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fuedi:kostenersatz

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.

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fuedi:kostenersatz [2017/05/24 13:52]
brodesser [3 Personalkosten]
fuedi:kostenersatz [2020/04/11 13:05] (aktuell)
brodesser [K 02.09]
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 +====== Verw 01 ======
 ====== Empfehlung über die Erstattung von Selbstkosten bei Einsätzen der Rotkreuzgemeinschaften im Bereich des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe ====== ====== Empfehlung über die Erstattung von Selbstkosten bei Einsätzen der Rotkreuzgemeinschaften im Bereich des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe ======
  
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 ===== 1 Leistungen der Rotkreuzgemeinschaften und Kostentragung ===== ===== 1 Leistungen der Rotkreuzgemeinschaften und Kostentragung =====
  
-  - Die Gemeinschaften des Deutschen Roten Kreuzes mit ihren Einsatzformationen helfen bei Not- und Unglücksfällen, bei öffentlichen Notständen sowie im Zivilschutz. Diese Einsätze sind für die Betroffenen grundsätzlich unentgeltlich; die dem Deutschen Roten Kreuz durch den Einsatz entstandenen tatsächlichen Kosten werden auf der Grundlage der gültigen gesetzlichen Regelungen mit der den Einsatz anfordernden Stelle oder der zuständigen +  - Die Gemeinschaften des Deutschen Roten Kreuzes mit ihren Einsatzformationen helfen bei Not- und Unglücksfällen, bei öffentlichen Notständen sowie im Zivilschutz. Diese Einsätze sind für die Betroffenen grundsätzlich unentgeltlich; die dem Deutschen Roten Kreuz durch den Einsatz entstandenen tatsächlichen Kosten werden auf der Grundlage der gültigen gesetzlichen Regelungen mit der den Einsatz anfordernden Stelle oder der zuständigen Versicherung abgerechnet.
-  - Versicherung abgerechnet.+
   - Für Einsätze der Rotkreuzgemeinschaften im Auftrag von Behörden, die nicht Einsätze im Zivil- oder Katastrophenschutz sind, wird vom Anforderer Kostenerstattung entsprechend Nr. 2 verlangt. Dies erfolgt im Rahmen eines mit dem Kostenpflichtigen abgeschlossenen Vertrages.   - Für Einsätze der Rotkreuzgemeinschaften im Auftrag von Behörden, die nicht Einsätze im Zivil- oder Katastrophenschutz sind, wird vom Anforderer Kostenerstattung entsprechend Nr. 2 verlangt. Dies erfolgt im Rahmen eines mit dem Kostenpflichtigen abgeschlossenen Vertrages.
   - Darüber hinaus können die Rotkreuzgemeinschaften und ihre Einsatzformationen auch weitere freiwillige Hilfeleistungen und Wachdienste erbringen. Ein Anspruch auf Durchführung solcher Hilfeleistungen besteht nicht. Für diese Einsätze wird vom Verursacher oder Anforderer Kostenerstattung entsprechend Nr. 2 verlangt.   - Darüber hinaus können die Rotkreuzgemeinschaften und ihre Einsatzformationen auch weitere freiwillige Hilfeleistungen und Wachdienste erbringen. Ein Anspruch auf Durchführung solcher Hilfeleistungen besteht nicht. Für diese Einsätze wird vom Verursacher oder Anforderer Kostenerstattung entsprechend Nr. 2 verlangt.
-  - (4) Auf die Kostenerstattung kann durch Beschluss des zuständigen Vorstands ganz oder teilweise verzichtet werden, soweit dies nach Lage des Einzelfalls gerechtfertigt ist. Dieser Verzicht soll insbesondere dann erfolgen, wenn der Einsatz im Rahmen bürgerschaftlichen Engagements zur Unterstützung einer anderen gemeinnützigen Organisation oder Aktivität geschieht.+  - Auf die Kostenerstattung kann durch Beschluss des zuständigen Vorstands ganz oder teilweise verzichtet werden, soweit dies nach Lage des Einzelfalls gerechtfertigt ist. Dieser Verzicht soll insbesondere dann erfolgen, wenn der Einsatz im Rahmen bürgerschaftlichen Engagements zur Unterstützung einer anderen gemeinnützigen Organisation oder Aktivität geschieht.
  
 ===== 2 Berechnungsgrundlage ===== ===== 2 Berechnungsgrundlage =====
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 Die Kosten für die eingesetzten Fahrzeuge und Geräte werden nach der anliegenden Die Kosten für die eingesetzten Fahrzeuge und Geräte werden nach der anliegenden
-Kostentabelle berechnet.+[[:kostentabelle|Kostentabelle]] berechnet.
  
 ===== 5 Sachkosten ===== ===== 5 Sachkosten =====
fuedi/kostenersatz.1495626755.txt.gz · Zuletzt geändert: 2017/05/24 13:52 (Externe Bearbeitung)