferungen zu bezahlen, sollte sich das DRK von diesen ermächtigen lassen, diese Frage unmittelbar z. B. mit dem Sozialamt der Wohnsitzgemeinde klären zu können. Auf jeden Fall ist sicherzustellen, dass niemand aus Mangel an verfügbaren Barmitteln für längere Zeit ohne ausreichende Versorgung in seinem häuslichen Umfeld verbleiben muss. Diese Einsatzleitlinie ist vorläufig und gilt solange, wie durch die örtlich zuständigen Behörden keine anderen oder weitergehenden Vorgaben gemacht werden. Der Landesverband behält sich vor, diese Einsatzleitlinie aufgrund von Erfahrungen aus dem Einsatzgeschehen heraus zu erweitern und zu verändern.

Wir weisen darauf hin, dass die Maßnahme der Betreuung von Personen in der Heim-Quarantäne kein Einsatz im Sinne des BHKG ist und insbesondere auch die Einsatzfähigkeit der Einsatzeinheiten hierdurch nicht geschmälert werden soll. Es handelt sich hierbei vielmehr um eine Unterstützung im lokalen Umfeld, die durch DRK-Kreisverbände, Ortsvereine und Rotkreuzgemeinschaften im Rahmen des Rotkreuz-Stützpunktsystems erledigt werden können.

betrdi/hausquarantaene.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/11 10:54 von brodesser